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akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 30. Maerz 2004; 17:22
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Arbeitslose/AK/Debatte:

Am 17.2.2004 erschien in akin Nr. 5 ein empoerter Brief von Berta Wamm mit
vielen Fragen an die AK ueber die Situation von Arbeitslosen. Wir
veroeffentlichten diesen Brief unkommentiert. Wir erhielten nun von der AK
folgendes Schreiben:

*

> Sehr geehrte Akin-Redaktion,

Der beiliegende Brieftext war die Antwort auf den Brief von Frau Wamm. Er
ging am 13.2. an alle Empfaenger des "Offenen Briefes". Am 17.2. erschien
der "Offene Brief" - wie ich aus "Die Alternative" entnehme - in "akin" und
folgend in "Die Alternative". Es entspricht nicht der journalistischen
Sorgfalt, dass beide Redaktionen weder den bereits vorliegenden Antwortbrief
wahr genommen noch bei der AK eine Stellungnahme zu den Vorwuerfen eingeholt
haben. Ich erwarte eine Veroeffentlichung der AK-Antwort in der
entsprechenden Form.

Mit freundlichen Gruessen
*Wolfgang Mitterlehner, AK Wien Kommunikation*

*

Sehr geehrte Frau Wamm,

Die Arbeiterkammer Wien hat ihre Leistungen fuer Arbeit Suchende nicht
eingeschraenkt sondern sogar verbessert. Und selbstverstaendlich ist fuer
die AK als Interessenvertretung der Erwerbstaetigen und der Arbeit Suchenden
angesichts der Hoechstzahl an Arbeitslosen die Bekaempfung der
Arbeitslosigkeit die wichtigste politische Forderung.

Wir verstehen sehr gut die Frustration der Arbeit Suchenden. 80 Prozent
aller AK Mitglieder, die zu uns in die Arbeitsrechtsberatung kommen
(persoenlich oder unter Tel 501 65 201 anrufen) stehen unmittelbar vor oder
nach dem Ende eines Arbeitsverhaeltnisses. Sie bekommen von den
BeraterInnen der AK fuer arbeits- und sozialrechtliche Fragen sofort
Auskunft, was bei Arbeitslosigkeit zu beachten ist, was ihre Rechte sind.
Zusaetzlich zur telefonischen und termingebundenen Beratung (im Vorjahr
waren das in der AK Wien 300.000 Beratungen) hat die AK Wien eine schnelle
"Erstberatung" fuer persoenlich Hilfesuchende im AK Hauptgebaeude als neue
Leistung eingefuehrt.

Die AK hat ausserdem im Internet aber auch mit Broschueren und
Informationsfaltern das Informationsangebot fuer Arbeitslose ausgebaut. Sie
bekommen diese Informationen unter http://wien.arbeiterkammer.at oder (zum
Beispiel unsere Broschuere "Leistungen bei Arbeitslosigkeit") unter dem
Bestelltelefon 501 65 401.

Als besonderen Schwerpunkt in unserem Angebot fuer Arbeitslose sehen wir
deren Unterstuetzung im Streitfall mit dem AMS an.

Daher sind auch Sie keineswegs "total rechtlos", wie Sie zu Unrecht
befuerchten, sondern erhalten Sie im Bedarfsfall von der Arbeiterkammer
volle Unterstuetzung bei Berufungen gegen Bescheide des Arbeitsmarktservice.
Diese Leistung erbringt unsere Abteilung Arbeitsmarkt, die wir uebrigens
nicht "gestrichen" haben, seit Jahren und auch in Zukunft ganz
selbstverstaendlich und mit grossem Erfolg.

Unsere langjaehrige Erfahrung in erfolgreicher Rechtsberatung
und -vertretung hat uns allerdings eines gelehrt: bei ganz konkreten Fragen
zu Ihrer aktuellen Situation ist das Erteilen von rechtsverbindlichen
Auskuenften und "Tipps" ohne Kenntnis des konkreten Aktes des AMS und daher
ohne ausreichende Kenntnis des zu beurteilenden Sachverhalts nicht serioes
moeglich.

Es ist daher auch nicht "zynisch" sondern es steht jedenfalls in Ihrem
eigenen Interesse, in diesen Angelegenheiten das AMS zunaechst unmittelbar
zu befragen, das in diesem Zusammenhang ja auch eine gesetzliche
Rechtsbelehrungspflicht hat. Erscheinen Ihnen die Auskuenfte des AMS nicht
als plausibel oder ist eine unmittelbare Klaerung mit dem AMS nicht
moeglich, so kann das Problem letztlich in den allermeisten Faellen nur im
Wege einer Berufung gegen einen Bescheid des AMS geloest werden, wenn
rechtlich riskante Strategien oder Verzoegerungen in der Rechtsdurchsetzung
vermieden werden sollen. Bei dieser Berufung werden Sie von der AK beraten
und unterstuetzt.

