**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. April 2003; 16:45
**********************************************************

Moderne Zeiten:

> Bitte laecheln, Sie sind im WWW

Besonders Gemeinde- und Stadtverwaltungen profilieren sich negativ

Rund 160.000 Videokameras beobachten auf Schritt und Tritt jede Bewegung an
"oeffentlich zugaenglichen Orten", so die Definition im deutschen
Datenschutzgesetz. Darin enthalten sind Verkehrsinstallationen, Kameras in
Parks, Bahnhoefen und Flugplaetzen, in Kaufhaeusern, Fussballplaetzen und
Fitnessstudios, in Bars, Cafes und Restaurants, in Kaufhaeusern, Banken und
Supermaerkten. Auch auf Kinderklos (Volksschulen) und in den Auen sollen
Ueberwachungskameras installiert werden.

In einem Schreiben an den Datenschutzrat teilte die Gemeinde Wien mit, dass
"die Stadt Wien keine Videoueberwachungsgeraete" betreibt. Ein Blick auf die
von der Gemeinde Wien betriebene Website www.wien.at belehrt uns eines
besseren. Hier sind Kameras im Stadtpark, Karlsplatz und
Landesgerichtsstrasse gelistet, als Betreiber werden die MA14, zustaendig
fuer EDV und "Datenschutz" bei der Gemeinde Wien und "die Wiener
Stadtverwaltung" genannt.

Alle Kameras sind fuer Ueberwachungszwecke geeignet, selbst auf den im
Internet veroeffentlichten Bildern koennten Leute identifiziert werden. Der
Datenschutzrat wurde offensichtlich - absichtlich oder aus Inkompetenz -
falsch informiert.

Die Gemeinde Dornbirn wiederum verbreitet Bilder einer steuerbaren
Webkamera. Bis vor kurzem konnte mit dieser Kamera jeder Internetbenutzer
direkt in eine Privatwohnung und deren Balkon hineinsehen. Dieser
"Voyeur-Schwenk" wird zwar jetzt nicht mehr ueber das Internet verbreitet,
ist aber nach wie vor moeglich.

*Recht auf eigenes Bildnis

Solange Videoaufzeichnungen nicht veroeffentlicht werden, existiert in
Oesterreich ein rechtloser Zustand, ganz anders ist es jedoch bei
Veroeffentlichungen im Internet.

Sobald eine Person ohne ihre Zustimmung erkennbar veroeffentlicht wird,
liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, die im Zivilrechtsweg einzuklagen
ist.

Es besteht sowohl das Recht auf Unterlassung als auch auf eine angemessene
Entschaedigung. Bisher haben Betroffene derartige Verfahren gemieden, da sie
zeitaufwaendig sind und durch die Anwaltspflicht auch mit gewissen
Vorabkosten verbunden sind.

Die "Arge Daten" bietet jetzt ihren Mitglieder im Rahmen des Rechtsschutzes
die Moeglichkeit ihre Ansprueche durchsetzen. Dafuer wird bloss ein Ausdruck
des im Internet veroeffentlichten Bildes, die genauen Angaben des Betreibers
der Kamera (etwa Daten des Lokalbesitzers) und die Erklaerung zur
Veroeffentlichung keine Zustimmung gegeben zu haben.

Besonders in Geschaeften und Lokalen sind viele Kameras installiert, bei
denen die Besucher und Kunden ueber Internet erkennbar sind. Ein beim Engang
aufgehaengter Hinweis, etwa "Mit Betreten des Geschaeftes erteile ich die
Zustimmung zur Veroeffentlichung meines Bildes im Internet" gilt nicht als
rechtswirksam erteilte Zustimmung. *Arge Daten/bearb.*

Weiterfuehrende Links unter: http://www.argedaten.at/news/20030327.html



*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin