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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 22. Oktober 2002; 16:06
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Prostitution:

> Offener Brief des Rechtskomitees LAMBDA an Stadtraetin Renate Brauner

Wie wir aus den Medien erfahren haben, planen Sie, im Prostitutionsgesetz
kuenftig Strafen fuer die Kunden von "illegalen" Prostituierten vorzusehen.

Wir begruessen nachdruecklich die Absicht, Zwangsprostitution zu bekaempfen.
Gleichzeitig lehnen wir jedoch die geplante bzw. angedachte Massnahme als
dafuer voellig ungeeignet ab.

Erstens bewirkt die vorgeschlagene Massnahme die verstaerkte Abdraengung der
nicht registrierten Prostitution in den Untergrund. Die Registrierung oder
Nichtregistrierung einer Prostituierten sagt nichts darueber aus, ob sie
freiwillig oder unfreiwillig ihrem Gewerbe nachgeht. Die Poenalisierung
nicht nur (wie bisher) eines der beiden Teile des Geschaefts sondern sogar
beider bewirkte die voellige Illegalisierung fuer alle Beteiligten und damit
die verstaerkte Abdraengung in den Untergrund und in Bereiche, die fuer
Hilfs- und Praeventionsangebote nicht mehr sinn- und wirkungsvoll erreichbar
sind, gerade auch nicht fuer die lebenswichtige HIV-Praeventionsarbeit. 1989
wurde das Verbot der gleichgeschlechtlichen (maennlichen) Prostitution (§
210 StGB) gerade deswegen auf Initiative aller neun
Landessanitaetsdirektoren aufgehoben.

Zweitens wird so noch staerker die Abhaengigkeit der Prostituierten
gefoerdert: Anstatt die Prostitutierten zu entpoenalisieren, die (durch
UN-Konvention vom 21.03.1950 ohnehin verbotene) Registrierungspflicht
abzuschaffen und Hilfe statt Strafe anzubieten, soll die Repression
verstaerkt werden, die nach aller Erfahrung gerade die Abhaengigkeit
Prostituierter von Zuhaeltern und aehnlichen Personen verstaerkt (vgl.
zuletzt etwa die Erfahrungen in Schweden), von der Foerderung der Erpressung
ganz zu schweigen. In diesem Sinne schliessen wir uns vollinhaltlich der (im
Anhang beigefuegten) Stellungnahme der Beratungsstelle Lena an, die im
uebrigen die einzige deklarierte Beratungsstelle fuer (weibliche)
Prostituierte in ganz Oesterreich ist. Fuer maennliche Prostitutierte gibt
es in ganz Oesterreich bis heute keine Einrichtung.

Drittens haette die vorgeschlagene Massnahme gerade im Bereich der
homosexuellen Prostitution, in dem im uebrigen Zwangsprostitution nahezu
unbekannt ist, verheerende Auswirkungen. Da Ihre politischen Ueberlegungen
offensichtlich auf die weibliche Prostitution konzentriert waren, bei der
praktisch gaenzlich andere Rahmenbedingen gelten als bei der homosexuellen
Prostitution, moechten wir Ihnen als LesBiSchwule Buergerrechtsorganisation
ganz besonders die moeglichen Konsequenzen fuer homo- und bisexuelle
Menschen erlaeutern:

- Nur eine Handvoll der maennlichen Prostituierten in Wien ist gem. dem
Prostitutionsgesetz registriert. Das liegt zum einen daran, dass Wien das
einzige Bundesland ist, in dem die Registrierung bei der (Kriminal)Polizei
erfolgt (Niederoesterreich etwa hat ueberhaupt keine Registrierungspflicht
fuer Prostituierte; in anderen Bundeslaendern mit Meldepflicht erfolgt die
Meldung an die Gemeinde), was gerade homo- und bisexuelle Maenner auf Grund
der jahrhundertelangen staatlichen Verfolgung von der Meldung abschreckt,
zumal in Wien die Prostituierten von der Kriminalpolizei auch (im uebrigen
ohne Rechtsgrundlage) noch erkennungsdienstlich behandelt werden.

- Zum anderen ist gerade im Bereich der homosexuellen Prostitution die
Gelegenheitsprostitution sehr verbreitet, und Gelegenheitsprostituierte
setzen sich erfahrungsgemaess nicht dem doppelten Stigma der (polizeilich)
deklarierten Homosexualitaet und Prostitution aus.

- Ist aber kaum ein Prostituierter registriert, so bedeutete die Bestrafung
der Kunden illegaler Prostituierter de facto die voellige Illegalisierung
der homosexuellen Prostitution, die 1989 vom Bundesgesetzgeber
entkriminalisiert worden ist (§ 210 StGB). Im Gegensatz zur Zeit vor 1989
waeren nun aber beide Teile des Geschaefts strafbar, was regelmaessige
polizeiliche Razzien in Homosexuellenlokalen und -treffpunkten wie in der
Verbotszeit vor 1971 wieder legitimieren kann. Dies waere, nicht zuletzt
angesichts der erst vor kurzem erfolgten Streichung des letzten
anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes (§ 209 StGB), absolut inakzeptabel.

