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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. April 2003; 16:52
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Schwarzblau:

> Teures Mietrecht

Prozessgewinner sollen bei einem Wohnrechtsverfahren ihre Anwaltskosten im
Gegensatz zum derzeitigem Recht kuenftig vom Gegner bezahlt bekommen. Das
sieht eine geplante gesetzliche Neuerung von Justizminister Boehmdorfer vor.
Ein Mieter, der etwa wegen falsch berechneter Betriebskosten Klage einbringt
und den Prozess gewinnt, muss demnach nicht wie bisher seinen Anwalt aus
eigener Tasche zahlen. "Dies entspricht dem Rechtsgefuehl mehr als die
jetzige Praxis, die Mieter fallweise vor einem Prozess zurueckschrecken
laesst, da die Kosten ihres Rechtsvertreters womoeglich nach gewonnenem
Prozess hoeher sind als die Geldsumme, die ein positiver Prozessausgang
gebracht haette", heisst es in einer Aussendung des Justizministeriums.
Keinesfalls fuehre die Novelle zu einer Erhoehung der Prozesskosten, wie das
Justizministerium betont. Vielmehr verlagere sich das Kostenrisiko zu
Gunsten desjenigen, der sich im Recht befindet.

Die Arbeiterkammer Wien sieht das ein bisserl sehr anders. Die AK warnt
davor, dass Wohnrechtsverfahren durch die Gesetzesnovelle zur Kostenfalle
fuer Mieter und Wohnungseigentuemer werden koennten. Wenn sie nicht Recht
bekommen, muessten sie auch die Anwaltskosten des Gegners bezahlen. Die AK
sieht darin ein "kaum kalkulierbares Kostenrisiko", das viele Mieter und
Wohnungseigentuemer davon abhalten koennte, ihre Rechte wahrzunehmen. Damit,
so argumentiert die AK, werde der Mieterschutz "massiv geschwaecht".
(APA/bearb.)



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