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Aussendungszeitpunkt: Montag, 5.Oktober 2004; 18:00
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Asyl/Prozesse:
> Genner ist schuld?
Die Bundesregierung will die Moeglichkeiten fuer Asylwerber weiter
einschraenken. Das bei den Behoerden von Innenminister Strasser laengst
strengere Gesetze gelten, als eigentlich niedergeschrieben sind, ist ein
alter Hut. Diesmal kommt die Geschichte aber nicht nur vor den Unabhaengigen
Bundesasylsenat, sondern auch vor die Strafgerichte.
Michael Genner von der Fluechtlingshilfsorganisation "Asyl in Not" hat gegen
Dr. Herwig E., den Leiter der Erstaufnahmestelle-Ost des Bundesasylamts,
eine dort taetige Referentin und Dr. Walter R., den stellvertretenden Leiter
der Abteilung fuer Asyl und Integration im Bundesministerium fuer Inneres,
Strafanzeige erstattet.
Hintergrund ist einer von derzeit offenbar zahlreichen Faellen, in denen die
Erstaufnahmestelle in grober Miszachtung des § 24b Abs.1 AsylG Verfahren
traumatisierter Asylwerber nicht zulaeszt, sondern die
Asylantraege wegen Drittstaatszustaendigkeit zurueckweist - entgegen
medizinischer Atteste, welche den Folterungs- bzw. Traumatisierungsverdacht
eindeutig belegen, und entgegen dem ebenso eindeutigen Gesetzeswortlaut.
Anlasz ist einer dieser Faelle, wo das Berufungsverfahren gegen einen
solchen Zurueckweisungsbescheid schier Unglaubliches ans Tageslicht brachte:
Die Referentin des Bundesasylamtes hatte in voller Kenntnis zweier den
Folterungs- und Traumatisierungsverdacht einhellig bestaetigender Atteste
verschiedener Aerzte den Asylantrag fuer unzulaessig erklaert, was ihr eine
Strafanzeige wegen Amtsmiszbrauchs eintrug.
Ausgerechnet auf einem dieser Atteste findet sich ein Vermerk, wonach Dr.
Herwig E., ihr Vorgesetzter, ihr hierzu eine Weisung erteilt hat. Da sich
Dr. Herwig E. auf Medienbefragen hin seiner Weisungserteilung ebenso wenig
entsinnen konnte wie auch das Bundesasylamt medienwirksam durch Unwissenheit
ueber den Fall glaenzte, verfiel ersterer einem Journalisten gegenueber auf
die glorreiche Idee, das Zustandekommen des inkriminierten Aktenvermerks
doch auf Asyl in Not zu schieben - Berufsvernaderer Michael Genner sei es
doch gewesen, der das im Berufungsverfahren in den Akt hineingeschrieben
haben koennte.
Nun hat sich nicht nur die Staatsanwaltschaft mit einer weiteren Anzeige
wegen Verleumdung auseinanderzusetzen, sondern insbesondere auch Genner ein
Privatanklageverfahren wegen uebler Nachrede und Kreditschaedigung
angestrengt - was den Sachverhalt einer wirklich restlosen Aufklaerung
zufuehren sollte.
Fuer alle Genannten gilt selbstverstaendlich bis zum Abschlusz der Verfahren
die Unschuldsvermutung.
(Aussendung RA-Kanzlei Wolfgang RAINER / bearb.)
Quelle: http://www.deranwalt.at
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