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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 18. November 2003; 21:11
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OeBB/Streik:

> Zweifelhafter Erfolg

Das war also jetzt einmal ein richtiger Streik. Die Eisenbahner hatten
erstmals die Softballschlaeger sein lassen und die schwere Artillerie
herausgekramt: Den unbefristeten Streik. Dass beide Seiten das nicht lange
durchstehen wuerden, war aber auch klar und so fuhr nach knapp drei Tagen
alles wieder.

Das formale Ergebnis betrachtend, koennen sich jetzt beide Seiten
zuruecklehnen: Die Gewerkschaft sagt, sie haette das neue Dienstrecht
verhindert, die Regierung kann auf der Zerschlagung der OeBB beharren und
verweist darauf, dass die Gewerkschaft eingesehen habe, dass bei den
Beschaeftigten 100 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden muessten. Es
ist das herausgekommen, was viele Kommentatoren vorhergesehen hatten: Ein
Ergebnis, mit dem beide Seiten einigermassen das Gesicht wahren koennen.

Nun kann es aber nicht Hauptaufgabe einer Gewerkschaft sein, das Gesicht zu
wahren. Was ist (immer vorausgesetzt, die Parlamentsmehrheit haelt sich
daran) der reele Gehalt der Vereinbarung? Die Gewerkschaft kann verbuchen,
dass die angestrebten Aenderungen nicht ganz so schnell durchgesetzt werden,
wie es ohne ihren Streik geschehen waere. Das war es aber auch schon.

Denn die Filetierung der OeBB war das Kernstueck der "Reform". Die Aenderung
des Dienstrechtes diente lediglich dazu, die Privatisierung schneller
voranzutreiben, damit die zukuenftigen Kaeufer es nachher nicht ganz so
schwer haben werden.

Dass die Regierung jetzt relativ leichten Herzens auf die Radikalversion der
Dienstrechtsumgestaltung verzichtet, koennte naemlich auch einen ganz
anderen Grund haben: "Wenn man aus Budgetgruenden in die privatrechtlichen
Vertraege der Eisenbahner eingreifen koenne, koennte man auch per Gesetz den
mit EADS im Kaufvertrag vereinbarten Preis fuer die Ankauf der Abfangjaeger
um 10 Prozent senken, weil der Bund draufkommt, dass er die Kosten nicht
mehr tragen will." Das sagt kein Gewerkschafter, sondern jemand der
tatsaechlich mitzureden hat: Karl Spielbuechler, Mitglied des
Verfassungsgerichtshofes und habilitiert ueber Buergerliches und
Arbeitsrecht. Diese Aussage bezog sich zwar nicht auf die letzten
Regierungsvorhaben, sondern auf das OeBB-Pensionsreformgesetz 2001, das
derzeit am Pruefstand des Hoechstgerichts steht, ist aber auch fuer die
Dienstrechtsreform von Belang. So betonte auch der Praesident des VfGH, Karl
Korinek, Anfang Oktober gegenueber Journalisten, dass das laufende Verfahren
"den derzeitigen Reformvorhaben den Boden entziehen" koennte, wenn das
Hoechstgericht der Meinung sein sollte, dass ein Eingriff nicht zulaessig
sei.

Moeglicherweise hat die Regierung also nur etwas zurueckgezogen, was ihr in
ein, zwei Jahren sowieso wieder um die Ohren geschmissen worden waere.

So wird wohl zuerst filetiert werden, um dann, unter ganz anderen
rechtlichen, aber auch gewerkschaftlichen Bedingungen, doch noch die
Arbeitsbedingungen aendern zu koennen. Was folgt, ist á la
Post/Telekom-Privatisierung die Auslieferung der rentablen Anteile an das
Grosskapital und das Kaputtsparen der Unrentablen.

Mit anderen Worten: Die Eisenbahner haben sich reinlegen lassen.
*Bernhard Redl*



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