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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19. Oktober 2004; 17:10
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Schwulebisch/Recht:

> VfGH: Anerkennung auslaendischer "Homo-Ehen"?

Am Freitag endete die diesjaehrige Herbstsession des
Verfassungsgerichtshofs. Einer der dabei zur Entscheidung anstehenden
Beschwerden war jene von Lon Williams, eines US-Staatsbuergers, der in den
Niederlanden mit einem Deutschen verheiratet ist. Dieser konnte eine ihm bei
einer internationalen Organisation in Wien angebotene Stelle nicht annehmen,
weil die oesterreichischen Behoerden die in den Niederlanden geschlossene
gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt und Herrn Williams keine
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erteilt haben. Nach Ansicht des Klaegers
verstoesst dies gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention und gegen
EU-Recht, das die Freizuegigkeit aller EU-Buerger innerhalb der EU und den
Familiennachzug ihrer Ehegatten -- auch aus Drittstaaten -- vorsieht.

"Noch wissen wir nicht, wie der Verfassungsgerichtshof entschieden hat",
erklaerte heute Vormittag Hubert Wagner, der Wiener Rechtsanwalt des
Klaegers, auf einer Pressekonferenz. "Wir rechnen jedoch, dass der VfGH die
Causa dem Gerichtshof der Europaeischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg
zur so genannten Vorabentscheidung vorlegen wird. Fuer meinen Mandanten
bedeutet dies jedoch, dass er noch weitere Jahre auf eine Entscheidung und
auf Gerechtigkeit wird warten muessen."
(Auss. HOSI Wien / bearb.)

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Laufende Infos: http://www.hosiwien.at

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Anm.: Dieses Urteil koennte noch sehr viel weitreichenderen Folgen haben als
nur fuer das Arbeitsrecht. Wuerde der Klage naemlich Recht gegeben,
bedeutete dies ganz allgemein eine Anerkennung niederlaendischer, aber
natuerlich anderweitiger Homosexuellenehen. Auch Oesterreicher- und
Oesterreicherinnen-Paerchen stuende dieser Weg der Verehelichung aller
Wahrscheinlichkeit nach offen, was mit einem Schlag all die Rechte (z.B.
Erb-, Miet-und Zeugnisentschlagungsrecht) ermoeglichen wuerden, die HOSI und
Co. seit langem fordern -- und die zum Teil auch schon in EGMR-Urteilen und
einer EU-Richtlinie definiert sind. Dennoch fehlten bislang Entsprechungen
auf Bundesebene. Nach einem klagsentsprechenden VfGH-Urteil koennte eine
Rechtssituation geschaffen werden, die einer de facto-Ehemoeglichkeit
bedeuten wuerde. Ein etwaiger Beschluss der "Homo-Ehe" in Oesterreich waere
dann bald nichts mehr weiter als die Anerkennung einer neuen
Rechtsrealitaet. -br-



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