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akin-Pressedienst.
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. November 2004; 19:16
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Militaer/Debatte:

> Farbverschiebung ins Olivgruene

Mit den Gruenen in die EU-Armee?

"Die Gruenen haben sich mit einem Beschluss im Erweiterten Bundesvorstand
von der Neutralitaet verabschiedet. Anstelle nationaler Armeen soll es
kuenftig ein europaeisches Heer unter der Fuehrung eines europaeischen
Verteidigungsministers geben." Mit dieser Meldung liess der Standard am
Montag aufhorchen. Peter Pilz gab wieder einmal eines seiner bei der Basis
so beliebten Interviews und liess den Standard schreiben: "Aus Sicht der
Gruenen soll die europaeische Verteidigungspolitik vergemeinschaftet werden.
Pilz: ´Vergemeinschaftung heisst, es gibt keinen nationalen Sonderstatus
mehr. Es gibt weder Neutralitaet noch eine Buendnismitgliedschaft.´ (...)Das
sechsseitige Papier, mit dem die Gruenen fuer eine Aufgabe der Neutralitaet
eintreten, wurde im Erweiterten Bundesvorstand mit nur einer Gegenstimme
beschlossen. Lediglich Herbert Brunner aus Wien wollte den Beschluss nicht
mittragen. ´Die anderen Parteien druecken sich da herum. Diese Diskussion
haette ich in der SPOe nicht fuehren koennen´, sagt Pilz. (...) Aus Sicht
der Gruenen sollte es in etwa zehn Jahren eine Volksabstimmung geben. Pilz:
´Ich hoffe, dass wir dann Ja sagen.´ Mit dieser Position seien die Gruenen
die einzige Partei, die in der Sicherheitspolitik ein schluessiges
Regierungsprogramm haette."

Daraufhin bemuehte sich Parteivize Eva Glawischnig bei einer
Pressekonferenz, Pilz´ens Vorstoss etwas zu relativieren: Demnach wuerden
die Gruenen einem Abschied von der Neutralitaet nur dann zustimmen, wenn
kein europaeischer Staat mehr eine Sonderrolle habe, also nicht mehr der
NATO angehoere. Ausserdem muesste das Europaeische Parlament die gemeinsame
Sicherheitspolitik in der Union aktiv kontrollieren koennen.

Was hatte der Erweiterte Bundesvorstand aber wirklich beschlossen? Zur
Versachlichung der Diskussion bringen wir nebst Debattenbeitraegen auch den
Wortlaut des Beschlusses:

***

Sicher in Europa

ein Oesterreichischer Beitrag zur Europaeischen Friedensordnung

Beschluss des Erweiterten Bundesvorstands der Gruenen


Seit ihren politischen Anfaengen treten die Gruenen gegen jeden Militarismus
und fuer die Vermeidung von Gewalt bei Konfliktloesungen ein.
Sicherheitspolitik beginnt fuer die Gruenen bei der Stilllegung von
Atomkraftwerken, bei der Bewahrung sozialen Friedens, dem Ausbau sozialer
Grundrechte und bei einer Aussenpolitik, die rechtzeitig Konflikten vorbeugt
und sie zu entschaerfen hilft. Militaerische Mittel stehen fuer Gruene an
letzter Stelle. Aber gerade weil ihr Einsatz vermieden und ihr Gewicht
gering gehalten werden soll, muessen sich Gruene besonders genau mit ihnen
befassen. In der EU stehen die grossen Entscheidungen ueber die
Sicherheitspolitik bevor. Die Gruenen werden sich nicht abseits halten,
sondern in den beginnenden Auseinandersetzungen in der EU und in Oesterreich
klar Stellung beziehen.

Umgeben von EU-Partnern und NATO-Staaten geraet das neutrale Oesterreich
immer mehr in eine Gunstlage. Kaum ein anderer Staat kann sich so
unabhaengig von aktuellen Bedrohungen und Buendnisverpflichtungen fuer
gemeinsame europaeische Ziele einsetzen. Oesterreich ist in der Lage, frei
und aus eigenen Stuecken einen sinnvollen Beitrag zur europaeischen
Sicherheit zu leisten.

