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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Jaenner 2005; 19:57
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Asyl:

> Entwurf indiskutabel

Zur Fortsetzung der Strasserpolitik mit neuer Ministerin

Kommentar der asylkoordination oesterreich

Auf Grundlage dieses Papiers sind wir sicher nicht bereit, ueber ein neues
Asylgesetz zu diskutieren. Denn unser Ziel ist die Verbesserung
menschenrechtlicher Standards, nicht deren weiterer Abbau. Die der
asylkoordination oesterreich vorliegende interne "Diskussionsgrundlage"
enthaelt insgesamt 108 Paragraphen, bei der die Frage, wer Asyl oder anderen
Schutz in Oesterreich erhalten soll, wie eine wenig bedeutsame
Nebensaechlichkeit auftaucht. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber
klare Schranken im Asylbereich gesetzt und die Reparatur eines Teils des
Asylgesetzes vorgeschrieben. Darueber hinaus zeigte die im Dezember
veroeffentlichte Analyse der Asylpraxis durch die NGOs weitere gravierende
Maengel auf. Aber beide Expertisen wurden vom frueheren Innenminister
Strasser ignoriert.

Seine im Ministerrat Anfang Dezember eingebrachten Aenderungen entpuppen
sich nun als komplett neues Asylgesetz mit einer ganzen Reihe erheblicher
und menschenrechtlich bedenklicher Verschaerfungen. Im Vordergrund steht ein
Buendel an bedenklichen abschreckenden Bestimmungen, wie z.B. Beugehaft fuer
AsylwerberInnen, die eine der zahllosen Mitwirkungspflichten im Verfahren
nicht erfuellen, eine ueber die bisherige Hoechstdauer hinausgehende
Schubhaft aus vielerlei Gruenden, die staerkere Verpolizeilichung des
Verfahrens, weitere Einschraenkung des Rechtsschutzes, die Beschraenkung des
Aufenthaltsrechts auf ein Bundesland. Befrachtet wird das Asylsystem durch
zusaetzliche Verfahren.

Durch diese Regelungswut werden den ohnehin unter Kapazitaetsproblemen
leidenden Asylbehoerden zusaetzliche Verfahren aufgehalst. Dass dieser
Vorschlag, der vermutlich dem frueheren Innenminister zuzuschreiben ist, in
einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt wird, laesst den Wunsch von Ministerin
Prokop nach humanen Regelungen wenig glaubhaft erscheinen. Bisher hat es
weder die angekuendigten Gespraeche mit NGOs gegeben, noch sind dieser
Diskussionsgrundlage der Situation von schutz- und hilfsbeduerftigen
Menschen adaequate Bestimmungen zu entnehmen. Vielmehr stehen etliche
Bestimmungen im Widerspruch zu menschenrechtlichen Garantien, so etwa die
unbestimmte Dauer der Schubhaft. Die voellige Neuordnung des Asylgesetzes
wird auch zu erhoehten Kosten der Verwaltung fuehren und Rechtsunsicherheit
erzeugen, bis die (verfassungsrechtlich) bedenklichen Bestimmungen von den
Hoechstgerichten geprueft worden sind. Die Residenzpflicht in Deutschland
hat zu zahllosen Verfahren gegen AsylwerberInnen gefuehrt, die
beispielsweise Freunde besucht hatten oder an Veranstaltungen teilnahmen.
Anstatt die knappe Zeit fuer ordentliche Asylverfahren zu nutzen, wird das
Bundesasylamt mit Antraegen zur ein- oder mehrmaligen Ausreise aus dem
zugewiesenen Bundesland befasst sein. Wenn Ministerin Prokop ihre
Ankuendigungen wahrmachen will, muss sie diesen Entwurf sofort
zurueckziehen.
*Anny Knapp*

Kontakt: Anny Knapp, asylkoordination oesterreich, Laudongasse 52/9, 1080
Wien, Tel: 01-5321291/15, knapp@asyl.at, http://www.asyl.at



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