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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. November 2003; 17:21
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VfGH: UVS hat "Willkuer geuebt"

Verwaltungssenat nahm Rassismus-Vorwurf nicht ernst

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen Bescheid des Unabhaengigen
Verwaltungssenates Wien (UVS) aufgehoben, mit dem die Beschwerde einer
Schwarzafrikanerin abgewiesen wurde, die behauptet hatte, oftmalige
Drogenkontrollen seien rassistisch motiviert gewesen.

Eine in Ghana geborene Frau, die seit 20 Jahren in Oesterreich lebt und seit
fuenf Jahren Staatsbuergerin ist, war im Juni 2001 mit ihrer vierjaehrigen
Tochter im Zug aus den Niederlanden nach Wien unterwegs - und wurde im Zug,
im Wachzimmer am Bahnhof und per Roentgen im Spital auf Drogen kontrolliert,
immer mit negativem Ausgang. Schon bei frueheren Reisen mit diesem Zug war
sie vier Mal kontrolliert worden, nie wurden Drogen gefunden.

Mit der Begruendung, die Kontrollen seien offenbar nur wegen ihrer Hautfarbe
und ihrer Herkunft durchgefuehrt worden, erhob die Frau beim UVS Beschwerde
wegen rassischer Diskriminierung. Fuer den UVS waren die Kontrollen jedoch
darauf zurueckzufuehren, dass sie binnen einiger Monate denselben Zug vier
Mal benuetzt habe.

Der VfGH stellte jedoch fest: Der UVS habe "Willkuer geuebt" und damit das
Recht der Gleichheit aller Staatsbuerger vor dem Gesetz verletzt. Die
Beweise, die von grundlegender Bedeutung fuer den Vorwurf der rassischen
Diskriminierung waren, habe der UVS naemlich gaenzlich unberuecksichtigt
gelassen - und gleichzeitig seien die Sachverhaltsdarstellungen, mit denen
dieser Vorwurf widerlegt werden sollte, aktenwidrig. Es sei
"unverstaendlich", dass der UVS in seiner Rechtfertigung die Behauptung in
den Raum gestellt habe, "der Hinweis auf einen Zusammenhang der bekaempften
Massnahmen zwischen Hautfarbe und Einschreitungsgrund entbehre jeder
Grundlage", heisst es im VfGH-Erkenntnis.

Die Beamten selbst haetten naemlich in der Verhandlung beim UVS ueber ihr
Einschreiten im Zug erklaert: "Zunaechst auf Grund von Erfahrungswerten;
sehr viele Schwarzafrikaner wurden auf dieser Strecke schon angetroffen.
Gemeint ist damit wegen Suchtgiftdelikten, falschen Dokumenten..." Und:
"Einer der Gruende fuer unser Einschreiten war sicherlich auch der Umstand,
dass die Beschwerdefuehrerin Schwarzafrikanerin ist, denn im Vorjahr waren
unter den acht gestellten 'bodypacker' insgesamt sieben Schwarze."

Nachdem der VfGH den Bescheid aufgehoben hat, muss sich der UVS nun noch
einmal mit den Beschwerden der Schwarzafrikanerin und ihrer Tochter
beschaeftigen.
*APA, Standard, 5.11.2003/gek.*




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