SICHER IN EUROPA

1. Nach dem Ende des Kalten Krieges wird Europa Stueck fuer Stueck friedlich
geeint. Ein Kontinent des Friedens, der Menschenrechte und der Demokratie
nimmt Gestalt an. Die Europaeische Union einigt einen Bereich der Politik
nach dem anderen. Die grossen Entscheidungen werden jetzt auch in der
Sicherheitspolitik vorbereitet.

2. Europa wird auf absehbare Zeit nicht mehr militaerisch bedroht. Damit ist
die Verteidigung der Aussengrenzen der Union nicht mehr die Hauptaufgabe der
militaerischen Sicherheitspolitik der Union.

3. Derzeit wird die europaeische Sicherheitspolitik von der Konkurrenz
zwischen NATO und ihrer Europaeisierung bestimmt. Die USA setzen den
Irak-Krieg bewusst als Mittel zur Vertiefung der Spaltung in ein
britisch-italienisch-polnisches und ein deutsch-franzoesisches Europa ein.
Mit dem Verfassungsprozess und der Herausbildung gemeinsamer
sicherheitspolitischer Strukturen und Instrumente gewinnt die
Europaeisierung an Gewicht und Geschwindigkeit.

Am Ende steht die Entscheidung ueber eine Frage: Soll an die Stelle der NATO
und von 25 nationalen Militaers eine gemeinsame und autonome Verteidigung
treten? Ein "Ja" auf diese Frage hat weitreichende Konsequenzen. Nach der
Vergemeinschaftung gibt es keinen Sonderstatus eines EU-Mitglieds - und
damit kann es auch keine NATO-Mitgliedschaft eines EU-Staates geben. Die
Nachkriegszeit geht damit auch in der Sicherheitspolitik zu Ende. Europa
uebernimmt die Verantwortung fuer seine Sicherheit selbst.

Das Ziel der europaeischen Sicherheitspolitik liegt immer mehr im Beitrag zu
einer globalen Friedensordnung auf der Basis von Menschenrechten,
Voelkerrecht, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Die Globalisierung von
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gegen das Prinzip des Diktats des
Staerkeren steht im Mittelpunkt dieser Politik. Daher setzt sich die EU fuer
den Ausbau von Institutionen (UNO, Internationaler Strafgerichtshof und
andere) und dazu gehoeriger Verfahren ein.

5. Mit der Globalisierung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie aendert
sich auch des Wesen militaerischer Streitkraefte. Wenn sie im Namen von
internationalen Einrichtungen und Organisationen taetig werden und an deren
Regeln gebunden sind, wandelt sich das Militaer immer mehr zu einer
internationalen Polizei.

6. Die friedliche europaeische Sicherheitspolitik kann nur ein Instrument
einer gemeinsamen Aussenpolitik sein. Im Gegensatz zur Sicherheitspolitik
hat die Aussenpolitik der Union durch die Verfassung kurzfristig kein neues
wirkungsvolles Instrument erhalten. Der Aussenminister/die Aussenministerin
ist weiter an das Einstimmigkeitsprinzip gebunden und hat keine Kompetenzen
in der Gestaltung der Sicherheitspolitik, insbesondere hinsichtlich der
Strukturierten Zusammenarbeit. Die Gefahr besteht, dass die Aussenpolitik
durch das Einstimmigkeitsprinzip gefesselt bleibt und parallel dazu die
Militaerpolitik durch die neuen Instrumente ein wesentlich hoeheres Mass an
Flexibilitaet gewinnt. Es droht damit eine europaeische Militaerpolitik ohne
ausreichendes aussenpolitisches Fundament und ohne wirkungsvolle Kontrolle
durch das EU-Parlament.

