**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Oktober 2003; 16:35
**********************************************************

Frankreich:

> Widerspruechliche Signale

Neue Auslaendergesetze in Beratung

"Den schlimmsten Gesetzestext, der in Frankreich seit 1945 hervorgebracht
wurde" nennt Michel Tubiana, der Vorsitzende der traditionsreichen Liga fuer
Menschenrechte (LDH), den derzeit beratenen Entwurf zur Neuregelung der
Auslaendergesetze. Dieser sieht eine Reihe von Verschaerfungen vor,
schraenkt etwa das Recht auf Familienzusammenfuehrung ein, und traegt zur
"Destabilisierung" der im Land lebenden Immigranten bei, indem er die
Fristen fuer die Erlangung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts zum Teil
deutlich verlaengert (siehe Zusammenfassung unten). Im Juli hatte die
Gesetzesvorlage von Innenminister Sarkozy die Nationalversammlung problemlos
passiert. Doch im September schlug die Gruppe Gisti (Beratungs- und
Unterstuetzungsgruppe fuer Immigranten), eine vor allem auf Rechtsberatung
und Analyse der Gesetzentwicklung spezialisierte Initiative, Alarm. Bisher
war die Beschaeftigung auslaendischer Staatsbuerger, die "illegal" in
Frankreich leben, nur fuer den Arbeitgeber strafbar. Dieser riskierte
bislang theoretisch eine Strafe von 4.500 Euro Geldstrafe und bis zu drei
Jahren Haft, die aber in der Praxis nur sehr selten verhaengt wurde. Nach
dem Aenderungsantrag sollte kuenftig auch der Auslaender strafbar sein
(Geldstrafe, drei Jahre Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot).

Dies haette vor allem eine dramatische Folge gehabt: Kein schwarz
arbeitender, weil "illegaler" Immigrant haette sich mehr getraut, seinen
Arbeitgeber wegen unbezahlter Loehne oder nach einem Arbeitsunfall zur
Anzeige zu bringen. Die perfekte Loesung fuer das alte Problem, dass der
Staat als ideeller Gesamtkapitalist das Elend der "Dritten Welt" aus dem
Land halten, so mancher Einzelkapitalist aber durchaus gern ueber
"illegale", also billige, Arbeitskraft verfuegen will. Ein Kompromiss, der
geradezu zukunftsweisend ist: Die Sklaverei ist schlielich auch eine
Organisationsform der multikulturellen Gesellschaft.

Bisher konnte ein, auch "illegaler", Immigrant sich im Fall der
Nichtbeachtung seiner Rechte an die inspecteurs du travail - eine Art
Arbeitsschutzdezernenten - wenden, immer noch auf die Gefahr hin, den Job
los zu sein. Doch die Neufassung der Gesetzbegung haette die inspecteurs du
travail amtlich verpflichtet, den betreffenden Immigranten selbst zur
Anzeige zu bringen. Dagegen liefen diese Untergebenen des
Arbeitsministeriums in der vergangenen Woche Sturm. So sehr, dass auch ihr
vorgesetzter Minister FranÁois Fillon sich gegen die neue Bestimmung wandte.
In einem Kompromiss wurde der strittige Entwurf aus dem Gesetz entfernt.

Allerdings wurde stattdessen der Passus ueber den Entzug befristeter
Aufenthaltstitel verschaerft. Demnach droht kuenftig jedem Migranten, der
ueber ein voruebergehendes Aufenthaltsrecht verfuegt - etwa weil er im
Asylverfahren steckt - und der schwarz arbeitet, der Entzug des
Aufenthaltstitels mit sofortiger Wirkung. Damit kann er abgeschoben werden.
Auch dies duerfte dafuer sorgen, so manche migrantische Arbeitskraft
willfaehrig zu halten - allerdings nicht die, die ohnehin keine
Aufenthaltspapiere besitzen: Sie haben auch keine zu verlieren.

