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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 15. April 2003; 12:10
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Schwarzblau:

> Pensions"reform": Es eilt!

Um die Tragweite der Pensionsreform (Verschlechterungen fuer alle Aktive,
aber auch fuer Beamte, Pensionisten und Erwerbslose!) und den Termindruck
notwendiger Protestmassnahmen genauer zu verstehen und zu beurteilen, waere
es zumindest fuer die Sozialversicherungs- und Pensions Spezialisten
guenstig sich im Volltext der Begutachtungsentwuerfe und deren
Gegenueberstellungen mit der bisherigen Rechtslage, genau einzulesen .

Leider werden in den diversen Medien keine Hinweise auf diesen Volltext
gegeben und sind nur Spezialisten bekannt (z.B. auf der Homepage des
Finanzministeriums auch nicht direkt zu finden).

Zu beachten ist die Begutachtungsfrist von nur 4 Wochen! Das Ende der
Begutachtungsfrist ist fuer den allgemeinen Teil des Budgetbegleitgesetz
2003 der 24. April 2003, fuer den steuerlichen Teil der 18. April 2003.

Das heisst aber auch zielfuehrende Protestmassnahmen wie Demos oder Streik
sollten schon vor dem Ende der Begutachtungsfrist 24. April 2003 bzw. 18.
April 2003 gesetzt werden, da Gegenstellungsnahmen der begutachtenden
Koerperschaften und der "oeffentlichen Meinung" - bei denen wir ja
Aufmerksamkeit, Verstaendnis und z.T.einen Meinungswechsel bewirken wollen -
vor diesem Datum beim BKA bzw. BMF und BMSG einlangen muessen !

Zeitplan: Die Budgetrede von BM Grasser im Parlament ist am 7. Mai 03, die
Beschlussfassung des endgueltigen Gesetzestext im Parlament ist am 4. Juni
03 vorgesehen.

Hierzu die Links zum Downloaden der Volltexte, Gegenueberstellungen,
Tabellen und Zahlen:


Bundesministerium fuer Finanzen:

BBG 2003 - allgemeiner Teil (pdf, 246 KB)
http://www.bmf.gv.at/presse/budgetbegleitgesetz.pdf

BBG 2003 - steuerlicher Teil
http://www.bmf.gv.at/steuern/NeueGesetze/bbg2003steuern.htm

Parlament - Ministerialentwuerfe
http://www.parlinkom.gv.at/pd/frames/pm_m.html


Bundesministerium fuer soziale Sicherheit und Generationen:

Gegenueberstellung der Aenderungen des ASVG
http://www.webfactory.apa.at/bmsg/edit/pressestelle/downloads/Gegenueberstellung_Aenderungen_ASVG.pdf

Entwurf Aenderungen ASVG
http://www.webfactory.apa.at/bmsg/edit/pressestelle/downloads/Entwurf_Aenderungen_ASVG.pdf

*Andreas, conte.di.ferro@aon.at*

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Richtigstellung: Dienstnehmer-Anteil nicht vergessen

Zum Artikel "Volle Haerte fuer Beamte" ueber die Pensions"reform" in akin
11/03 (aus den Salzburger Nachrichten) ist eine Ergaenzung bzw.
Richtigstellung notwendig. Die verschiedenen Pensionsbeitraege die von
Beamten und OeBBlern und den ASVG-Versicherten bezahlt werden, werden wohl
richtig sein. Fest steht jedoch, dass die ASVGler nicht nur 10,75 Prozent
bezahlen, dies ist ja nur der Dienstnehmer-Anteil, sondern dazu kommt noch
der Dienstgeber-Anteil in Hoehe von ca. 12%. D.h. es werden insgesamt um die
23 Prozent bis zur Hoechtsbeitragsgrundlage von dzt. ca. 3300 Euro
einbezahlt. Da entstehen ganz schoene Summen, die letztendlich als
Lohnnebenkosten auch Lohn- bzw. Gehaltsbestandteil sind. Sicher auch aus
diesem Grund ist der staatliche Zuschuss zu den ASVG-Pensionen geringer als
zu den Pensionen der Bauern und Selbstaendigen. Probleme entstehen eher
dadurch, dass das Bruttoeinkommen in vielen Bereichen sinkt bzw. die
schlechter bezahlten Teilzeitjobs und geringfuegige Beschaeftigungen
gestiegen sind. Mit sinkendem Einkommen sinken eben auch die
Beitragszahlungen.

Zu diskutieren ist, ob diese Unterscheidungen bzw. Finanzierungen notwendig
sind. In Daenemark z.B. werden aus einem Steuertopf saemtliche Leistungen
des Staates finanziert, damit entfaellt auch die leidige Diskussion, wer was
beitraegt und wer was beziehen darf. *Ingrid Risha*



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