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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Dezember 2004; 19:51
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Soziales:
> Menschenrechte in der Arbeitslosigkeit?
In einem offenen Brief an die SozialsprecherInnen des Nationalrates haben 
die oesterreichischen Arbeitsloseninitiativen zum Tag der Menschenrechte am 
10.12. 2004 festgestellt, dass auch nach 40 Jahren ein Teil der 
Menschenrechtsbestimmungen (Pakt ueber wirtschaftliche, soziale und 
kulturelle Rechte (WSK) vom 16.12.1966) noch immer nicht umgesetzt worden 
sind:
- das Recht auf frei gewaehlte oder angenommene Arbeit (Art. 66 WSK) wird 
durch die Zumutbarkeitsbestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 
(§§ 9 und 10) verletzt
- das Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (Art. 7 WSK) widerspricht dem 
Zwang, jeden Job annehmen zu muessen, der ueber der Geringfuegigkeitsgrenze 
liegt (dzt. 317,- Euro) und nach Kollektivvertrag entlohnt wird.
- Artikel 11 WSK nennt das Recht auf angemessenen Lebensstandard aller 
inklusive ihrer Familien - die Anrechnung des Partnereinkommens bei der 
Berechnung der Notstandshilfe fuehrt jedoch in vielen Faellen zur Verarmung 
von Familien, zumal die durchschnittliche Notstandshilfe mit etwa 550 Euro 
weit unter der Armutsschwelle von 780 Euro liegt.
- Art. 13 Recht auf Bildung wird Erwerbsarbeitslosen verweigert, weil sie 
dem Arbeitsmarkt uneingeschraenkt zur Verfuegung stehen muessen.
Die PolitikerInnen der Parteien werden aufgefordert, Stellung zu nehmen. 
Ferner interessiert, welche PolitikerInnen fuer eine Volksabstimmung ueber 
die EU-Verfassung eintreten und welche PolitikerInnen sich im 
Oesterreichkonvent fuer individuell einklagbare soziale Grundrechte 
einsetzen.
Unterzeichnet wurde der Brief im Namen von AMSand Arbeitsloseninitiative 
Wien, SoNed! Arbeitsloseninitiative Braunau, AI Arbeitsloseninitiative 
Kaernten, IGEL Interessensgemeinschaft Erwerbsloser, Selbsthilfegruppe "Zum 
Alten Eisen?"
(Quelle : Glocalist Nr. 50 vom 29.11.2004 und 
http://www.zum-alten-eisen.org )
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