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  akin-Pressedienst.
  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Februar 2005; 19:49
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 Alles, was Recht ist:
  
  > Strafrechtler fuer mehr vorzeitige Haftentlassungen
  
  Drei fuehrende Strafrechtsexperten der Linzer Johannes Kepler Universitaet
  treten fuer mehr bedingte vorzeitige Haftentlassungen ein. Das dabei
  entstehende Risiko sei "verkraftbar", argumentieren sie mit den Ergebnissen
  einer Studie des Institutes fuer Strafrechtswissenschaften, die Montagabend
  in einer Veranstaltung in Linz vorgestellt wurde.
  
  Der emeritierte Universitaetsprofessor Reinhard Moos, der
  Universitaetsprofessor Helmut Hirtenlehner und der Assistenzprofessor Alois
  Birklbauer haben in der Studie den Erfolg bedingter Entlassungen aus einer
  Freiheitsstrafe bei Sexual- und Raubdelikten untersucht. Insgesamt werde die
  bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug in Oesterreich sehr zurueckhaltend
  angewendet. Dabei sei der Anteil jener Gefangenen, denen eine bedingte
  Entlassung verweigert werde, weil sie faelschlich als zu gefaehrlich
  eingestuft werden, sehr gross. So seien 66 Prozent der Sexual- und 50
  Prozent der Raubstraftaeter, denen eine bedingte Entlassung verweigert
  wurde, weil sie als zu gefaehrlich galten, entgegen dieser negativen
  Zukunftsprognose nicht mehr rueckfaellig geworden.
  
  Die Wissenschaftler stellten weiters fest, dass bedingt entlassene
  Straftaeter weniger haeufig rueckfaellig werden als jene, die ihre gesamte
  Strafe verbuessen mussten: 34 Prozent jener Sexual- und 50 Prozent jener
  Raubstraftaeter, die die gesamte Freiheitsstrafe absitzen mussten, wanderten
  demnach erneut ins Gefaengnis. Dagegen wurde nur etwa ein Viertel der
  bedingt entlassenen Straftaeter erneut zu einer unbedingten Freiheitsstrafe
  verurteilt.
  
  Die Strafrechtsexperten geben allerdings zu bedenken, dass die
  unterschiedlichen Rueckfallsraten kein Ausdruck einer erzieherischen Wirkung
  der bedingten Entlassung sei. Die Ursachen dafuer laegen vielmehr in der
  richtigen Auswahl der Straftaeter durch die Gerichte. Dabei koennten auch
  jene Gerichte, die nur sehr zurueckhaltend von der bedingten Entlassung
  Gebrauch machen, keine besseren Rueckfallsergebnisse vorweisen und die
  Gesellschaft nicht besser schuetzen als jene, die verhaeltnismaessig
  grosszuegig vorzeitig entlassen.
  
  Weil die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug nicht weniger, aber auch
  nicht mehr Rueckfallskrimininalitaet hervorbringe als die Entlassung bei
  Strafende, und der Entzug der Freiheit nur das letzte Mittel sein duerfe, um
  die Gesellschaft vor Rechtsbrechern zu schuetzen, fordern die Autoren der
  Studie "einen vermehrten Gebrauch von diesem Rechtsinstitut". Angesichts des
  hohen Anteils jener, denen faelschlich eine negative Zukunftsprognose
  erteilt wurde, kommt die Studie zum Schluss, dass die vorzeitige Entlassung
  aus der Freiheitsstrafe weiter gefoerdert werden muesse, weil das Risiko
  bedingter Entlassungen aus dem Strafvollzug fuer die Gesellschaft jedenfalls
  "verkraftbar" sei. Fuer eine Ausweitung der bedingten Entlassung wuerden
  auch die hohen Kosten des Strafvollzugs sprechen. (APA)
  
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