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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. Juni 2004; 16:03
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Schweiz/Polizei/Prozesse:

Der Fall von Aubonne

Die Schweizer Behoerden drohen den Aktivisten der Aubonnebruecke, die sie
vor einem Jahr fast getoetet haetten, mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren

Ein Jahr nachdem die Inkompetenz der Polizei beinahe ihr Leben gekostet hat,
werden die beiden Anti-G8-Aktivisten von den Schweizer Behoerden wegen
gefaehrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr angeklagt.

Am 1. Juni 2003 blockierten sie eine Strasse auf dem Weg nach Evian, indem
sie sich an den Enden eines ueber eine Bruecke gespannten Seils
herabliessen, um die Delegierten auf ihrem Weg zum Gipfel aufzuhalten. Ein
Polizeibeamter durchschnitt das Seil und liess Martin 25 Meter in einen
flachen, steinigen Bach stuerzen, waehrend Gesine von den schnellen Reflexen
ihrer Unterstuetzer gerettet wurde, denen es gelang, ihr Seil festzuhalten
(s.a. akin 17/03)

Martin erlitt schwere Verletzungen an Wirbelsaeule, Becken und dem linken
Fuss. Es ist fraglich, ob er sich jemals wieder normal bewegen koennen wird.
Gesine wird wegen Posttrau-matischem Syndrom behandelt. Beide haben seit dem
Vor"fall" nicht geschafft, ihr normales Leben wieder aufzunehmen. Nach einem
Jahr psychischer und physischer Leiden sollen sich die beiden Kletterer und
ein weiterer Aktivist in Nyon (CH) vor Gericht verantworten, wo sie zu drei
Jahren Gefaengnis verurteilt werden koennen sowie zur Uebernahme aller
Kosten.

Das Verfahren wird von der "Int. Commission for Globalisation and Human
Rights" ueberwacht werden, einer Vereinigung von Anwaelten, die die
Menschenrechtverletzungen bei den Anti-G8-Protesten in Genua 2001 untersucht
hat.

"Dieser Vorfall zeigt, zu welch extremen Massnahmen die Behoerden zu greifen
bereit sind, um die Menschen von der Ausuebung ihres Grundrechts auf Protest
abzuhalten," sagte Martin. " Es ist unglaublich, dass wir angeklagt werden,
das Leben anderer gefaehrdet zu haben, waehrend die Beamten, die uns beinahe
umgebracht haben, weiter ganz normal ihren Job tun."

Gesine und Martin haben wegen Lebensgefaehrdung, Koerperverletzung und
unterlassener Hilfeleistung Beschwerde gegen die Polizei eingelegt..

Die Anklagen gegen Gesine und Martin wurden von der Schweizer Justiz sehr
schnell bearbeitet, dagegen wurden die internen Untersuchungen gegen die
Polizei auf eine extrem voreingenommene Weise durchgefuehrt und ihr Ergebnis
bleibt trotz dieses eigentlich klaren Falls polizeilichen kriminellen
Verhaltens unklar. (Presseerklaerung der Aubonne Bridge Campaign,
1.6.2004/gek.)

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Mehr Informationen zum Aubonne"fall" und zur Kampagne gegen Repression
finden sich auf
http://www.aubonnebridge.net



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