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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. September 2003; 05:49
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Prozesse:
> Widerspruechliche Aussagen belegen Glaubwuerdigkeit
Erneuter Schuldspruch fuer Opernball-Demonstranten
Samuel, ein heute 22-jaehriger Student, der an einer
Donnerstags-Demonstration gegen die schwarz-blaue oesterreichische Regierung
teilgenommen hat, die in die Opernball-Demonstration 2001 muendete, war am
11. 11. 2002 zu fuenf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll
einen Polizisten getreten haben. Obwohl die Polizei-Zeugen einander in
entscheidenden Punkten widersprachen und Samuel unterstuetzt durch
Entlastungszeugen und ein Video seine Unschuld beteuerte, hatte die
Richterin Claudia Geiler einen Schuldspruch ausgespochen.
Am 10. September 2003 lehnte das Oberlandesgericht Wien unter dem Vorsitz
von Richter Ernest Maurer die Berufung ab und bestaetigte das Urteil der
Richterin Claudia Geiler. Maurer meinte, die Widerspruechlichkeit der
Polizeizeugen zeige deren Glaubwuerdigkeit, andernfalls laege die Vermutung
nahe, dass Absprachen stattgefunden haetten.
Es gaebe jetzt nur mehr die Moeglichkeit den Europaeischen Gerichtshof fuer
Menschenrechte anzurufen, wovon Samuel aus begreiflichen Gruenden absieht.
Er ist damit aber nicht nur vorbestraft, sondern hat auch einen hohen
finanziellen Verlust erlitten: Neben den Anwaltskosten aus dem ersten
Prozess und den Verfahrenskosten aus allen Verhandlungen ist auch noch eine
Schmerzensgeldforderung des verletzten Polizisten zu begleichen.
Samuels Anwalt aus der 1. Instanz hat sich zwar bereit erklaert, die
Verteidigung in der 2. Instanz im Zuge der Verfahrenshilfe abzuwickeln.
Dadurch entstanden fuer Samuel keine weiteren Anwaltskosten im 2. Prozess.
Dennoch decken die bisher eingegangenen Spenden, fuer die wir uns sehr
herzlich bedanken, die entstandenen Kosten nicht. Sie betragen etwa ein
Siebentel der Summe. Fuer Spenden zur Finanzierung der Prozesskosten steht
daher folgende Bankverbindung weiterhin zur Verfuegung: Oesterreichische
Postsparkasse, Kontonummer 83 98 491, BLZ 60 000, Empfaenger: Karl Georg
Robin, Verwendungszweck: Prozesskosten
Samuel.(http://www.subhash.at/opernball/bearb.)
> Freispruch fuer den Supersheriff
Der wegen einer Anzeige des Landesamtes fuer Verfassungsschutz und
Terrorismusbekaempfung (sic!) fuer 11.9. anberaumte Prozess gegen
Ober-Drahdiwaberl Stefan Weber wegen "Unbefugten Fuehrens von
genehmigungspflichtigen Schusswaffen" waehrend eines Buehnenauftritts im
Rabenhoftheater am 27.1. ist gut ausgegangen: Freispruch laut Paragraph 42
STGB wegen mangelnder Strafwuerdigkeit. Weber dazu: "Dieser Freispruch war
fuer mich als bisher unbescholtenem Buerger sehr wichtig: jetzt steht meiner
Kandidatur als Bundespraesident nichts mehr im Wege: Alf Poier wird sich
warm anziehen muessen!" (MUND/gek.)
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