Unklar ist auch, wie ein Kunde erkennen (und ueberpruefen) koennen soll, ob
ein(e) Prostituierte(r) registriert arbeitet oder nicht, zumal die von der
MA 15 ausgestellte Kontrollkarte nur die vorgeschriebenen Untersuchungen
nach dem Geschlechtskrankheitengesetz bestaetigt und nichts darueber
aussagt, ob ein(e) Prostituierte(r) gem. dem Prostitutionsgesetz bei der
Polizei gemeldet ist oder nicht. Im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr
des § 5 Abs. 1 VStG haette das untragbare menschenrechtswidrige
Konsequenzen.

Weiters ist unklar, wann Freier nun strafbar sind. "Illegal" nach dem Wiener
Prostitutionsgesetz ist ja nicht nur die Prostitution unregistrierter
Prostituierter, sondern auch die Anbahnung und Ausuebung der Prostitution zu
bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten und in Wohnungen (vgl. § 4 Abs. 2
und 3, § 5 Wr. ProstG sowie die entsprechende Verbotszeiten-
und -zonen-Verordnung). Sollen allen Ernstes Kunden bestraft werden, die
eine(n) (registrierte/n) Prostituierte(n) vor 20.00 Uhr oder (nach 20.00 Uhr
aber) weniger als 150m im Umkreis einer Kirche, eines Krankenhauses, einer
Kaserne oder einer Strassenbahnhaltestelle ansprechen oder sich ansprechen
lassen? Oder die eine(n) (registrierte/n) Prostituierte(n) in einer Wohnung
aufsuchen?

Die Prostitution waere auch die einzige (grundsaetzlich legale)
Berufstaetigkeit, bei der die Kunden dafuer bestraft werden, dass der/die
UnternehmerIn keine berufsrechtliche Berechtigung besitzt oder
berufsrechtliche Vorschriften nicht einhaelt. Diese Sonderstellung liefe dem
von uns (wie auch von sozialdemokratischen Frauenpolitikerinnen) sehr
unterstuetzten Bemuehungen fuer eine umfassende rechtliche und
gesellschaftliche Gleichstellung der Prostitution mit anderen Berufen
diametral zuwider.

Aus all diesen Gruenden appellieren wir an Sie, sehr geehrte Frau
Stadtraetin, von dieser Gesetzesinitiative Abstand zu nehmen und stattdessen
auch in Wien deklarierte Beratungsstellen fuer (weibliche und maennliche)
Prostituierte einzurichten.

Wir ersuchen auch, in das Begutachtungsverfahren kuenftiger Novellierungen
des Prostitutionsgesetzes einbezogen zu werden.
*Helmut GRAUPNER, Stefan DOBIAS*; office@RKLambda.at

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> Stellungnahme der Beratungs-stelle LENA

Die uns bisher zur Kenntnis gelangten, geplanten Aenderungen des Wiener
Prostitutionsgesetzes bedeuten unserer Ansicht nach:

1) eine Verschlechterung der Situation fuer die betroffenen Prostituierten

2) eine Foerderung der Abhaengigkeit und Ausbeutung von Prostituierten durch
OrganisatorInnen, Agenturen, ZuhaelterInnen u.a.

3) eine Verhinderung effektiver Praevention und dadurch eine Steigerung der
Neuinfektionen mit sexuell uebertragbaren Krankheiten

4) eine Behinderung von aufsuchender, zielgruppen- und
lebensweltorientierter Sozialarbeit

Ad 1 und 2: Die Bandbreite von illegal in der Prostitution arbeitenden
Frauen und Maennern ist gross:

- minderjaehrige weibliche und maennliche Prostituierte

- nicht registrierte weibliche und maennliche Prostituierte

- Prostituierte, die registriert sind, aber an einem nicht genehmigten
Arbeitsort arbeiten

- Prostituierte, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Oesterreich an einem
genehmigten Arbeitsort in der Prostitution arbeiten

- Prostituierte, die ohne legalen Aufenthaltstatus in Oesterreich an einem
nicht genehmigten Arbeitsort in der Prostitution arbeiten - Prostituierte,
die an einem legalen Arbeitsort aber ohne Gesundheitsbuch/ Kontrollkarte
arbeiten

Die illegale Taetigkeit in der Prostitution sagt noch nichts darueber aus,
ob eine Person freiwillig oder unfreiwillig in der Prostitution arbeitet und
gibt auch keine Informationen ueber den Grad der Abhaengigkeit oder
Ausbeutung der Prostituierten.

Prostitution ist nicht automatisch mit Frauenhandel gleichzusetzen. Diese
beiden Themenbereiche sind gesondert zu thematisieren und zu behandeln, da
ansonsten die Gefahr besteht, keinem der beiden Themen gerecht zu werden.

Die legale Ausuebung der Prostitution ist in den jeweiligen Landesgesetzen
bereits jetzt an offiziell genehmigte Arbeitsplaetze gekoppelt. Diese
Arbeitsplaetze mit Bordellgenehmigungen sind fest in den Haenden von einigen
wenigen OrganisatorInnen. Da die Prostituierten einen legalen Arbeitsplatz
nachweisen muessen um ein Gesundheitsbuch und ggf. auch um eine
Aufenthaltsbewilligung (Selbstaendige ohne Niederlassung) zu bekommen, also
um legal in der Prostitution arbeiten zu koennen, sind sie absolut von
diesen OrganisatorInnen und Vermittlungsagenturen abhaengig. Diese lassen
sich ihre Taetigkeiten mehrfach von den Prostituierten bezahlen. Diese
Ausbeutung passiert unter legalen Umstaenden! Eine weitere Verschaerfung der
Kontrollen, Razzien, Arbeitsplatzbeschraenkungen usw. ... treibt die
Prostituierten weiter in genau diese Abhaengigkeiten und insbesondere in
die daraus resultierende finanzielle Schuldenfalle.

Ad 3: Durch den geplanten Gesetzesentwurf werden darueber hinaus
Freier/Kunden explizit aus ihrer Praeventionsverantwortung entlassen. Ihnen
wird suggeriert, dass es nicht um ihr eigenes, dringend angebrachtes,
praeventives Verhalten gegenueber Prostituierten z.b. die Einhaltung von
safer sex-Regeln, sowie das Vermeiden von sexuellen Uebergriffen u.a. geht,
sondern nur darum, zu welchen Prostituierten sie gehen. Es impliziert damit
auch, dass sie mit registrierten Prostituierten beliebig verfahren koennen,
z.b. erneut auf Sex ohne Kondom bestehen koennen. Dies foerdert bei
Freiern/Kunden die Einstellung, dass ohnedies alle Prostituierten getestet
werden und ein Schutzverhalten ihrerseits daher nicht erforderlich sei. Dies
foerdert die Verantwortungslosigkeit und zugleich die Machtposition der
Freier/Kunden gegenueber den Prostituierten. Erneut bleibt festzuhalten,
dass nicht ein Hiv-Antikoerper-Test vor einer Infektion schuetzt sondern nur
konsequentes safer-sex Verhalten. Nur eine bestimmte Gruppe zu Tests zu
verpflichten ist nicht praeventiv und darueber hinaus immens diskriminierend
dieser Gruppe gegenueber.

Ad 4: Die Schaffung und Finanzierung von niedrigschwelligen Beratungsstellen
und Projekten fuer Prostituierte darf nicht an die Einnahme von Strafgeldern
gekoppelt werden, vielmehr muss deren Existenz finanziell laengerfristig
abgesichert werden.

Aufsuchende, zielgruppen- und lebensweltorientierte Sozialarbeit beruht auf
Akzeptanz, Vertrauen, Kontinuitaet und vor allem auf Freiwilligkeit.

Die geplanten Novellierungen bedeuten hauptsaechlich weitere Kontrollen fuer
Prostituierte und fuehren zu verstaerktem Rueckzug und damit zu weiterer
Unsichtbarkeit/Unerreichbarkeit durch soziale Angebote und foerdern
Uebergriffe, Isolation und Verelendung.

Der Ansatz, Ausstiegsprojekte zu finanzieren, verfolgt eine gute Absicht,
jedoch ist ein Ausstieg aus der Prostitution fuer MigrantInnen in der
Prostitution, selbst wenn sie registriert taetig sind, aufgrund der
derzeitigen Gesetzeslage (Fremdenrecht) nahezu unmoeglich. Ausstieg bedeutet
in diesem Zusammenhang, Oesterreich verlassen zu muessen, da der
Aufenthaltsstatus Selbststaendige ohne Niederlassung an die
Prostitutionstaetigkeit gekoppelt ist.

Vor einer Umsetzung der geplanten Novellierung fordern wir die Information
und Einbeziehung von ExpertInnen aus dem Bereich niedrigschwelliger,
aufsuchender Sozialarbeit mit/fuer Prostituierte, da diese ebenso wie ihr
Klientel von den Auswirkungen direkt betroffen sind.

*Fuer das LENA-Team, Helga Ratzenboeck*
LENA - Internationaler Treffpunkt und Beratungsstelle fuer Frauen, die in
der Prostitution arbeiten, Steingasse 25/2, 4020 Linz, 0732/ 77 55 08,
lena@caritas-linz.or.at


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