Der derzeitige Entwurf wird wahrscheinlich im Wesentlichen unveraendert
bleiben, da die weiteren Lesungen und die Zustimmung des Senats aufgrund der
bestehenden Mehrheiten weitgehend Formsache sind. Das Dekret vom 2. November
1945, der Grundlagentext zu den Rechten und Pflichten der in Frankreich
lebenden auslaendischen StaatsbuergerInnen ist nach ueber 30 Aenderungen ein
riesiges Flickwerk. Nach jeder Aenderung der parlamentarischen Mehrheit wird
an dem Text herumgedoktert. Die zuvor regierenden, etablierten Linksparteien
hatte die Auslaendergesetze zuletzt im Mai 1998 veraendert. Die
Konservativen haben nun ihrerseits wieder Hand an sie gelegt.

Schubhaft

Eine der wichtigen Bestimmungen des Gesetzes ist die Verlaengerung der
Hoechstdauer der Abschiebehaft von bisher zwoelf Tage auf maximal 32 Tage.
Die Mehrzahl der EU-Laender erlaubt bisher eine laengere Abschiebehaft als
Frankreich. In Frankreich hatte bisher der Verfassungsgerichtshof eine
Verlaengerung verhindert. Abschiebegewahrsam gilt in Frankreich juristisch
nicht als Haft. Die Rechtsgarantien, auf die sich Straf- oder
Untersuchungshaeftlinge berufen koennen, sind nicht anwendbar.

Den franzoesischen Verfassungsrichtern zufolge hat der Abschiebegewahrsam
ausschlielich der unmittelbaren Vorbereitung der erzwungenen Abreise zu
dienen. Unzulaessig ist es hingegen, ihn zur Verwahrung von Personen zu
benutzen, von denen man befuerchtet, dass sie sich dem staatlichen Zugriff
entziehen und als so genannte illegale Einwanderer ihr Leben fristen. Dazu
wird er in anderen EU-Laendern faktisch oft eingesetzt. Tatsaechlich werden
85 Prozent der real erfolgenden Abschiebungen in der ersten Woche des
Gewahrsams vorgenommen. Danach erhoeht sich die Zahl nur noch unwesentlich.
Der Grund, warum Hardliner der franzoesischen Innenpolitik die
Gewahrsamsdauer weiter ausdehnen wollten, ist nach Vermutungen von GISTI -
einer Rechtsberatungsgruppe fuer Immigranten, dass Absprachen mit
Regierungen in der so genannten Dritten Welt getroffen werden. Es deute sich
etwa an, dass der Senegal bereit sei, auch mal ein Auge zuzudruecken, wenn
dorthin Abgeschobene gar keine senegalesischen Staatsbuerger sein sollten.

Kollektivabschiebungen

Die seit Maerz 2003 regelmaeig zu Kollektivabschiebungen dienenden
Charterfluege will Innenminister Sarkozy auch kuenftig verstaerkt einsetzen.
Er rechnete den Abgeordneten der Pariser Nationalversammlung stolz vor, im
ersten Trimester des laufenden Jahres (Januar bis Maerz) seien 7 000
unerwuenschte Immigranten per Flugzeug oder per Schiff abgeschoben worden.
Auf das Jahr hochgerechnet, komme man auf rund 30 000 Abschiebungen, was der
jaehrlichen geschaetzten Zahl der "illegalen" Einwanderer entspreche. "Wenn
wir es schaffen, jedes Jahr die gleiche Zahl von Personen abzuschieben, so
koennten wir die Situation zumindest stabilisieren", fuehrte Sarkozy aus. Er
beabsichtigt, jeden Monat die Zahl der abgeschobenen Sans-papiers zu
veroeffentlichen, aehnlich wie jeden Monat die Kriminalitaetszahlen
publiziert werden, um Erfolgsstatistiken fuer die Exekutive zu liefern.

