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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 13. Mai 2003; 14:38
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Verkehr/Moderne Zeiten:
> Ausgebremster Datenschutz
Statt: "Krieg dem Terrorismus" gilt in Oesterreich: "Kampf den Autorasern"
als Ueberwachungs-Argument
Die 21.Novelle zum oesterreichischen Kraftfahrzeuggesetz trat 2002 in Kraft.
Dort ist zu lesen: "Werden zur Feststellung einer Ueberschreitung einer
ziffernmaessig festgesetzten Hoechstgeschwindigkeit automatische
Geschwindigkeitsmesssysteme verwendet, mit denen die durchschnittliche
Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer bestimmten Wegstrecke
gemessen werden kann, gilt die Messstrecke als Ort der Begehung der
Uebertretung."
Diese -- neudeutsch "Section Controll" genannte -- Bestimmung wurde
aufgenommen, um zu vermeiden, dass Autofahrer kurz vor bekannten oder
rechtszeitig sichtbaren Radarfallen bremsen, um dann wieder aufs Gas zu
steigen. Doch wie wendet man so eine Bestimmung an? Die herkoemmlichen
Anlagen koennen nur eine Momentangeschwindigkeit in ihrem Blickfeld
erfassen.
Der OeAMTC klaert auf: "Die Section Control ist am Besten mit einer
automatischen Stoppuhr zu vergleichen, welche mit zwei elektronischen
Messstellen und je einem am Beginn und am Ende der Messstrecke aufgenommenen
digitalen Bild des Fahrzeuges ermittelt, wie lange man sich auf einer
Strecke mit bestimmter Laenge bewegt hat. Daraus errechnet das System eine
Durchschnittsgeschwindigkeit."
Aber wie weiss man, welches Auto welches ist, wenn es am Ende der Strecke
auftaucht -- ganz einfach: Nicht nur Temposuender, wie beim klassischen
Radar, sondern alle werden "geblitzt". Wird also generell festgestellt, wer
wann wo gefahren ist? Das Kuratorium fuer Verkehrssicherheit beschwichtigt:
"Was den Datenschutz angeht: Das Szenario Big Brother is Watching You wird
es nicht geben. Die Durchschnittsgeschwindigkeit wird in den Niederlanden
mittels einer Bildanalyse (beim Einfahren und Ausfahren des Fahrzeuges wird
je ein Digital-Foto gemacht) berechnet. Diese zeigt lediglich Farben und
Formen des Autos, die Ziffern der Nummerntafel werden aber nicht
ausgewertet. Erst in einem zweiten Schritt -- nur wenn die zulaessige
Geschwindigkeit ueberschritten wurde -- wird das Kennzeichen automatisch
entziffert und die Strafbehoerde kommt zum Zug."
Wer sich in den Zeiten ausgepraegter "Sicherheits"-Manie daran haelt, bleibt
abzuwarten. Denn schliesslich heisst das ja trotzdem, dass das Kennzeichen
photographiert wird. Und dass derlei Anlagen sehr schnell umprogrammiert
werden koennen und dieser Zusatznutzen kaum jemanden stoeren wird --
entweder findet man Ueberwachung sowieso in Ordnung, oder man ist ein
kritischer Zeitgenosse, dann will man sich doch nicht fuer die
Autofetischisten einsetzen --, macht auch das neue Mautsystem in London
klar. Dort war mit viel Trara weit ueber die Grenzen Grossbritanniens
verkuendet worden, dass fuer die Benuetzung der Innenstadt per Auto eine
Maut zu zahlen ist. Was weniger bekannt ist: Um diese Maut auch wirklich
ohne viel Aufhebens einheben zu koennen, wird dort nicht nur jede Autonummer
fotografiert und dokumentiert, sondern auch gleich der Lenker, dessen Bild
ausserdem durch eine biometrische Personenerfassung geschickt wird -- ein
unschaetzbarer Zusatznutzen fuer Polizei und Geheimdienste.
In Oesterreich wird jedenfalls der erste Probebetrieb fuer "Section
Controll" Ende Juni 2003 im Kaisermuehlentunnel gestartet. Weitere Anlagen
sollen bald auf der Sued-Autobahn im Baustellenbereich bei Guntramsdorf und
auf der Lassnitzhoehe zum Einsatz kommen. -br-
Quellen:
http://www.quintessenz.at/
http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/section-control.php
http://www.kfv.or.at/2002/pdf/02_03_06.pdf
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1103817.html
Ueber die Londoner Zustaende:
http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/14217/1.html
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