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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 22. Dezember 2004; 02:48
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Aus dem Fluechtlingsalltag:

> Nur zwei Beispiele

Seit Anwendung des neuen Asylgesetzes ist die Anerkennungsquote von ueber 50
auf 18% gesunken. Sind Fluechtlinge seit Mai weniger verfolgt? Nein, sondern
Tschechien, Ungarn und die Slowakei sind der EU beigetreten. Damit fuehren
die Haupteinreiserouten ueber EU Staaten, die ohne individuelle Pruefung als
"sicher" betrachtet werden. Tschetschenische Fluechtlinge wurden bisher
grossteils als verfolgt betrachtet und ihnen daher Asyl gewaehrt. Sie haben
Erpressung und Misshandlung erlebt, mussten die Verschleppung und Ermordung
ihrer Angehoerigen ertragen und sind einem aehnlichen Schicksal oft nur
knapp entgangen. All dies geschieht nach wie vor. Doch zustaendig ist das
zuerst betretene EU-Land. Rechtsmittel -- z.B. eine Berufung, weil man
weiss, dass frueher oder spaeter die Rueckschiebung nach Russland droht --
sind de facto zwecklos: bereits bei der Bescheidabholung wartet der Bus zur
Schubhaft.

Probleme gibt es auch bei der vielfach gelobten Grundversorgung, mit der nun
immerhin rund 90% anstatt im Vorjahr nur knapp die Haelfte aller
AsylwerberInnen krankenversichert sind. Was selten thematisiert wird: nach
und nach kommen Zusatzbestimmungen zum an sich klaren Vereinbarungstext
hinzu, die den Zugang einschraenken. Zum Bezug der Leistung genuegte
zunaechst eine Wohnsitzbestaetigung, dann musste diese schon vor dem 1.Mai
ausgestellt sein, mittlerweile ist ein ordentlicher Wohnsitz Pflicht. Wer
die Wohnbedingungen von Fluechtlinge kennt, weiss, dass ein solcher
"ordentlicher Meldezettel" im Fuenf-Stockbetten-Kellerzimmer nicht ueblich
ist, dieser aber umso mehr nun eine beliebte Handelsware darstellen wird.
Der naechste Schritt ist ein vergebuehrter Mietvertrag -- dessen Gebuehren
freilich nicht aus dem Grundversorgungsbudget bezahlt werden koennen.
Geschweige denn die Miete. In den Details also ist es noch weit bis zur
Umsetzung einer ab Februar geltenden EU Richtlinie, die fuer solche
Einschraenkungen keinen Interpretationsspielraum laesst.
(Deserteurs- und Fluechtlingsberatung / bearb.)

Infos: Schotteng. 3a/1/59, A-1010 Wien, T:+43/1/533 72 71, F: 532 74 16,
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