Zugleich: Verbesserung der Situation straffaelliger Auslaender

Es liegt nahe, Sarkozy als reaktionaeren Scharfmacher zu kritisieren. Aber
der Mann, der laengst davon traeumt, bei der naechsten Praesidentschaftswahl
im Jahr 2004 als Kandidat der buergerlichen Rechte fuer die Nachfolge
Jacques Chiracs anzutreten, kennt die Notwendigkeit eines ausgeglichen
wirkenden Erscheinungsbildes. So ueberholt er seine Amtsvorgaenger zugleich
"von rechts" wie auch "von links". Sarkozy schlug in seinem Gesetzentwurf
naemlich etwas vor, und setzte es dann - in den letzten Wochen - auch gegen
innere Widerstaende im konservativen Lager durch, woran die Sozialisten in
ihrer Regierungszeit (1997 bis 2002) kaum zu denken wagten. Auch wenn linke
Basisorganisationen und Menschenrechtsgruppen es immer wieder forderten, kam
es von den regierenden Linksparteien nie dazu - Sarkozy hat es jetzt
gemacht: Nach seinem neuen Gesetz soll die beruechtigte "double peine"
(Doppelbestrafung) weitgehend abgeschafft werden. Doppelbestrafung bedeutet,
dass ein Immigrant, wenn er eine der weit ueber 200 Straftaten begeht, die
auf einer speziellen Liste erfasst sind, in der Regel nicht nur zu einer
Haftstrafe verurteilt wird - wie franzoesische Gesetzesbrecher auch -
sondern zusaetzlich abgeschoben wird. Die Anwendung der "double peine"
fuehrte zu offensichtlichen Ungerechtigkeiten, wenn Familien auseinander
gerissen und Einwanderer, die seit ihrer Kindheit in Frankreich lebten, in
ein ihnen unbekanntes Herkunftsland verfrachtet wurden. 1998 fand deswegen
in Lyon ein Aufsehen erregender Hungerstreik statt. Die damalige
sozialdemokratische Regierung unter Lionel Jospin reagierte bestenfalls mit
herablassender Rhetorik. Jetzt hatte ausgerechnet der konservative Hardliner
Sarkozy die Notwendigkeit einer Veraenderung erkannt, angesichts immer
wieder ausbrechender Proteste und dramatischer Schicksale. Damit sollte
jetzt also Schluss sein. Tatsaechlich hatten sich am Symbol der "double
peine" viele Mobilisierungen aufgehaengt; zuletzt fand am 10. Mai dieses
Jahres in Paris, auf der Place de la Republique, ein "Konzert gegen die
Doppelstrafe" mit mehreren Zehntausend BesucherInnen statt.

Nunmehr sind bestimmte Kategorien von Auslaendern gesetzlich gegen der
Anwendung der "double peine" geschuetzt:

- Immigranten(kinder), die auf franzoesischem Boden geboren oder aber im
Alter von unter 13 Jahren nach Frankreich gekommen sind;

- auslaendische Ehepartner franzoesischer Staatsbuerger(innen) oder auch von
Auslaender(innen) mit dauerhaft gefestigtem Aufenthaltsrecht;

- auslaendische Eltern von Kindern mit franzoesischer Staatsbuergerschaft;

- auslaendische Staatsbuerger(innen), die seit mehr als 20 Jahren in
Frankreich leben.

Zu einem frueheren Zeitpunkt, also vor Inkrafttreten des Gesetzes,
abgeschobene Personen duerfen nunmehr nach Frankreich zurueckkehren, wenn
sie in eine dieser Kategorien fallen. Aber es auch gibt auch eine Ausnahme
von der Ausnahme: Der Schutz entfaellt, wenn der auslaendische Staatsbuerger
als "terroristisch" qualifizierte Straftaten begangen, oder sich der
"Verletzung fundamentaler Staatsinteressen" schuldig gemacht hat.

