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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 23. September 2003; 16:17
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Asyl:

> Widerstand gegen Zermuerbungstaktik Strassers

Auch nach OGH-Entscheid fuer Recht auf Bundesbetreuung fuer alle Asylwerber
ist dieses noch lange nicht gewaehrleistet, befuerchtet SOS Mitmensch.


Bei der Unterbringung von mittellosen Asylwerbern erwartet SOS Mitmensch
nach den ersten Reaktionen des Innenministers auf den OGH-Entscheid eine
Zermuerbungstaktik Strassers. Der Ressortchef hatte angegeben, die
Bundesbetreuung "nach Verfuegbarkeit von Plaetzen" zu erweitern. "Der
Minister wird Mittel und Wege suchen, Asylwerber aus der Betreuung
auszuschliessen", befuerchtet ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation.
Wer mittellos sei, sei zwar in der Betreuungsverordnung aus dem Jahre 2002
genau definiert, trotzdem seien in der Vergangenheit immer wieder Personen,
die den Kriterien (monatlich weniger als 399 Euro zur Verfuegung)
entsprachen, aus der Betreuung entlassen worden. Besitzer von Mobiltelefonen
etwa, selbst wenn es sich um ein Wertkartentelefon gehandelt habe, das
lediglich der Erreichbarkeit fuer anderswo untergebrachte Angehoerige
diente. Derzeit gebe es keinen Anlass davon auszugehen, dass die Behoerde
von dieser Auslegung ablasse.

Widerstand kuendigt SOS Mitmensch auch gegen die Bestimmung in der
Bundesbetreuungsverordnung an, wonach der blosse Verdacht auf eine strafbare
Handlung zur Beendigung der Bundesbetreuung fuehrt. Diese Regelung laufe dem
Bundesbetreuungsgesetz zuwider und verstosse ueberdies gegen die
Unschuldsvermutung, so SOS Mitmensch. Es wird erwartet, dass dieser Passus
einer gerichtlichen Pruefung nicht standhalten werde.

Auch die Auslegung des Beendigungsgrund des "freiwilligen Verzichts auf
Bundesbetreuung" werde man sehr genau beobachten. Das Verlassen einer
bestimmte Betreuungsstelle wegen eines spezifischen Grundes, wie etwa
mangelhafte Betreuung koenne jedenfalls nicht als freiwilliger Verzicht auf
die Bundesbetreuung ausgelegt werden. Genauso wenig wie das
"unentschuldigte" Fernbleiben, das in der Vergangenheit zur Beendigung der
Betreuung gefuehrt hatte.

SOS Mitmensch weist weiters auf eine Gruppe von unbetreuten Fluechtlingen
hin, die erst mit der Umsetzung der EU-Betreuungsrichtlinie gesetzlichen
Anspruch auf Betreuung haben werden. Abgewiesene Asylwerber, die wegen
Gefahr an Leib und Leben nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden
duerfen oder die von ihrem Herkunftsland nicht "zurueckgenommen" werden,
sind vom Bundesbetreuungsgesetz nicht erfasst. Fuer diese Menschen muesse
noch vor dem Winter eine Loesung gefunden werden, appelliert die
Menschenrechtsorganisation an den verantwortlichen Minister. (Aussendung SOS
Mitmensch/bearb.)



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