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akin-Pressedienst.
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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 9. September 2003; 15:46
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Prozesse:
> Berufungsverhandlung wegen Opernballdemo
Der Polizeieinsatz gegen die Opernballdemo am 22.Feber 2001 ist wohl als
eine der brutalsten in die lange Geschichte dieser Einsaetze bei Demos gegen
das Walzerspektakel eingeganGen. Man erinnere sich: Pruegeleinsaetze,
etliche Verletzte, 42 Verhaftungen, enttarnte Polizeiprovokateure und eine
aeusserst ruppige Razzia im EKH am naechsten Morgen (akin 7/01).
Und dann kamen die Urteile. Einer der Betroffenen, Samuel, war am 11.11.2002
zu fuenf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll einen Polizisten
getreten haben. Obwohl die Polizei-Zeugen einander in entscheidenden Punkten
widersprachen und Samuel unterstuetzt durch Entlastungszeugen und ein Video
seine Unschuld beteuerte, sprach Richterin Claudia Geiler einen Schuldspruch
aus. Nun wird es morgen, Mittwoch, eine Berufungsverhandlung gegen dieses
Urteil geben: Zeit: 10.09.2003, 11 Uhr, Saal F, 1. Stock, Zimmer 271; Ort:
Oberlandesgericht Wien, Wien 1, Schmerlingplatz 11. Zuschauerinnen und
Zuschauer sind willkommen!
Mehr Infos: http://www.subhash.at/opernball
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> Super, Sheriff!
"Oberdrahdiwaberl" Stefan Weber beeilt sich, Ihnen folgende Neuigkeiten
schnellsTmoeglich zu uebermitteln: "In einer Zeit, in der immer mehr
Schwarzafrikaner durch Eigenverschulden oder ploetzliche Herzschwaeche ein
Bankerl reissen, Piefkes unseren Mozart rauben wollen und die schoene Stadt
Salzburg durch sogenannte Kunst-(sprich: Prunz-)Objekte versaut wird, ist
meine Geschichte eigentlich laecherlich - ein Lercherlschas", so der Herr
Kapellmeister in einer Stellungnahme.
Worum geht es? Es prozessiert die Staatsanwaltschaft Wien gegen Stefan Weber
wegen § 50 ABs 1 Z 1 Waffengesetz 1996 (Unbefugtes Fuehren von
genehmigungspflichtigen Schusswaffen). Gemeint ist damit seine - stets nur
mit Platzpatronen gefuellte - Dienst- (sprich: Buehnen-)Pistole.
Weber dazu weiter "Bei dieser oeffentlichen Veranstaltung koennte es
passieren, dass sich auch nicht weisungsgebundene Zuschauer einfinden
werden. Ich ersuche daher um ordentliche Kleidung und gepflegtes Aeusseres,
wie es diesem Ort voller Wuerde angemessen erscheint. Waffen sind
ausdruecklich verboten!"
Zeit und Ort der Ver-Handlung: 11. September (!) 2003, 11.30 Uhr,
Bezirksgericht Innere Stadt (neu bezogenes Gebaeude): 1030 Wien; Marxergasse
1a / Saal 120
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