7. Die Hauptaufgabe gruener Politik bleibt damit gleich: Aufwertung der
Aussenpolitik durch Abgehen vom Einstimmigkeitsprinzip, Gestaltung der
Grundlagen der Sicherheitspolitik durch die gemeinsame Aussenpolitik,
Einspruchsrechte von Aussenpolitik, Rat und Parlament beim Einsatz
militaerischer Kraefte jenseits der Unionsgrenzen und Kontroll- und
Mitgestaltungsrechte des Parlaments.

8. Die Gruenen treten fuer die Vergemeinschaftung der Aussenpolitik und in
deren Folge fuer die Vergemeinschaftung der Sicherheitspolitik ein. Ein
halbes Jahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges soll Europa die
Verantwortung fuer seine Sicherheit selbst uebernehmen. Europa braucht weder
25 Armeen noch 25 Verteidigungsministerien, um die Sicherheit seiner
Aussengrenzen gegen die wenigen verbliebenen Bedrohungen zu garantieren.
Europa braucht gemeinsame Strukturen, um gemeinsame Aufgaben der
internationalen Friedenspolitik zu bewaeltigen. Und die EU muss vor allem
eines: die letzten Probleme der Sicherheit in Europa selbst loesen.

9. Das letzte Problem der innereuropaeischen Sicherheit ist die Herstellung
stabiler friedlicher und demokratischer Verhaeltnisse in Suedosteuropa. Von
den Sicherheitskraeften her ist die EU bereits heute in der Lage, hier die
volle Verantwortung allein zu uebernehmen. Was fehlt, ist auch hier die
gemeinsame Aussenpolitik. Mit dem Auslaufen der Sicherheitsrats-Resolution
1244 im Jahr 2005 und der Abstimmung ueber die Selbstaendigkeit Montenegros
im Jahr 2006 steht die Aussenpolitik der EU vor ihrer naechsten
europaeischen Bewaehrungsprobe.

10. Das Scheitern der US-Intervention im Irak zeigt auch fuer Europa eines:
Mit rein militaerischen Mitteln kann ein schneller Krieg vorlaeufig
"gewonnen" werden - nicht mehr. Auch gemeinsame Aktionen im Rahmen der UNO
werden in der Regel nur dann erfolgreich sein, wenn sie das Leben der
Zivilbevoelkerung spuerbar verbessern. Wasser, Energieversorgung,
funktionierende Krankenhaeuser und Schulen, oeffentlicher Transport und
Telefon - mit einem Bruchteil der Kosten militaerischer Interventionen
koennen die betroffenen Menschen ueberzeugt werden, dass es internationalen
Gemeinschaften um ihre Zukunft geht. Dazu braucht die EU neben
militaerischen Kraeften vor allem schnell einsetzbare zivile Einsatzkraefte
zur raschen Wiederherstellung der Infrastruktur.

11. Neben der aussenpolitischen Bestimmung fusst eine europaeische
Friedenspolitik auf einem zweiten Prinzip: Mehr als viele andere muss gerade
eine Politik, die ueber militaerische Mittel verfuegt und Kriege fuehren
kann, demokratisch bestimmt und voelkerrechtlich legitimiert sein. Das
garantieren zwei Prinzipien: das umfassende Kontroll- und Zustimmungsrecht
des europaeischen Parlaments; und das Recht des gesamten Rates, gemeinsam
mit dem Parlament ueber den Einsatz militaerischer Kraefte zu beschliessen.
Diese Rechte sind im Entwurf zur gemeinsamen europaeischen Verfassung nicht
in ausreichendem Mass gewaehrleistet.

12. Eines kann sich die EU sofort leisten: den Verzicht auf
Massenvernichtungswaffen. Darueber hinaus soll die EU fortgeschrittene
Vertragswerke wie den Vertrag ueber das Verbot von Landminen mehr als bisher
unterstuetzen (Einbindung v.a. von Finnland) und die Kampagne fuer einen
Vertrag ueber die Verbreitung von Kleinwaffen von Anfang an unterstuetzen.
Voraussetzung dafuer ist, dass die EU von Anfang an ihrer eigenen
Ruestungsindustrie enge Grenzen setzt.

