**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. September 2003; 16:11
**********************************************************

Prozesse/BRD/Deren Heer:

> "Salomonisches" Urteil

Ein Frankfurter Gericht plant die Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen circa
100 jugendliche Teilnehmer an den Blockaden einer US-Airbase waehrend des
Irak-Kriegs im Maerz dieses Jahres einzustellen. Zwar sei die Blockade nicht
vom Notstands- oder Widerstandsrecht gedeckt gewesen. Gleichwohl koenne von
einer Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das Versammlungsgesetz
abgesehen werden, weil die Jugendlichen mit dem Polizeigewahrsam nach den
Blockaden schon genug gestraft und damit auch auf die Unrechtmaessigkeit
ihres Verhaltens hingewiesen worden waerem

Gegen erwachsene Blockade-Teilnehmer, denen ebenfalls Verstoesse gegen das
Versammlungsgesetz vom Ordnungsamt vorgeworfen wurde, seien etwa 800
derartige Verfahren anhaengig, mit denen sechs Richter befasst seien. Sie
befaenden sich noch in der Diskussion, ob die Verfahren eingestellt werden
sollen oder nicht. Weitere Blockierer muessen sich in Strafverfahren wegen
Noetigung und Widerstands gegen Polizeibeamte verantworten.

Ein Sprecher aus der Friedensbewegung meinte dazu in einer Mailinglist:
"Schade, dass diese Begruendung gegeben wird, denn die
Voelkerrechtswidrigkeit des Krieges wird nicht erwaehnt und die Blockade als
rechtswidrig bezeichnet. Mit der Einstellung koennen irgendwie alle
zufrieden sein, die Richter haben sich viel Arbeit erspart und nicht Farbe
bekennen muessen in ihrer Stellung zum Krieg, die Blockierer haben Zeit und
Geld gespart. Die juristisch-politische Auseinandersetzung wird mit dieser
Einstellung umgangen."
(Frankfurter Rundschau, 13.09./akin)




*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin