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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Jaenner 2003; 23:25
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Justiz:

> "Die ethische Statik des Gesetzes"

Neuer OGH-Praesident mag keine Strafrechts-aenderungen. Sittlichkeits- und
Drogenrecht sind ihm dabei ein besonderes Anliegen

Der neue Praesident des Obersten Gerichtshofes, Johann Rzeszut (61), warnt
vor zu haeufigen Strafrechts-Novellen. "Strafrecht ist nichts, was der Mode
oder dem Geschmack unterliegen kann. Die Einstellung dazu, was strafwuerdig
ist, kann sich nicht pausenlos aendern". Auf die Akzeptanz der Gesetze
koennten sich staendige Aenderungen kontraproduktiv auswirken.

Ein Beitrag fuer die Akzeptanz waere hingegen, darauf zu achten, dass man
"nicht hinter einem Wust an Verrechtlichungstendenzen die Tragbalken des
Strafrechts, die ethischen Grundprinzipien, versteckt". Freilich gebe es
Bereiche, in denen z.B. durch technische Entwicklungen Aenderungen noetig
sind, etwa bezueglich Konsumentenschutz und Internet. "Aber man sollte nicht
ununterbrochen Novellen etwa im Sittlichkeits- oder Suchtgiftbereich
machen."

Im Sinn der Akzeptanz sollten auch in jedem Einzelfall die ethischen
Grundprinzipien, die hinter den Strafbestimmungen stehen, deutlich gemacht
werden. "Unsere Aufgabe ist es, in den Urteilen die ethische Statik des
Gesetzes zu verdeutlichen - und zu erklaeren, welchen Sinn sie hat." Dies
sei auch wichtig, um "Spannungen aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben zu
nehmen" - eine der wichtigsten Aufgaben fuer Rseszut.

Das Strafrecht habe die Funktion, "durch die Reaktion auf eine Straftat zu
verdeutlichen, dass etwas passiert ist, was mit einer Anstandsverletzung
nichts mehr zu tun hat". Bei "ueberlegten, vorbereiteten Taten" tritt
Rzeszut fuer eine "stringentere Linie" ein: Dort muesse man verurteilen,
eine Strafe aussprechen und erst spaeter eine bedingte Entlassung zulassen -
um "Unrechtsbewusstsein" zu schaffen. (APA/bearb.)


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