SOLIDARISCH UND NEUTRAL

13. Die oesterreichische Regierung hat die Verankerung der Neutralitaet in
der europaeischen Verfassung bewusst schwach verhandelt. Im Art. I-40 (7)
raeumt die Verfassung "bestimmten Staaten" Ruecksicht auf deren "besonderen
Charakter" der Sicherheitspolitik ein und nennt hier ausschliesslich die
Mitglieder der NATO. Man kann aus der Formulierung das Recht auf
vergleichbare Ruecksicht gegenueber den Neutralen ableiten, wie es auch
Irland fuer sich beansprucht hat. Eine aktive oesterreichische
Neutralitaetspolitik, wie sie die Gruenen fordern, beruft sich auf diese
Formulierung; eine oesterreichische Politik, die die Neutralitaet moeglichst
bald abschaffen will, kann die Unklarheit dieser Formulierung ebenso
nuetzen. Es haengt also von der oesterreichischen Politik ab, ob Oesterreich
bis zur Vergemeinschaftung der Sicherheit nach aussen neutral bleibt. Die
Garantie fuer die Neutralitaet ist nach wie vor die oesterreichische und
nicht die europaeische Verfassung.

Unsere Chance besteht in der neuen, wichtigen Rolle der oesterreichischen
Neutralitaet fuer Europa:

+ als Sperrriegel gegen eine sicherheitspolitische Integration der gesamten
EU in die NATO und damit gegen die Unterordnung unter die Politik der USA;

+ als Argument, fuer jede gemeinsame militaerische Aktion ein ausreichend
voelkerrechtlich begruendetes Mandat (UNO) zu fordern;

+ als Argument, eine Nichtbeteiligung aller EU-Staaten an Kriegen zu
fordern;

+ aber auch als Unterstuetzung bei der Herausbildung gemeinsamer
europaeischer Strukturen. Aktive Neutralitaets- und Friedenspolitik spielt
eine wichtige Rolle beim Aufbau einer Europaeischen Friedensordnung.

Darueber hinaus bietet die Neutralitaet in den naechsten Jahren eine weitere
Chance. Die neutralen und buendnisfreien Staaten koennen gerade in Bezug auf
die Strukturierte Zusammenarbeit, die UN-Mandatierung und die
Zustaendigkeiten von Parlament und Rat eine gemeinsame Position und damit
einen gemeinsamen politischen Kern entwickeln. Eine schwedische
Parlamentsdelegation hat am 7. September 2004 bei einer Aussprache im
Parlament klar gemacht, dass sich Schweden nicht an der Strukturierten
Zusammenarbeit in ihrer geplanten Form beteiligen will. Die oesterreichische
Bundesregierung versucht trotzdem, vom Praesidium der
Bundesheer-Reformkommission einen Persilschein fuer eine Beteiligung von
Anfang an zu erhalten. Bei einem "Nein" von Gruenen und SPOe wird es dazu
wahrscheinlich nicht kommen.

Die oesterreichische Neutralitaet wird in der Zeit bis zur
Vergemeinschaftung der europaeischen Sicherheit weiter der Verfassungskern
unserer Sicherheitspolitik bleiben.

