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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 29. Juni 2004; 03:08
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Kapitalismus/Recht:

> Das Ende der Kreuzgrenzleihe

US-Verbot von Cross-Border-Leasing: "Nun beginnt fuer die Kommunen das
grosse Zittern"

Nicht europaeische Institutionen machen jetzt der dubiosen Rechtspraktik des
Cross-Border-Leasing (CBL) ein Ende, sondern die US-Bundesgesetzgebung, die
die in zwei US-Staaten moeglich gewesenen CBL-Geschaefte nun fuer illegal
erklaerten. "Das Verbot bestaetigt uns und alle Kritiker dieses
fragwuerdigen Modells", sagte Malte Kreutzfeldt von Attac Deuschland. "Fuer
viele Kommunen beginnt jetzt hingegen das grosse Zittern."

Beim Cross-Border-Leasing (CBL) mietete eine in Delaware oder Conneticut
ansaessige Firma im Ausland oeffentliche Infrastruktur wie U-Bahnen,
Messehallen oder Klaeranlagen und vermietete diese an die Kommune zurueck.
Weil die US-Firma dieses Geschaeft wie eine Investition abschreiben konnte,
sparte er dabei Steuern und gab einen Teil davon an die beteiligte Kommune
ab. Hunderte Vertraege waren in den letzten Jahren mit Kommunen in
Deutschland, Oesterreich und Australien abgeschlossen worden - allein im
Ruhrgebiet sollen es 140 sein -, obwohl es in vielen Staedten Proteste gab.

Nach dem US-Senat hat am 17.Juni nun auch das Repraesentantenhaus dafuer
gestimmt, dieses Steuerschlupfloch zu schliessen. Die Gesetzesaenderung
verhindert nicht nur kuenftige CBL-Geschaefte, sondern koennte auch Probleme
laufende Vertraege bedeuten. "Wenn die Investoren ihre erwarteten
Steuervorteile nicht bekommen, werden sie alles versuchen, um vorzeitig aus
den Vertraegen auszusteigen und Schadenersatz geltend zu machen",
befuerchtet Kreutzfeldt. Eine Kuendigung der Vertraege, die eigentlich auf
eine langjaehrige Laufzeit angelegt sind, ist moeglich, wenn der Kommune ein
Verstoss gegen vertragliche Pflichten nachgewiesen wird.

Konkrete Auswirkungen zeigt Cross-Border-Leasing bereits jetzt in Berlin:
Weil die Verkehrsbetriebe dort einen Grossteil ihrer Strassenbahn-Wagen
verleast haben, koennen sie ueberfluessige Wagen nicht verkaufen und selbst
beschaedigte nicht verschrotten. Der CBL-Vertrag sieht vor, dass die Wagen
ueber die gesamte Laufzeit betriebsfaehig erhalten werden. (ATTAC
Deutschland, Die Welt u.a. / akin)

Quellen u.a.: http://www.attac.de/presse/presse_ausgabe.php


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