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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. Mai 2004; 16:09
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Medien:

Neues Privatradiogesetz bedeutet Ende der Vielfalt

> Kommentar des Freiradioverbands

Der Verband Freier Radios Oesterreich kritisiert massiv das geplante
Privatradiogesetz, welches am 25. Mai den Ministerrat passieren soll, da es
zu weiterer Medienkonzentration fuehrt. Der Verband kritisiert, dass das im
Regierungsprogramm enthaltene Bekenntnis der derzeitigen Bundesregierung zu
Medienfreiheit und Medienvielfalt im vorliegenden Entwurf in keiner Weise
beruecksichtigt wird. Ganz im Gegenteil fuehrt die nun vorgelegte Novelle
des Privatradiogesetzes zu einer weiteren Medienkonzentration und bedeutet
mittelfristig das Ende fuer viele noch eingestaendige Lokalradios. Durch die
Zulassung bundesweiten Privatradios werden die kleinen Lokalradios
oekonomisch noch mehr unter Druck gesetzt. Andererseits koennen Lokalradios
ihre Lizenzen unproblematisch an Betreiber eines bundesweiten Privatradios
"verkaufen". Diesen Rettungsanker werden wohl auch viele der noch
bestehenden Lokalradios aufgrund der unsicheren oekonomischen Lage nutzen,
was de facto das Ende von kommerziellem Lokalradio bedeutet.

Die einzigen Lokalradios, die mittelfristig uebrig bleiben, sind somit die
Freien Radios (eventuell auch noch einige kommerzielle Einzelkaempfer) .
Wieder mal wird aber in der vorliegenden Novelle des Privatradiogesetzes die
Existenz Freier Radios als eigenstaendiger Sektor neben dem kommerziellen
und dem oeffentlich-rechtlichen Rundfunk in Oesterreich nicht
beruecksichtigt. Helmut Peissl, Obmann des Verbandes Freier Radios
kritisiert: "Die Forderung nach gesetzlicher Verankerung Freier Radios wird
neuerlich nicht erfuellt."

Durch die Bevorzugung von bundesweiten Radiobetreibern bei der
Frequenzvergabe wird es sowohl fuer nicht-kommerzielle Freie Radios, aber
auch fuer kommerzielle Lokalradiobetreiber in Zukunft fast unmoeglich
Lizenzen zu erhalten.

Fuer kleinraeumige Sendegebiete, in denen Freie Radios meist agieren, wird
der Erhalt einer Lizenz zusaetzlich dadurch erschwert, dass schon bei der
Antragstellung die dauerhafte Finanzierung nachgewiesen werden muss. Die
Abaenderung der vorliegenden Novelle ist deshalb im Sinne der
Meinungsvielfalt und Medienvielfalt dringend notwendig.
(Aussendung gek.)



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