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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 8. Oktober 2002; 02:54
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Buecher:

> Demokratie ausser Streit

Graf, Daniela / Muther, Ekkehard (HgInnen)
Streiten um Demokratie - Beitraege zur Verfassungsdiskussion.
Czernin Verlag., 160 Seiten, Broschur, EUR 15,-
Wien, Juni 2002, ISBN 3-7076-0144-7

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Demokratie ist nicht aus dem Reich der Vernunft emporgestiegen als
unverrueckbarer Obelisk, der jeder Witterung standhaelt, in dem ewige
Wahrheiten gemeisselt stehen. Demokratie ist nichts Versteinertes, kein
Fels, der seine Form in der Brandung sozialer, kultureller und oekonomischer
Umwaelzungen beibehalten kann. Sie muss als Prozess, nicht als absolute
Groesse gedacht werden. Demokratische Systeme muessen nicht nur permanent
auf neue Herausforderungen reagieren, neue Ansprueche pruefen, neue Gefahren
erkennen und neue Konflikte bearbeiten, sondern sie muessen sie auch
meistern, erfuellen, abwenden und loesen koennen. Demnach ist Demokratie nie
selbstverstaendlich und soll auch nicht so empfunden werden, denn fuer den
Bestand und Ausbau der Demokratie bedarf es stets der wehrhaften sowie
streithaften Teilhabe der BuergerInnen.

In die selbe Meinungskerbe schlagen Daniela Graf und Ekkehard Muther im
Vorwort des von ihnen herausgegebenen Sammelbandes "Streiten um Demokratie -
Beitraege zur Verfassungsdiskussion", wenn sie schreiben: "Die Gesellschaft
muss um Demokratie kaempfen, wenn sie sie bewahren, muss sie erneuern, wenn
sie sie staerken will." Die Verteidigung demokratischer Errungenschaften ist
gegenwaertig vor allem ein Kampf gegen die politische Oekonomie des
Neoliberalismus und die politische Rechte, denn von beiden Seiten droht der
Demokratie der Garaus. Damit die Demokratie aber nicht in die Knie geht,
"bedarf es Strategien (...) der demokratischen Erneuerung." Ansatzpunkte
fuer eine solche Strategie sind, nach Ansicht der HerausgeberInnen, "eine
Verfassungsreform in Oesterreich und eine demokratische Verfassung fuer
Europa." Zu dieser Verfassungsdiskussion haben die ReferentInnen der
Sommerakademie 2001 der Gruenen Bildungswerkstatt, in der erwaehnten
Buchpublikation, inhaltlich sehr unterschiedliche Beitraege vorgelegt.
Gruppiert sind diese Beitraege nach dem Kriterium, ob sie der
oesterreichischen oder der europaeischen Verfassungsdebatte zuzuordnen sind,
wobei den beiden Bereichen mit jeweils drei Arbeiten die selbe
Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Aus dieser Systematik faellt nur eine
Analyse des Staats- und Verfassungsverstaendnisses von Machiavelli heraus,
die den Band eroeffnet.

Niemals haette der Rezensent nach der Lektuere des Umschlagtextes und des
Vorwortes erwartet, dass er ein Buch in der Hand haelt, in dem ein Viertel
der bedruckten Seiten Niccolò Machiavelli gewidmet sind. Dass der mit
Abstand laengste Artikel am weitesten vom thematischen Kern, der aktuellen
Verfassungsdiskussion, abweicht, macht den Vorwurf der unangemessenen
Gewichtung berechtigt. Nur tritt diese Kritik in den Schatten, da es sich
bei dem Beitrag von Matthias Weimayr um eine wirklich hervorragende
Abhandlung handelt. Die Regeln der Staatskunst und die aus der politischen
Praxis abgeleiteten Ratschlaege fuer den Erwerb und Erhalt von Macht, die
Machiavelli niedergeschrieben hat, werden von Weimayr einerseits in den
sozialen, politischen und kulturellen Kontext des Italiens im Uebergang zur
Neuzeit gerueckt und andererseits vor dem privaten, biographischen
Hintergrund dargestellt. Der Zusammenhang von Macht und Geschlecht, der
Machiavellis Werk wie ein roter Faden durchzieht, wird dabei sehr
eindrucksvoll aufgezeigt. So ging es Machiavelli nie um die Konzeption einer
Idealverfassung, die fuer alle Zeiten Gueltigkeit beanspruchen kann, sondern
immer nur um eine anpassungsfaehige Verfassung, die das Optimum aus den
Umstaenden macht. Die Umstaende sind aber, gemaess Machiavelli, bedingt
durch das Schicksal, d.h. sie sind abhaengig von den weiblichen Launen
Fortunas. Die virtù, die maennliche Lebenskraft und Potenz ist daher
angehalten, das Weib zu unterwerfen, um in Krisenzeiten den politischen
Koerper nicht dem Siechtum der Agonie preiszugeben. Der diktatorische
Principe ist demnach der in die Verfassung integrierte Krisenmechanismus.