14. Erst mit der Vergemeinschaftung enden die sicherheitspolitischen
Sonderstellungen der einzelnen Mitglieder der EU. Das betrifft sowohl die
NATO-Mitgliedschaften als auch die Neutralitaet. Fuer Oesterreich fuehrt
dieser Schritt, der die oesterreichische Neutralitaet durch die
Sicherheitsgemeinschaft ersetzt, nur ueber eine Volksabstimmung. Die
Abschaffung der Neutralitaet darf nur ueber eine Volksabstimmung erfolgen.
Bis dahin wird sich Oesterreich solidarisch an voelkerrechtlich ausreichend
legitimierten Friedenseinsaetzen beteiligen, aber dreierlei weiterhin
garantieren:

+ keine Beteiligung an Kriegen (Afghanistan, Irak...);

+ keine Teilnahme an einem militaerischen Buendnis (NATO, Buendnis im Rahmen
der EU);

+ keine Stationierung fremder Truppen.

Die Neutralitaet bleibt damit der Verfassungskern der oesterreichischen
Sicherheitspolitik in Europa. Oesterreich ist auf Basis seiner Verfassung in
der EU und in der UNO solidarisch und jenseits der Unionsgrenzen neutral.

DIE EUROPAeISCHE VERFASSUNG UND OeSTERREICH

15. Trotz des Fehlens der Grundlagen fuer eine gemeinsame Aussenpolitik
sieht die Verfassung neue Instrumente fuer die Sicherheitspolitik vor. Die
Gruenen treten fuer die Ratifizierung des Entwurfs ein. Sie stellen aber
fest, dass die Verfassung gerade in den Teilen, die die Grundlagen fuer eine
gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik legen sollten, ihre grossen
Schwaechen zeigt. Daher fordern die Gruenen, dass die oesterreichische
Politik auf der Basis der Neutralitaet hier rechtzeitig eine klare Haltung
einnimmt.

16. Wie andere Staaten auch muss Oesterreich jetzt eine grundsaetzliche
Entscheidung treffen: Soll es sich um jeden Preis an der Herausbildung rein
militaerischer Kernstrukturen beteiligen oder soll es versuchen, gemeinsam
mit anderen die Voraussetzungen fuer eine demokratisch kontrollierte
Sicherheitspolitik, die nicht mehr als ein Instrument einer gemeinsamen
Aussenpolitik ist, zu schaffen?

17. Art. I-43 verpflichtet die EU-Staaten zur Solidaritaet, wenn ein
EU-Mitgliedstaat von einem Terroranschlag betroffen ist oder Opfer einer
Naturkatastrophe bzw. einer von Menschen verursachten Katastrophe wird. Drei
Feststellungen sind hier von oesterreichischer Seite notwendig: Zum ersten
setzen militaerische Hilfsleistungen Beschluesse von Regierung und
Hauptausschuss voraus. Darueber besteht im Nationalrat Konsens. Zum zweiten
beinhaltet die Bestimmung keine Verpflichtung zur Teilnahme an allen
Massnahmen zur "Praevention" (Ueberwachungsstaat). Zum dritten soll
Oesterreich klarstellen, dass es sich an keinen praeventiven militaerischen
Massnahmen gegen terroristische Bedrohungen beteiligen wird.

In vielen Staaten Europas versuchen Militaers und Militaerpolitiker, mit dem
Verweis auf die "terroristische Bedrohung" dem Militaer eine polizeiliche
Aufgabe zu uebertragen. Damit besteht die Gefahr, dass die Terrorbekaempfung
von der Ueberwachung bis zum bewaffneten Einsatz jenseits der
Strafprozessordnung und damit ausserhalb der Rechtsstaatlichkeit
stattfindet. Das ist weder notwendig noch vertretbar. In den Empfehlungen
der Bundesheer-Reformkommission wurde daher auch klargestellt, dass das Heer
der Polizei nur fuer Assistenzleistungen zur Verfuegung steht - aber keine
eigenen Rolle in der Bekaempfung des Terrorismus spielt. Da diese
Feststellung in der europaeischen Verfassung vollkommen fehlt, muss
Oesterreich seinen Rechtsstaat hier durch eine eindeutige Festlegung
absichern.

