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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Oktober 2002; 14:35
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Recht/Gewerkschaft:
> OGH: Bedarfsarbeitsvertraege rechtswidrig
Bedarfsarbeitsvertraege, die Einsatz und Bezahlung von Arbeitskraeften nach
der anfallenden Arbeit regeln, sind in Oesterreich rechtswidrig. Dies hat
der Oberste Gerichtshof (OGH) im Rechtsstreit der Arbeiterkammer (AK) mit
dem deutschen Textilriesen Peek & Cloppenburg nun entschieden.
Mit ganz eigenen Sitten hat der Duesseldorfer Modemulti vor gut zwei Jahren
in Wien und in Voesendorf Filialen aufgemacht: Mindestens 300 Beschaeftigte
haben einen so genannten Bedarfsarbeitsvertrag: Sie bekommen nur die Zeit
bezahlt, in der sie von der Firma eingesetzt werden. Wann das ist, erfahren
sie laengstens zwei Wochen vorher. Einen fixen Mindestlohn bekommen sie
nicht.
Aufgeflogen ist Peek & Cloppenburg, als der Abruf-Arbeiter und Betriebsrat
Roderick Szavai von der AK ueberpruefen liess, ob sein Vertrag in
Oesterreich erlaubt ist. Ergebnis: Nein! Wer betroffen ist, kann klagen.
Gemeinsam mit den zustaendigen GewerkschafterInnen verhandelte die AK mit
der Firma ueber eine guetliche Regelung. Peek & Cloppenburg war aber nicht
bereit, die Vertraege zu aendern. Danach verdiente Roderick Szavai, Vater
eines 2-jaehrigen Buben, im April netto nur 5.400 Schilling, im Mai nur
1.600 Schilling.
"Das ist der Trick bei den Bedarfsarbeitsvertraegen", sagt Hans Trenner von
der AK. "Die koennen jemanden einfach nicht mehr zur Arbeit holen. Und so
besteht das Recht auf Kuendigungsfristen, auf Abfertigung oder Urlaub nur
theoretisch und haengt vom guten Willen des Unternehmens ab. Das ist
sittenwidrig."
Die AK klagt dann fuer eine Kollegin, der die Firma, so die Rechnung der AK,
120.000 S schuldig ist: Sie war vor einem Krankenstand 120 Stunden im Monat
beschaeftigt - und dann nur noch 20 Stunden. Vor dem Arbeits- und
Sozialgericht war die AK mit ihrer Klage zuvor sowohl in erster als auch in
zweiter Instanz abgeblitzt. Laut Trenner hat sich Peek & Cloppenburg im
Zusammenhang mit seinen Bedarfsarbeitsvertraegen "im Recht" gesehen. Mit dem
juengsten Urteil habe der OGH "Arbeit auf Abruf" fuer "innerstaatlich
rechtswidrig" erklaert. Peek & Cloppenburg muesse seine bisher geuebte
Praxis daher beenden, betonte der AK-Rechtsexperte.
Der deutsche Textilkonzern Peek & Cloppenburg, der in Oesterreich seit Maerz
1998 praesent ist, hatte vom Start weg rund ein Drittel seines
Personalbedarfs mit Bedarfsarbeitskraeften gedeckt. (APA, AK,
Rechtsdatenbank / akin)
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