Der erste Beitrag, der die oesterreichische Verfassung und deren
Reformbedarf behandelt, stammt aus der Feder von Alexander Van der Bellen
und Robert Luschnik. Ausgehend von der sehr verkuerzten Definition, dass "es
sich bei der Verfassung (...) um die verbrieften Spielregeln der Demokratie"
handelt, kritisieren sie klare Regelverstoesse (z.B. Haiders Weigerung eine
Erkenntnis des VfGH umzusetzen) und skurrile Regelabaenderungen (z.B.
Verfassungsbestimmungen, die nur geschaffen wurden, um der Kontrolle des
VfGH zu entgehen). Im Hinblick auf das der Demokratie immanente
Spannungsverhaeltnis zwischen Mehrheit und Minderheit befuerworten die
Autoren eine Modifikation der demokratischen Spielanleitung Oesterreichs.
Konkret fordern sie in diesem Konnex Altbekanntes wie den Ausbau
parlamentarischer Minderheitenrechte, die behutsame Erweiterung
plebiszitaerer Instrumente und das Schaffen proportionalerer Wahlordnungen.
So sehr man diesen Forderungen auch zustimmen kann, so sehr enttaeuscht
dieser Beitrag, denn fuer den Bundessprecher und den Klubdirektor des
Parlamentsklubs der Gruenen sind brave, nur unwesentlich das Niveau der
Mittelschule uebersteigende Ausfuehrungen zur oesterreichischen Verfassung
eine magere Angelegenheit.

Anspruchsvoller und spannender sind hingegen die Ueberlegungen von Eva
Kreisky. In ihrem Beitrag "In schlechter Verfassung? Perspektiven einer
oesterreichischen Verfassungsdebatte" weist sie vorneweg darauf hin, dass
die Verfassung eines Staates nicht nur das juristische Grundgesetz meint,
sondern auch "die dem Recht im technischen Sinne zugrundeliegende
Konstitution des Gesellschaftlichen." Im Rechtsstaat sind Verfassungsfragen
folglich immer Machtfragen und umgekehrt. In anderen Worten: Verfassungen
sind mehr als staatliche Betriebsanleitungen; sie spiegeln den momentanen
Stand sozialer Kaempfe wieder und fungieren daher auch als "rigide
Instrumente sozialer und politischer Schliessung." Nach der begrifflichen
und theoretischen Klaerung der liberalen Idee der Verfassung skizziert
Kreisky den gegenwaertigen Zustand Oesterreichs, d.h. die Verfassung in
Verbindung mit soziooekonomischen und politischen Bedingungen, und die
Demokratieentwicklung in der Zweiten Republik. Die daran anschliessende
Kritik am Modell der "Dritten Republik" beendet Kreisky mit dem Hinweis,
dass der im Geiste des Neoliberalismus vonstatten gehende Gesellschaftsumbau
genau dieser autoritaeren Politikmuster bedarf. In ihrem Ausblick markiert
sie Eckpunkte einer Verfassungsreform, die "vor allem sozialorientierte und
geschlechtersensible Gesellschaftsreform" meint. Grosse Bedeutung misst sie
bei diesem Demokratieprojekt zivilgesellschaftlichen Initiativen zu, die
neue Orte des Politischen, neue Handlungsformen erschliessen muessen, damit
die durch die absehbaren Entwicklungen virulent werdenden Probleme und
Konflikte bewaeltigt werden koennen. Der enge Rahmen des traditionellen
liberalen und sozialen Verfassungsdenkens wird naemlich hierzu nicht
ausreichen.

Der sprachwissenschaftliche Buchbeitrag von Alexander Pollak rueckt einen
Sachverhalt in den Mittelpunkt, der im vorhergehenden Text von Eva Kreisky
zwar erwaehnt aber nicht systematisch analysiert wurde, namentlich: die
Funktion der Verfassung als Mittel zur sozialen und politischen Schliessung.
Verfassungen haben die Aufgabe, einen fuer die ganze Gesellschaft
verpflichtenden Grundkonsens herzustellen, indem sie gewisse unerwuenschte
Themen und Fragen entpolitisieren. Sie schreiben also mehr oder weniger
autoritaer fest, worueber kein politischer Konflikt, keine
Auseinandersetzung stattfinden darf, kurzum: sie eliminieren Differenzen,
schraenken die Themen, die Gegenstand einer Politisierung werden duerfen,
ein. Daher spricht Pollak von einem Instrument der Konsensualisierung.
Ferner haben Verfassungen, da ein absoluter Konsens weder moeglich noch
wuenschenswert ist, auch die Funktion, den Rahmen vorzugeben, innerhalb
dessen Diskursraeume geoeffnet und geschlossen werden koennen.


Der Vorhang fuer den Europateil des Buches hebt sich mit Johannes
Voggenhuber, der da meint, dass das politische Europa der Oeffentlichkeit
als eine Verwechslungskomoedie erscheinen muss, in der zwei Machtfiguren in
Erscheinung treten. Die eine Machtfigur ist der Machtanspruch der nationalen
Regierungen im Kostuem der "nationalen Identitaet" und die zweite Figur ist
der Neoliberalismus unter der Maske der "Modernisierung". Die Machtfuelle
der Regierungen fuehrt dazu, dass im Staatswerdungsprozess der EU das
"demokratische Grundsystem zur Zaehmung der exekutiven Macht" entgleitet,
waehrend die Wirtschaftsideologie des Neoliberalismus die soziale
Sicherheit, die Voraussetzung fuer Demokratie ist, gefaehrdet. Voggenhuber
demaskiert diese beiden Machtfiguren, indem er aufzeigt, dass viele
Entscheidungen ohne jegliche parlamentarische Kontrolle zustande kommen und
Kompetenzen, die auf die EU uebertragen werden, durch einen "ideologischen
Filter des Neo-Liberalismus" laufen, der soziale Rechte, die bislang im
nationalen Rahmen gueltig waren, schlicht schluckt. Im europaeischen
Verfassungsprozess sieht Voggenhubers das Mittel, das diesem Istzustand
einen "Entwurf von Demokratie im supranationalen Raum" entgegenstellen kann.

Die "verbotene" Frage, so der griechische EP-Abgeordnete Dimitris Tsatos in
seinem Beitrag, war bei der Regierungskonferenz 2000 die Frage nach der
Finalitaet der Union. Das Ziel der EU wurde bewusst ausgeklammert. Und weil
der Ausgang der Entwicklung in der Tat offen ist, kann das Problem der
Legitimation nicht endgueltig geklaert, aber dem historischen Stand
entsprechend geloest werden. Die Kernaussage Tsatos ist, dass es sich bei
der Union der Gegenwart um eine Union von Voelkern und eine Union von
Staaten handelt und demnach eine duale Legitimationsgrundlage zu schaffen
ist. Das Handeln der EU muss gleichermassen durch die Mitgliedsstaaten
(Prinzip der Gleichwertigkeit im Rat) als auch durch die Voelker
(Mehrheitsprinzip im Europaeischen Parlament) legitimiert sein. Der Konvent
kann daher nur einen Verfassungsvertrag aber keine Verfassung zum Ergebnis
haben, denn der Konvent als verfassungsgebende Versammlung wuerde die
spezifische Dualitaet der EU, die eben impliziert, dass die Staaten
weiterhin ueber die Vertraege wachen, in Frage stellen.

Dem Stand und den Perspektiven der europaeischen Oeffentlichkeit widmet sich
Babara Thomass. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass es noch keine europaeischen
Medienangebote gibt, die sich explizit an ein breites europaeisches Publikum
richten. Die Ursachen dafuer verortet die Autorin einerseits in den
Mediensystemen, die sich durch eine kommerzielle Konzentration auszeichnen,
und andererseits in der geringen Identitaet der BuergerInnen mit Europa. Mit
Juergen Habermas, dessen normatives Oeffentlichkeitskonzept sie uebernommen
hat, stimmt sie dahingehend ueberein, dass die europaeische
Verfassungsdebatte zu einem Identifikationsprozess beitragen kann, der die
Entwicklung einer europaeischen Oeffentlichkeit beschleunigen wuerde.

Trotz der spannenden Arbeiten, die mit diesem Band vorliegen, ist inhaltlich
ein nuechternes Resuemee zu treffen, denn obwohl der Neoliberalismus als
einer der Hauptfeinde der Demokratie identifiziert wurde, weil er, wie
Voggehuber es formulierte, eine Voraussetzung der Demokratie, namentlich den
sozialen Zusammenhalt, zerstoert, findet sich in diesem Buch kein einziger
Absatz, der die Debatte um die Demokratie auf die Oekonomie ausdehnt, der
ueber die Chancen und Moeglichkeiten einer Wirtschaftsdemokratie
reflektiert. Fazit: Der westliche, kapitalistische Demokratietyp wurde im
Streit um die Demokratie ausser Streit gestellt. *Roman Gutsch*




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