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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. Maerz 2004; 06:10
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Moderne Zeiten/Recht/EU:
> Intelectual Prohibition
Tauschboersen werden zu Organisierter Kriminalitaet
Die "Tauschboersen-Richtlinie" wurde letzte Woche durch das EU-Parlament
verabschiedet. Damit wurde die EU-Grundlage fuer eine verschaerfte
Handhabung zur strafrechtlichen Verfolgung auf nationaler Ebene von Nutzern
u.a. jener Internet-Tauschboersen geschaffen, die bislang relativ
unbehelligt sich gegenseitig mit Musik-Files (MP3s) belieferten. Davon
betroffen sind aber auch viele Klein- und Mittelbetriebe, die ohne illegal
beschaffter, weil ueberteuerter Monopol-Software nur schwer
ueberlebensfaehig waeren.
Der Verein zur Foerderung freier Software (FFS) kritisiert die Richtlinie:
"Indem der bisherigen, klaren Unterscheidbarkeit der einzelnen
Immaterialgueterrechte (Urheber-, Patent-, Marken- und Musterrecht etc.)
nicht gefolgt und nur diffus von Geistigem Eigentum gesprochen wird,
untergraebt der Richtlinien-Entwurf das zentrale Fundament der
Rechtssicherheit des europaeischen Immaterialgueterrechts. Entsprechende
negative Folgen fuer den Wirtschafts- und Investitionsstandort Europa sind
die unvermeidliche Konsequenz. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass an
mehreren Stellen versucht wird, Regelungen einzufuehren, die auf den ersten
Blick ausschliesslich oder vorwiegend die Bekaempfung von Produktpiraterie
zum Ziel haben. Durch Detailformlierungen in den entsprechenden Regelungen
und dem weitgefassten Anwendungsbereich der Richtlinie steht jedoch
ernsthaft zu befuerchten, dass im Ergebnis zwischen 12-jaehrigen, die
Musikstuecke aus dem Internet laden und tatsaechlichem organisiertem
Verbrechen nicht in erforderlichem Ausmass differenziert wuerde."
Am 9. Maerz hat das EP mit grosser Mehrheit dieser "Intellectual Property
Enforcement Direktive" ohne weitere Aenderung zugestimmt. Dies duerfte vor
allem deswegen passiert sein, weil vor allem die grossen Unterhaltungs- und
Softwarekonzerne bei den beiden wichtigsten Fraktionen des EP effektivere
Lobbyarbeit geleistet haben duerften, als es den finanzschwachen Kritikern
moeglich war. Aus oesterreichischer Sicht sei zu vermerken, dass in der
OeVP-Fraktion nur eine einzige Abgeordnete gegen den Entwurf gestimmt hatte,
waehrend die Angehoerigen der drei anderen Fraktionen diesen geschlossen
verwarfen. Die beiden wilden Abgeordneten Martin und Hager glaenzten durch
Abwesenheit.
Nach dem EU-Procedere liegt der Ball jetzt beim Ministerrat.
(FFS, futurezone/akin)
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Weitere Infos:
http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use /ipe.html
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf ?read=detail&id=219897
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