Darueber hinaus haben wir unsere rechtliche Vertretungstaetigkeit fuer
Arbeitslose noch in einer weiteren Hinsicht ausgebaut: wenn
Verwaltungspraxis oder Rechtslage unserer Einschaetzung nach rechtswidrig
oder verfassungsrechtlich bedenklich sind, versuchen wir dies durch
systematische Musterverfahren bei den Hoechstgerichten zu bekaempfen.

Selbstverstaendlich ist uns auch die politische Vertretung der Interessen
unserer arbeitslosen Mitglieder ein wichtiges Anliegen. Daher haben wir uns
gegenueber der Regierung ja auch zuletzt mit Nachdruck dafuer eingesetzt,
dass das AMS kuenftig bei der Vermittlung einer Beschaeftigung erstmals
ausdruecklich an die Beachtung eines gesetzlich vorgegebenen Entgeltschutzes
gebunden ist. Fuer Teilzeitbeschaeftigte soll dieser Schutz kuenftig noch in
erhoehtem Masse gelten. Ausserdem soll - ebenfalls auf Grund unserer
Forderung - erstmals auch die Beachtung von Betreuungspflichten und eine
Begrenzung der zumutbaren raeumlichen Mobilitaet gesetzlich geregelt werden.

Zu den von der Regierung geplanten Aenderungen bei der Notstandshilfe haben
wir bereits eindeutig Position bezogen: wir sprechen uns hier
selbstverstaendlich gegen jede Verschlechterung fuer Arbeitslose aus und
fordern eine Beseitigung der sozialen Benachteiligung von Frauen im
bestehenden Notstandshilferecht. Unserer Information zufolge hat das dafuer
zustaendige Bundesministerium fuer Wirtschaft und Arbeit derzeit noch keinen
Gesetzesentwurf zur Novellierung des Notstandshilferechts entwickelt.

Wir sind aber keinesfalls geneigt, in diesem Bereich ohne massive
politische Gegenwehr rechtliche Verschlechterungen hinzunehmen. Da wir der
Meinung sind, dass schon die bestehende existenzielle Absicherung bei
Arbeitslosigkeit nicht ausreicht, werden wir hier einen eigenen Vorschlag in
Verhandlung bringen, der die Beseitigung der vor allem bei Frauen
bestehenden sozialen Benachteiligung zum Ziel haben wird.

Wir hoffen, dass es uns mit diesen Beispielen gelungen ist deutlich zu
machen, dass wir die Vertretung der Interessen von Arbeitslosen als wichtige
Aufgabe der Arbeiterkammer ansehen. Jedenfalls werden wir uns auch in
Zukunft mit Engagement fuer die Wahrung der sozialen und wirtschaftlichen
Interessen unserer arbeitslosen Mitglieder einsetzen.

Mit freundlichen Gruessen
*Werner Muhm, Direktor*

*

> Sehr geehrter Herr Mitterlehner!

Sie haben Recht, wir haben die AK nicht um eine Stellungnahme gebeten. Das
tun wir normalerweise auch nur in Ausnahmefaellen, denn wir sind eine
Publikation, in der Menschen ihren Unmut publizieren koennen und nicht
dafuer da, "ausgewogene Berichterstattung" zu produzieren. Denn wenn die AK
irgendetwas ueber Arbeitslose respektive der Hilfe fuer diese verlauten
laesst und das in von der AK nahestehenden Medien veroeffentlicht wird,
fragt auch kein Journalist bei der Schar der Arbeitslosen nach, ob das auch
so in Ordnung ist -- also sollte es auch Medien geben, in denen das
umgekehrt der Fall sein kann.

Weiters sei hier angemerkt, dass wir den Brief Wamms dem eMail-Newsletter
"Widerst@nds-MUND" entnommen hatten, der eine aehnliche publizistische
Aufgabe uebernommen hat wie die akin. Dort war allerdings ebenfalls kein
Antwortbrief publiziert worden, weswegen wir ihn auch nicht nachdrucken
konnten. Ihr Einverstaendnis annehmend, werden wir Ihre Antwort aber auch an
den Wider-st@nds-MUND weiterleiten.

Aber wenn Sie schon darauf bestehen um eineStellungnahme gebeten zu werden,
muss ich sagen, dass es mich sehr interessieren wuerde, warum Sie oder Muhm
mit keiner Silbe auf die sonstigen Vorwuerfe Wamms eingehen. Speziell ueber
eine Antwort auf die Frage waeren wir dankbar, ob, und wenn ja, warum das
bfi der AK bei den Spielchen des AMS mit sinnlosen Zwangs-Kursen bis hin zu
den geschilderten Psychologen-Gespraechen mitmacht.

In Erwartung einer Antwort "in der entsprechenden Form" verbleibe ich mit
freundlichen Gruessen
*Bernhard Redl, fuer die Redaktion*



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