**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. Februar 2003; 17:29
**********************************************************

BRD:

> Folter "vorstellbar"

Deutscher Richterbund: Aber bitte nicht unkontrolliert!

Die Anwendung von Folter ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Deutschen
Richterbundes, Geert Mackenroth, unter gewissen Umstaenden "vorstellbar". Es
seien "Faelle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt
sein koennen, naemlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um
ein hoeherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte Mackenroth dem Berliner
"Tagesspiegel". Er verteidigte damit das Vorgehen der Frankfurter Polizei im
Enfuehrungsfall des Bankierssohn Jakob von Metzler. Ausdruecklich lobte er,
dass die Polizei den Vorgang in den Akten festgehalten hat. "Ich habe
Hochachtung vor dem Mut des Polizeibeamten, seinen Gewissenskonflikt durch
einen Vermerk oeffentlich zu machen".

Abwaegungen in solchen Extremfaellen muessten aber der Kontrolle der Justiz
unterworfen werden. "Wenn es bei einer Folterdrohung bleibt und tatsaechlich
nicht gefoltert wird, kann man es sich umso eher vorstellen, dass dies in
besonderen Situationen zulaessig ist", sagte er weiter.

Der Frankfurter Vize-Polizeipraesident Wolfgang Daschner soll nach der
Metzler-Entfuehrung einem Verdaechtigen Folter angedroht haben, falls er den
Aufenthaltsort des Jungen nicht verrate. Polizeipraesident Weiss-Bollandt
verteidigt Daschners Vorgehen und sagt, er halte es "ohne jede
Einschraenkung fuer richtig", weil noch Hoffnung bestanden habe, den
Elfjaehrigen lebend zu finden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen
des Anfangsverdachts der Aussageerpressung. (ZDF/bearb.)

Quelle:
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0,1367,POL-0-2034702,00.html



*************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1170 wien, Lobenhauerngasse 35/2
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, unberechenbare buerozeiten)
http://akin.mediaweb.at
eMail redaktion und termine: akin.buero@gmx.at
eMail abo: akin.abo@gmx.at
Bank Austria, BLZ 12000,
223-102-976/00, Zweck: akin