**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Januar 2004; 23:13
**********************************************************

Arbeit/Recht:

> Europarichter erleichtern Bildung von Euro-Betriebsraeten

Der Europaeische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Europas Arbeitnehmer
gestaerkt und die Errichtung sogenannter Euro-Betriebsraete erleichtert.
Nach einem entsprechenden Grundsatzurteil muessen auch solche
Unternehmensgruppen die notwendigen Informationen herausgeben, die ihren
Konzernsitz nicht innerhalb der Europaeischen Union haben. Damit koennen
Konzerne den Euro-Betriebsrat auch nicht verhindern, indem sie ihre zentrale
Leitung ausserhalb der EU ansiedeln.

Die "Richtlinie ueber die Einsetzung eines Europaeischen Betriebsrats" vom
September 1994 gibt den Beschaeftigten europaweit taetiger Konzerne starke
Informations- und Mitspracherechte. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen
in mehreren EU-Laendern grosse Niederlassungen hat. Wegen der komplizierten
wirtschaftlichen Verflechtungen ist den Arbeitnehmervertretern haeufig aber
gar nicht bekannt, wie gross die Niederlassungen im eigenen und erst recht
die in den anderen Laendern sind. Daher muss die Konzernzentrale diese
Informationen herausgeben. Sitzt die Zentrale ausserhalb der EU, so tritt an
ihre Stelle die groesste EU-Niederlassung.

Im konkreten Fall wollen die Beschaeftigten der europaweit taetigen
Spedition Kuehne & Nagel einen Euro-Betriebsrat errichten. Die
Unternehmensgruppe hat ihren Sitz in der Schweiz, groesste EU-Niederlassung
ist die in Deutschland. Deren Leitung bestritt ihre Auskunftspflicht nicht,
argumentierte aber, sie koenne sie nicht erfuellen, weil sie nicht ueber die
notwendigen Informationen aus den anderen EU-Laendern verfuege. Wie nun der
EuGH entschied, muss sich Kuehne & Nagel in Deutschland diese Informationen
beschaffen. Gegebenenfalls seien die Niederlassungen in den anderen
EU-Laendern zur Auskunft verpflichtet. Nach dem Luxemburger Urteil muessen
die Konzerne insbesondere Informationen ueber ihre Struktur und die
durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer herausgeben. (APA)


*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin