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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 11. Maerz 2003; 23:23
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Hefn:
> Bedingte Entlassung wird eher zurueckhaltend angewandt
Studie: Sexualstraftaeter haben die geringsten Chancen
Die Moeglichkeit der bedingten Entlassung aus der Strafhaft wird von den
Vollzugsgerichten eher zurueckhaltend genuetzt, stellten die beiden jungen
Linzer Wissenschafter Alois Birklbauer und Helmut Hirtenlehner in einer
umfassenden Studie fest, die letzte Woche beim Ottensteiner Richter-Seminar
praesentierten. Sie haben drei Taetergruppen untersucht und herausgefunden:
Die groesste Chance auf vorzeitige Entlassung haben Raubdelinquenten,
geringere die Koerperverletzungstaeter und die geringsten
Sexualdelinquenten.
Die vorzeitige bedingte Entlassung mit Probezeit ist im Gesetz als
Instrument der Resozialisierung und nachtraeglichen Korrektur der
Strafbemessung vorgesehen. Birklbauer und Hinterlehner haben - in einem
Forschungsprojekt an der Linzer Johannes-Kepler-Universitaet - anhand der
Akten und statistischer Daten, durch Befragungen von Richtern und mit
Recherchen in Vollzugsanstalten die Entlassungspraxis der Landesgerichte
Linz, Steyr, Ried, Krems und St. Poelten in den vergangenen zehn Jahren
untersucht. Sie haben sich auf die Taetergruppen Sexualstraftaten, Raub und
qualifizierte - also schwere oder mit schwerwiegenden Folgen -
Koerperverletzung konzentriert.
"Insgesamt kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Reservoir fuer
bedingte Entlassungen bereits erschoepft ist", betonen Birklbauer und
Hinterlehner in der Studie. Dass die Entlassungspraxis der Vollzugsgerichte
nicht allzu liberal sei, zeige sich auch darin, dass der Anteil der
bedingten Entlassungen nach Verbuessung der Haelfte der Freiheitsstrafe
wesentlich geringer sei als gegen Ende der Strafhaft.
Eine grosse Rolle bei den bedingten Entlassungen spielen die "persoenlichen
Werthaltungen der entscheidenden Richter". Das ist der Grund, warum
Sexualtaeter - unter den Ersttaetern - die geringste Aussicht auf vorzeitige
Entlassung haben. Bei ihnen beziehen die Richter auch wesentlich haeufiger
die Generalpraevention in die Entscheidung ein.
In den fuenf untersuchten Gerichten wurden 52 Prozent der Raubtaeter bedingt
entlassen, 41 Prozent der Sexualdelinquenten und 33 Prozent der wegen
schwerer Koerperverletzungsdelikte Verurteilten. Dass in dieser
Gesamt-Statistik die Koerperverletzungstaeter hinter den Sexualtaetern
rangieren, liegt daran, dass in der ersten Gruppe wesentlich mehr
Wiederholungstaeter enthalten sind; Sexualtaeter waren zumeist vorher
unbescholten. Die "Legalbiografie" des Taeters, also Vorhaft oder frueherer
Widerruf einer bedingten Entlassung, hat laut der Studie wesentlichen
Einfluss auf die Entscheidung der Richter.
Kaum Einfluss auf die Entscheidung haben die Stellungnahmen der
Justizanstalten. Da sie aber auf Grund ihrer taeglichen Arbeit mit den
Strafgefangenen besser vertraut sind als die Gerichte, sollte ihren
Stellungnahmen staerkeres Gewicht zukommen, empfehlen die Studienautoren.
Auch psychiatrische Sachverstaendige wuerden nur selten beigezogen, am
ehesten noch bei Sexualdelinquenten. Auch hier werde aber der Empfehlung
nicht immer gefolgt - vor allem, wenn sie sich fuer eine vorzeitige
Entlassung aussprechen. Die Studienautoren empfehlen weiters, verstaerkt
von der Moeglichkeit Gebrauch zu machen, bei einer bedingten Entlassung
Weisungen und/oder die Betreuung durch einen Bewaehrungshelfer zu
verfuegen. Vor allem bei den Sexualdelinquenten waere dies sinnvoll, werde
aber nur in rund der Haelfte der Faelle angewandt. (APA)
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