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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Oktober 2003; 17:29
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Moderne Zeiten:
> Was SPAM ist, bestimmen wir!
Behoerdenvertreter, Funktionaere und Politiker fuehlen sich durch eMails
belaestigt
Immer haeufiger versuchen Politiker und Funktionaere Beschwerde-eMails von
Buergern und Konsumenten als SPAM zu diffamieren und zu kriminalisieren und
dadurch das Recht auf freie Meinungsaeusserung zu unterbinden.
Durch den Einsatz von eMail ist der Kontakt schneller und meist auch
billiger geworden. Nicht immer zur Freude von Politikern und Funktionaeren,
wenn sie Positionen vertreten, die grosse Teile der Bevoelkerung veraergern.
Da kann es dann schon vorkommen, dass eine zuvor haeufig bekanntgegebene und
auf einer Website abrufbare Mailadresse rasch wieder verschwindet, als
'privat' deklariert wird und man am liebsten zu den eigenen vertretenen
Positionen keine Meinungen mehr hoeren moechte.
Manche Politiker und Funktionaere rufen 'SPAM', drohen mit Klage und
schalten ihren Anwalt ein. Zuletzt geschehen durch Herrn Walter Ruttinger,
Fachverbandsobmann der Wirtschaftskammer und zustaendig fuer die
Organisation der sogenannten 'Robinsonliste'.
Unter seiner selbst verbreiteten Mailadresse walter@ruttinger.at landeten
laut seiner Rechtsvertretung zur datenschutzrechtlich besorgniserregenden
HEROLD-CD 'unzaehlige Mails' (Zitat RA Hoffmann-Ostenhof) von Menschen ein,
die keinen Datenhandel mehr akzeptieren wollten.
Kann es sein, dass ich wegen meiner Meinungsaeusserung eine Straftat
begangen habe, fragten verunsicherte Betroffene? Freie Meinungsaeusserung
hat als Verfassungsrecht Vorrang vor dem Ruhebeduerfniss von Funktionaeren
vor unbequemen Buergerfragen.
Der SPAM-Paragraph des TKG §107 bezieht sich erstens im wesentlichen auf
Mails an Konsumenten und zweitens muss es sich um Massenmails bzw.
Werbemails handeln. Ein individuelles Mail, dass eine Meinung, einen Wunsch
oder eine Bitte zum Ausdruck bringt, kann keinesfalls ein SPAM-Mail sein.
Weder wenn es an eine andere Privatperson gerichtet ist und schon gar nicht,
wenn es an Politiker, Funktionaere oder auch Unternehmen gerichtet ist.
Selbstverstaendlich unzulaessig waeren Mails oder Schreiben, die die
angesprochene Person beschimpfen, beleidigen, bedrohen oder einen
vergleichbaren strafrechtlichen Tatbestand betreffen. Auch die Verbreitung
von unwahren Behauptungen oder Tatsachen waeren unzulaessig.
Funktionaere und Organe zu falschen bzw. sachlich nicht zustaendigen Themen
anzuschreiben ist zwar ebenfalls nicht strafbar, aber in der Regel
wirkungslos. Es ist jedoch zu beachten, dass neben der formellen
Zustaendigkeit eines Ministers oder eines Funktionaers der
Wirtschaftskammer, dieser auch fuer Grundsatzpositionen steht und es daher
auch sinnvoll ist, diesen mit allgemeinen politischen Positionen zu
konfrontieren.
(Aussendung Arge Daten / gek)
Weitere Infos: http://www.argedaten.at/
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