18. Art. I-40 (7) regelt die militaerische Beistandspflicht. Es ist wichtig,
dass die EU gerade den neuen Mitgliedern ein Hoechstmass an Sicherheit
garantiert. Die Formulierung ueberlaesst die Entscheidung ueber
militaerische Hilfe dem einzelnen Mitgliedsstaat, da letzten Endes der
"besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter
Mitgliedsstaaten unberuehrt" bleibt. Damit entsteht kein Problem fuer die
oesterreichische Neutralitaet.

19. Im Gegensatz zu den beiden ersten Bestimmungen geht es bei der
Strukturierten Zusammenarbeit um die Entscheidung ueber den Weg in die
gemeinsame Sicherheit. In den Artikeln I-40 (6) und Art. III-213 wird
bestimmt, dass "Mitgliedsstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug
auf die militaerischen Faehigkeiten erfuellen und die im Hinblick auf
Missionen mit hoechsten Anforderungen untereinander festere Verpflichtungen
eingegangen sind, eine staendige Strukturierte Zusammenarbeit im Rahmen der
Union begruenden".

Die Strukturierte Zusammenarbeit folgt dem Modell "Schengen". Rund um
Deutschland und Frankreich soll ein militaerisches Kerneuropa gebildet
werden. Voraussetzung dafuer sind ein ueberdurchschnittlich hohes
Ruestungsniveau und die "Verpflichtungen". Rund um Deutschland und
Frankreich zeichnet sich gemeinsam mit den Benelux-Staaten eine Kerngruppe
fuer die Strukturierte Zusammenarbeit ab. Waehrend die durchschnittlichen
Militaerausgaben in der EU bei etwa 1,4 Prozent liegen, betraegt der
entsprechende Wert in dieser Gruppe rund zwei Prozent. Oesterreich liegt
derzeit bei knapp 0,8 Prozent und damit bei den "anspruchslosesten"
Kriterien in Bezug auf die Strukturierte Zusammenarbeit.

Der Klub wird exklusiv: Nicht der Rat oder das Parlament, sondern die kleine
Gruppe der Mitglieder der Strukturierten Zusammenarbeit entscheiden, wer zu
ihrer Runde stossen darf. Damit gibt die EU das Recht, ueber die
sicherheitspolitische Zukunft zu bestimmen, an eine Minderheit
hochgeruesteter Staaten auf.

Militaerisch bilden "Battle Groups" - etwa 1500 Personen umfassende, schwer
bewaffnete und hoch mobile Einheiten den Kern der Zusammenarbeit. Wenn ihre
Mitglieder wollen, kann sie niemand daran hindern, selbst die Beschluesse
ueber militaerische Einsaetze zu fassen. Damit bestimmen sie ohne
aussenpolitische und parlamentarische Legitimation faktisch ueber die
europaeische Sicherheitspolitik.

20. Wie es Schweden bereits getan hat, soll auch Oesterreich von Anfang an
klarstellen, dass es sich nicht an der Strukturierten Zusammenarbeit
beteiligen wird. Statt dessen soll sich Oesterreich in der EU dafuer
einsetzen, dass

+ die handlungsfaehige gemeinsame Aussenpolitik in der Verfassung verankert
wird;

+ das Parlament alle notwendigen Rechte zur Kontrolle und Mitentscheidung in
den Fragen der Sicherheitspolitik erhaelt;

+ die Bestimmungen ueber die Strukturierte Zusammenarbeit so geaendert
werden, dass der Zugang zu ihr offen und die Entscheidung ueber den Einsatz
ihrer Kraefte nicht mehr ausschliesslich von den beteiligten Staaten im
Namen Europas getroffen werden kann (Anhoerungs- und Vetorecht des Rates
bzw. des Parlaments).

21. Bei all dem ist sowohl in der EU als auch in Oesterreich darauf zu
achten, dass die Militaerausgaben insgesamt nicht erhoeht, sondern nur
umgeschichtet werden. [...]

[Der letzte Abschnitt: "DIE REFORM DES BUNDESHEERES" wurde hier nicht
wiedergegeben]



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