Parlamentsabgeordneten der Rechten (der konservativen Einheitspartei UMP),
versuchten, repressive Aenderungsvorschlaege zu der neuen Bestimmung
durchzubringen. Bei Drogenhandel sollte etwa der Schutz gegen die "double
peine" entfallen. (immer wieder erwaehnten) Falle von Drogenhandel. Die
laengere Rede von Innenminister Sarkozy und der Druck einiger fuehrender
UMP-Politiker brachten sie dazu, ihre Antraege zurueckzuziehen. Am Ende
stimmten alle Parlamentsfraktionen - die beiden konservativ-liberalen
Parteien UMP und UDF, die Sozialdemokratie, die Gruenen und die KP -
einstimmig fuer die vorgeschlagene Eindaemmung der "double peine".
Hoffentlich ist damit auch eine gewisse Mentalitaetsaenderung, mit Wirkung
hinein in die Gesellschaft, verbunden.

Aber auch: Destabilisierung bisher fest etablierter Einwanderergruppen

Das alles hinderte Innenminister Sarkozy ihn allerdings nicht daran, in
seinem neuen Gesetzentwurf auch den Status von fest etablierten Einwanderern
in Frage zu stellen. So ist vorgesehen, dass diese Gruppe die zehnjaehrige
Aufenthaltserlaubnis kuenftig nicht mehr nach drei, sondern erst nach fuenf
Jahren erhaelt. In dieser Zeit muessen sich die Immigranten jedes Jahr um
eine befristete Erlaubnis bemuehen. Die so genannte "Zehn-Jahres-Karte"
berechtigt zum unbefristete Aufenthalt, da sie - ausser bei schweren dagegen
stehenden Gruenden - automatisch verlaengerbar ist. Bisher wurde sie, nach
drei Jahren legalen Aufenthalts mit befristeten Titeln, automatisch
vergeben. Jetzt muessen die Einwanderer, nach Ablauf der fuenf Jahre, ihre
"Integration in die franzoesische Gesellschaft" nachweisen. Mit den neuen
Bestimmungen zu Eheschluessen und Vaterschaft (Strafbarkeit von Scheinehen,
Pruefung von Betrugsverdacht bei Vaterschaftsanerkennungen) wird nicht nur
ein Verdaechtigungspotenzial geschaffen, sondern vor allem wird eine
bedeutende Macht in die Haende oertlicher Verwaltungen gelegt, wobei einige
Buergermeister sich als repressive Hardliner werden bewaehren wollen. Ferner
soll die Beihilfe zu illegaler Einreise oder illegalem Aufenthalt (noch)
rigoroser bestraft werden. Das kann halbmafioese Netzwerke treffen, aber
auch Menschen, die aus humanistischen oder antirassistischen Motiven
handeln. Darauf drohen theoretisch bis zu zehn Jahre Haft, falls der
Strafrahmen voll ausgeschoepft wird.

Auch die Familienzusammenfuehrung wird erschwert. Bisher erhielten die im
gesetzlichen Rahmen der Familienzusammenfuehrung eingereiste
Familienmitglieder automatisch die Zehn-Jahre-Aufenthaltserlaubnis. Dieser
Automatismus entfaellt kuenftig. Die Familienmitglieder koennen jetzt nach 5
Jahren eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen, unter der Bedingung,
dass sie ihre "hinreichende Integration in die franzoesische Gesellschaft"
nachweisen - wieder eine dieser Gummibestimmungen, die als Drohinstrument
eingesetzt werden kann. Die Buergermeister haben kuenftig ein Wort bei der
Familienzusammenfuehrung mitzureden, nach Ueberpruefung der Wohnbedingungen
des in Frankreich lebenden Familienmitglieds. Und falls ein auslaendischer
Staatsbuerger seine Familie auerhalb des gesetzlichen Rahmens nachholt, was
bisher vorkam, dann droht ihm kuenftig selbst der Verlust seines
Aufenthaltsrechts auf franzoesischem Boden.
*Bernhard Schmid, Paris (gekuerzt)*

Quelle: http://www.labournet.de/internationales/fr/alg03.html



*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin