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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 2. September 2003; 16:37
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Mietrecht/Schwulesbisch:

> EGMR: Eintrittsrecht auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

Oesterreich kann noch berufen

Am 24.Juli hat der Europaeische Gerichtshof fuer Menschenrechte (EGMR) in
Strassburg seine bereits am 3. Juli 2003 gefaellte Entscheidung in der
Beschwerde Nr. 40016/ 98, Karner gegen Oesterreich, veroeffentlicht: Dass
gleichgeschlechtliche hinterbliebene LebensgefaehrtInnen im Gegensatz zu
verschiedengeschlechtlichen kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag eines
verstorbenen Hauptmieters nach § 14 Abs. 3 Mietrechtsgesetz haben,
verstoesst gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention, und zwar gegen
Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) in Verbindung
mit Artikel 14 (Diskriminierungsverbot).

"Die Ausfuehrungen des Gerichtshofs schaffen einen nie dagewesenen
Praezedenzfall von unglaublicher Tragweite", so Helga Pankratz, Obfrau der
Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. "Der Strassburger Richterspruch
bedeutet potentiell, dass jegliche gesetzliche Ungleichbehandlung von
gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
menschenrechtswidrig ist. Und nicht nur in Oesterreich, sondern in allen 45
Mitgliedsstaaten des Europarats. Zwar schlaegt er nicht unmittelbar auf die
Rechtssysteme durch, aber aufgrund dieses Praezedenzfalles haben alle
zukuenftigen aehnlich gelagerten Beschwerden beste Erfolgsaussichten. Dieser
Fall ist der erste vor dem EGMR, bei dem es um gleichgeschlechtliche
Lebensgemeinschaften ging."

Die Republik Oesterreich hat nun die Moeglichkeit, innerhalb von drei
Monaten die Verweisung der Rechtssache an die Grosse Kammer des EGMR zu
beantragen, die - sollte der Antrag angenommen werden - die Sache dann
endgueltig durch ihr Urteil entscheidet. (HOSI Wien/gek.)


Quelle: http://www.hosiwien.at/PA24072003.html

Das Urteil ist in vollem Wortlaut auf dem Website des EGMR unter
http://www.echr.coe.int/Eng/Judgments.htm

Kontakt: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien - 1. Lesben- und
Schwulenverband Oesterreichs.

Rueckfragehinweise: Helga Pankratz: Tel. 893 75 70; Christian Hoegl:
06991-18 11 038; Kurt Krickler: 545 13 10 oder 0664-57 67 466;
office@hosiwien.at;
http://www.hosiwien.at



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