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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. Februar 2003; 17:40
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EU/USA:

> National Security Airline

Die Erklaerung der EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio vom vergangen
Mittwoch, dass alle EU-Fluglinien schon bald Passagierlisten fuer alle
Fluege in die USA im Voraus liefern muessten, war nur die halbe Wahrheit.
Was die Vertreter der EU-Kommission mit den US-Zollbehoerden am 17. und 18.
Februar in Bruessel ausgehandelt haben, geht weit ueber das Liefern von
Passagierlisten [Passenger Name Records, PNR] hinaus.

Im Anhang zu einer gemeinsamen Grundsatzerklaerung des Generaldirektors fuer
externe Beziehungen, Guy Legras, und US Customs Deputy Commissioner Douglas
Browning ist das Prozedere festgeschrieben: Die US-Zollbehoerden verlangen
keine Passagierlisten, sondern direkten Vollzugang zu allen Buchungs- und
Reservierungsdatenbanken aller Airlines, die auch die USA anfliegen. Das
geschehe, um den Fluglinien "teure technische Umbauten" zu ersparen, die mit
einer Uebermittlung von Passagierlisten verbunden seien, heisst es in dem
Papier. Im Uebrigen wuerden die Zollbehoerden ohnehin nur solche
personenbezogenen Datensaetze abrufen, die Fluege in die und aus den USA
betreffen.

Dass die EU-Kommissarin vor Problemen im Weigerungsfall gewarnt hatte,
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Fluglinien, die ihre Computersysteme
nicht vollstaendig fuer die US-Nachrichtendienste oeffnen, die Landerechte
fuer US-Flughaefen entzogen werden. Das Papier laesst naemlich keine Zweifel
darueber offen, dass diese personenbezogenen Datensaetze aus der EU ueber
die US-Zollbehoerden bei den Nachrichtendiensten landen. Neben
US-Strafverfolgern koennten auch andere "Einheiten" ["entities"] diese Daten
anfordern und im Rahmen der "Third Agency Rule" weitergeben, wenn die
Zollbehoerden dem zustimmen, heisst es im Anhang.

Ein Einblick in die Vorgaenge ist nach dem "Freedom of Information Act"
[FOIA] zwar fuer direkt Betroffene grundsaetzlich moeglich, zwei Paragrafen
voll mit Ausnahmeregeln heben das aber praktisch wieder auf.

Ermoeglicht wurde diese Vorgangsweise durch die am 30. Mai 2002 im
EU-Parlament verabschiedeten "Zusaetze" zur EU-Datenschutzdirektive. Artikel
25, Absatz sechs der solchermassen "erneuerten" Direktive wird als Basis
fuer einen zu erwartenden Kommissionsbeschluss ueber die Weitergabe von
Flugdaten herhalten. Der naechste Gespraechstermin auf dem Wege zur
Unterzeichnung soll "noch vor Ende Februar", also in dieser Woche sein.
(Futurezone)

Quelle: http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=146246

Gemeinsame Stellungnahme von EU- und US-Vertretern:
http://quintessenz.org/pnr.pdf

Zur EU-Datenschutz-Direktive:
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=121380



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