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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 20. Mai 2003; 14:48
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Justiz/Schwarzblau:
> Menschenrecht als Budgetfrage
Justizministerium: Neue Haftentschaedigungsregelung haengt vom Budget ab
Die Entschaedigung fuer zu Unrecht verhaengte Haft stand Freitag bei der
Richterwoche im steirischen Seggauberg zur Diskussion. Das strafrechtliche
Entschaedigungsgesetz muss reformiert werden. Eine Anpassung an die
Rechtsprechung des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte (EGMR)
ist unbedingt noetig. Das Justizministerium moechte die Gelegenheit aber
nuetzen, um das Haftentschaedigungsrecht z.B. mit einer Entschaedigung fuer
immaterielles "Haftleid" auf einen modernen Stand zu bringen. Wie weit die
Reform geht, haengt von der budgetaeren Bedeckung ab - und das sei eine
"politische Entscheidung", erklaerte der zustaendige Legist Michael Aufner.
Nach dem schon vor 2 Jahren Jahr ergangenen Urteil des EGMR (akin 20/01)
entspricht das immer noch geltende Gesetz nicht den Menschenrechten. So
enthaelt es als Voraussetzung fuer einen Anspruch, dass der Verdacht voellig
entkraeftet wurde. Das bedeutet, dass das Gesetz z.B. keine Entschaedigung
fuer eine Untersuchungshaft vorsieht, wenn ein Freispruch "im Zweifel"
erfolgt. Fuer den EGMR verstoesst dies gegen die Unschuldsvermutung.
Die Regierungs-Entscheidung ueber diese Gesetzesaenderung steht noch aus.
Deshalb habe man derzeit auch noch keinen Zeitplan fuer die Einbringung in
den Ministerrat, so Legist Aufner.
Von der budgetaeren Verhandlung haengt laut Aufner vor allem ab, ob die
Entschaedigung auch fuer immaterielle Nachteile, konkret das erlittene
"Haftuebel" zu bezahlen ist. Derzeit werden -- ohne legistische Grundlage,
aber in Berufung auf das EGMR-Urteil -- nur vermoegensrechtliche Nachteile
entschaedigt. Auch das "Haftuebel" zu entschaedigen -- was der Legist als
eine Notwendigkeit ansieht -- wuerde natuerlich mehr kosten. "Die Frage ist:
Ist es uns das wert oder nicht?", so Aufner. *APA/akin*
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