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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. September 2003; 16:25
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Polizei/Prozesse:

> Von "Scheissneger" zu "Scheisspolizist"

Nach "Scheissneger" darf man in Oberoesterreich auch gefahrlos
"Scheisspolizist" zu einem Exekutivbeamten sagen. Zu dieser Erkenntnis
fuehrte im August der Selbstversuch eines 56-jaehrigen Rohrbachers. Er hatte
allerdings mit erstaunlichen Problemen zu kaempfen, seine Beleidigung
ueberhaupt anzubringen.

Die Vorgeschichte: Im Sommer in Linz war ein Verfahren gegen einen
Revierinspektor eingestellt worden, der einen gebuertigen Kongolesen bei
einer Verkehrskontrolle vor Zeugen mit "Scheissneger" tituliert hatte.
Begruendung der Gerichte: Die Menschenwuerde sei dadurch nicht verletzt
worden, daher muesse der Staatsanwalt nicht selbststaendig taetig werden.
Falls der Betroffene sich in seiner Ehre verletzt fuehlt, muesse er privat
klagen.

Herrn Bernhard H. aus Rohrbach schien diese Erklaerung etwas seltsam, daher
startete er seinen Selbstversuch. Am 16. August erschien er gegen elf Uhr
auf dem Gendarmerieposten seiner Heimatgemeinde. Beim zustaendigen
Wachebeamten ersuchte er um eine Anzeige gegen sich, wie H. in einem
Gedaechtnisprotokoll festgehalten hat. Auf die exekutive Frage nach dem
Grund "sagte ich, dass ich ihn jetzt sogleich einen ,Scheisspolizisten'
nennen wuerde".

Der Beamte erkannte den Zusammenhang mit dem Linzer Urteil und verwies an
den stellvertretenden Postenkommandanten. Herr H. wiederholte sein Anliegen
und "hiess ihn bei dieser Gelegenheit in ruhigem Ton wiederum einen
Scheisspolizisten". Der Kommandant konterte geschickt: Er fuehle sich nicht
beleidigt, daher keine Anzeige.

Herr H. liess nicht locker, bot an, die "Aeusserung durch einen erhoehten
Tonfall glaubwuerdiger" zu gestalten. Schliesslich wurde ein Protokoll
aufgenommen und an hoehere Instanzen in der Landeshauptstadt weitergeleitet.
Die Reaktion: Die Staatsanwaltschaft legte die unter dem Aktenzeichen 6 Nst
104/03 i registrierte Strafanzeige gegen Herrn H. zurueck. Es seien keine
genuegenden Gruende gefunden worden, ein Strafverfahren zu veranlassen.
(Michael Moeseneder, Der Standard, Printausgabe 18.9.2003/gek.)

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Bleibt vom LayOuter anzumerken, dass es vielleicht sinnvoll waere, den
Prozess von Mitgliedern der Regierung SchuesseI I gegen die Gruppe
"Linkswende" neu aufzurollen. Das verantwortliche Mitglied diese Gruppe war
bekanntlich verurteilt worden, weil sie die Regierung mit eben jenem
faekalen Attribut versehen hatte. Aber wahrscheinlich ist derlei
chancenlos -- sowas ist juristisch wohl ganz anders zu handhaben und faellt
unter Majestaetsbeleidigung... -br-



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