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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Mittwoch, 24. November 2004; 04:43
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Das Letzte/Publizistikfoerderung/In eigener Sache:

> Und jaehrlich gruesst das Murmeltier

Folgendes Schreiben erhielten wir von der "Kommunikationsbehoerde Austria":

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Wien, am 17.11.2004

Betrifft: Publizistikfoerderung II.

Ansuchen um Foerderung der periodischen Druckschrift "AKIN" im Finanzjahr
2004

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die KommAustria teilt nach Einholung eines Gutachtens des
Publizistikfoerderungsbeirats mit, dass Ihrem Ansuchen um Foerderung der
Zeitschrift "Akin" im Finanzjahr 2004 nicht entsprochen wird, da die
Foerderungsvoraussetzuung des § / Abs. 1 Z 3 des Bundesgesetzes ueber die
Foerderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 (PubFG 1984)
nicht erfuellt ist.

Nach der zitierten gesetzlichen Bestimmung koennen Foerderungsmittel
Verlegern periodischer Druckschriften nur gewaehrt werden, wenn diese

"ausschliesslich oder vorwiegend Fragen der Politik, der Kultur oder der
Weltanschauung (Religion) oder der damit zusammenhaengenden
wissenschaftlichen Disziplinen auf hohem Niveau abhandeln, sich nicht
ausschliesslich an ein Fachpublikum wenden und dadurch der
staatsbuergerlichen Bildung dienen.".

Die KommAustria stuetzt sich bei ihrer Ablehnung des Ansuchens im Jahr 2004
auf ein Gutachten des gemaess § 9 PubFG 1984 eingerichteten Beirats, in dem
nach eingehender Pruefung der vorgelegten Zeitschriftenexemplare des Jahres
2003 festgestellt wurde, dass aus verschiedenen in der Zeitschrift "Akin"
veroeffentlichten Beitraegen - durch den gewaehlten Schreibstil und
ueberspitzte Darstellungen - nicht nur eine Veraechtlichmachung der
staatlichen Organe ("Gatsch des Nationalrates") sondern auch eine gewisse
Bereitschaft zur oderzumindest eine Verharmlosung der Gewaltanwendung ("Wenn
dieselben Arschloecher, die unsere Loehne kuerzen, uns arbeitslos machen und
uns dann auch noch vorjammern, dass wir alle sparen muessen, - wenn sie dann
vor unserer Nase eine Luxusparty unter dem Motto 'rich people only'
veranstalten, braucht sich niemand zu wundern, wenn unsere Wut sich gerade
an diesem Abend entlaedt".) hervorgeht.

Daher wurde der KommAustria die Ablehnung des Ansuchens im Jahr 2004 mit der
Begruendung empfohlen, dass eine Zeitschrift, die staatliche Organe
veraechtlich macht und Beitraege veroeffentlicht, die eine Tendenz zur
Verharmlosung von Gewalt erkennen lassen, nicht der
staatsbuergerschaftlichen Bildung im Sinne des § 7 Abs. 1 Z3 dient und
deshalb nicht aus oeffentlichen Steuergeldern finanziert werden darf.

Die KommAustria hat sich der Empfehlung des Beirats angeschlossen.

Mit freundlichen Gruessen
KommAustria
(Unterschrift)


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