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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. April 2003; 20:21
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Pensionen:

> Volle Haerte bei Beamten

Die Pensionsreform laesst keinen ungeschoren. Im oeffentlichen Dienst kommen
die Massnahmen sogar rasanter als im ASVG. Wie dort werde auch bei den
Beamten bis 2030 eine 40-jaehrige Durchrechnung eingefuehrt, teilte der
zustaendige Finanzsstaatssekretaer Alfred Finz (OeVP) letzte Woche mit.
Angesichts der unterschiedlichen Ausgangspositionen muesse aber das Tempo
ein hoeheres sein.

Waehrend sich die ASVG-Pensionen schon jetzt nach den Bezuegen der letzten
15 Jahre berechnen, hatten die Beamten bisher ueberhaupt keine
Durchrechnung. Ihre Pensionen richteten sich bis zum Vorjahr nach dem
Letztbezug. Erst durch die Pensionsreform 1997 wird ab heuer auch im
oeffentlichen Dienst ein Durchrechnungszeitraum eingefuehrt, und zwar jedes
Jahr ein Jahr Durchrechnung mehr. (Ziel waren 18 Jahre Durchrechnung bis
2020.) Dieses Tempo werde bis 2013 beibehalten, sagte Finz. Ab 2014 wird die
Durchrechnungszeit dann - im Unterschied zum ASVG - um mehr als ein Jahr pro
Kalenderjahr verlaengert, so dass man 2030 bei 40 Jahren Durchrechnung
anlangt (im ASVG schon 2028).

Auch die uebrigen Bestandteile der ASVG-Reform kommen parallel im
oeffentlichen Dienst, sagte Finz. Es wird eine "Hackler-Regelung" geben und
es wird ab Mitte 2004 eine schrittweise Erhoehung des Fruehpensionsalters um
3,5 Jahre bis 2009 geben. Damit ist die Fruehpension auch fuer Beamte
abgeschafft. Das Pensionsalter betraegt dann 65 Jahre (im oeffentlichen
Dienst gibt es kein niedrigeres Pensionsalter fuer Frauen).

Die Erhoehung des Fruehpensionsalters um 3,5 Jahre will die Regierung auch
bei den Eisenbahnern vornehmen. Derzeit liegt das Fruehpensionsalter fuer
Eisenbahner bei 54,5 Jahren. An die Verlaengerung der Durchrechnung der
OeBB-Pensionen (im heurigen Jahr begann auch hier - wie bei den Beamten -
die Einfuehrung einer 18-jaehrigen Durchrechnung bis 2020) will sich die
Regierung aber erst gar nicht heranwagen. Denn um derartige Eingriffe in das
OeBB-Pensionsrecht abzuwehren, hat die Eisenbahnergewerkschaft schon bei der
Pensionsreform 1997 die Zahlung erhoehter Pensionsbeitraege angeboten.
OeBBler zahlen 15,05 Prozent Pensionsbeitrag, Beamte 12,25 Prozent und
ASVGler 10,75 Prozent. Wuerde man nun auch bei den Eisenbahnern auf 40 Jahre
Durchrechnung gehen, muesste man ihnen diese erhoehten Beitraege womoeglich
zurueckzahlen, und das will sich die Regierung nicht antun.

Noch in dieser Legislaturperiode soll es zur "echten Harmonisierung" kommen,
sagte Kanzler Schuessel. Die Vorarbeiten seien bereits im Gange, doch nicht
einfach, so der Kanzler. Ein Beispiel: Bei der Angleichung ihrer Pensionen
ans ASVG verlangen die Beamten auch Abfertigungen und die Beitraege dafuer
muss sich der Staat erst einmal leisten koennen. (SN, 2.4.2003/gek.)

Volltext: http://www.salzburg.com/sn/03/04/02/artikel/419984.html


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