**********************************************************
akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. Jaenner 2005; 19:57
**********************************************************
Asyl:
> Entwurf indiskutabel
Zur Fortsetzung der Strasserpolitik mit neuer Ministerin
Kommentar der asylkoordination oesterreich
Auf Grundlage dieses Papiers sind wir sicher nicht bereit, ueber ein neues 
Asylgesetz zu diskutieren. Denn unser Ziel ist die Verbesserung 
menschenrechtlicher Standards, nicht deren weiterer Abbau. Die der 
asylkoordination oesterreich vorliegende interne "Diskussionsgrundlage" 
enthaelt insgesamt 108 Paragraphen, bei der die Frage, wer Asyl oder anderen 
Schutz in Oesterreich erhalten soll, wie eine wenig bedeutsame 
Nebensaechlichkeit auftaucht. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber 
klare Schranken im Asylbereich gesetzt und die Reparatur eines Teils des 
Asylgesetzes vorgeschrieben. Darueber hinaus zeigte die im Dezember 
veroeffentlichte Analyse der Asylpraxis durch die NGOs weitere gravierende 
Maengel auf. Aber beide Expertisen wurden vom frueheren Innenminister 
Strasser ignoriert.
Seine im Ministerrat Anfang Dezember eingebrachten Aenderungen entpuppen 
sich nun als komplett neues Asylgesetz mit einer ganzen Reihe erheblicher 
und menschenrechtlich bedenklicher Verschaerfungen. Im Vordergrund steht ein 
Buendel an bedenklichen abschreckenden Bestimmungen, wie z.B. Beugehaft fuer 
AsylwerberInnen, die eine der zahllosen Mitwirkungspflichten im Verfahren 
nicht erfuellen, eine ueber die bisherige Hoechstdauer hinausgehende 
Schubhaft aus vielerlei Gruenden, die staerkere Verpolizeilichung des 
Verfahrens, weitere Einschraenkung des Rechtsschutzes, die Beschraenkung des 
Aufenthaltsrechts auf ein Bundesland. Befrachtet wird das Asylsystem durch 
zusaetzliche Verfahren.
Durch diese Regelungswut werden den ohnehin unter Kapazitaetsproblemen 
leidenden Asylbehoerden zusaetzliche Verfahren aufgehalst. Dass dieser 
Vorschlag, der vermutlich dem frueheren Innenminister zuzuschreiben ist, in 
einer Arbeitsgruppe weiterverfolgt wird, laesst den Wunsch von Ministerin 
Prokop nach humanen Regelungen wenig glaubhaft erscheinen. Bisher hat es 
weder die angekuendigten Gespraeche mit NGOs gegeben, noch sind dieser 
Diskussionsgrundlage der Situation von schutz- und hilfsbeduerftigen 
Menschen adaequate Bestimmungen zu entnehmen. Vielmehr stehen etliche 
Bestimmungen im Widerspruch zu menschenrechtlichen Garantien, so etwa die 
unbestimmte Dauer der Schubhaft. Die voellige Neuordnung des Asylgesetzes 
wird auch zu erhoehten Kosten der Verwaltung fuehren und Rechtsunsicherheit 
erzeugen, bis die (verfassungsrechtlich) bedenklichen Bestimmungen von den 
Hoechstgerichten geprueft worden sind. Die Residenzpflicht in Deutschland 
hat zu zahllosen Verfahren gegen AsylwerberInnen gefuehrt, die 
beispielsweise Freunde besucht hatten oder an Veranstaltungen teilnahmen. 
Anstatt die knappe Zeit fuer ordentliche Asylverfahren zu nutzen, wird das 
Bundesasylamt mit Antraegen zur ein- oder mehrmaligen Ausreise aus dem 
zugewiesenen Bundesland befasst sein. Wenn Ministerin Prokop ihre 
Ankuendigungen wahrmachen will, muss sie diesen Entwurf sofort 
zurueckziehen.
*Anny Knapp*
Kontakt: Anny Knapp, asylkoordination oesterreich, Laudongasse 52/9, 1080 
Wien, Tel: 01-5321291/15, knapp@asyl.at, http://www.asyl.at
***************************************************
Der akin-pd ist die elektronische Teilwiedergabe der nichtkommerziellen 
Wiener Wochenzeitung 'akin'. Texte im akin-pd muessen aber nicht 
wortidentisch mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein. Nachdruck 
von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten. Namentlich gezeichnete 
Beitraege stehen in der Verantwortung der VerfasserInnen. Ein Nachdruck von 
Texten mit anderem Copyright als dem unseren sagt nichts ueber eine 
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus. Der akin-pd wird nur als 
Abonnement verschickt. Wer versehentlich in den Verteiler geraten ist, kann 
den akin-pd per formlosen Mail an akin.buero@gmx.at abbestellen.
*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43/1/535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
akin.buero@gmx.at
Bankverbindung lautend auf: föj/BfS,
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin