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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 1. Oktober 2002; 14:42
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Kapitalismus:
> MAI, x-te Auflage
Sie koennens nicht lassen: Der naechste Anlauf zu einem multilateralem
"Investitionsabkommen"
Seit Jahren ist es das Ziel von Institutionen wie WTO und Waehrungsfonds,
von OECD, EU und den dahinterstehenden Lobby-Verbaenden wie dem WEF, die
Welt zu einem einzigen grossen Betaetigungsfeld der "global players" zu
machen - moeglichst ohne die geringsten Einschraenkungen, ohne stoerende
Umweltgesetze und Sozialstandards.
Diese bereits laenger im Bereich des Handels mit klassischen Waren (Autos,
Kuehlschraenken ...) gueltigen Prinzipien sollen auf immer weitere Bereiche
ausgedehnt werden: Auf den Handel mit Agrarguetern und nun auch auf
Dienstleistungen (GATS) - und auf Investitionen.
Bereits in den Jahren 1996 bis 1998 wurde versucht, das MAI, das
Multilaterale Abkommen ueber Investitionen durchzusetzen (gescheitert 1998).
2 Merkmale waren fuer dieses MAI kennzeichnend:
a) Ein ausufernder Investitionsbegriff - alles wurde zur Investition
erklaert (vom Zweigwerk bis zum Gentechnik-Patent).
b) Jegliche Einschraenkung im Umgang mit diesen "Investitionen" sollte zur
Enteignung erklaert und damit verboten werden. So waere nach boeswilliger
Auslegung z.B. das Verbot des Anbaus von Genmais als (indirekte) Enteignung
definiert worden, eine Regierung, die dieses Verbot veranlasst haette, waere
verurteilt worden...
Nun kommt das MAI auf verschiedenen Wegen wieder - eher indirekt ueber das
Dienstleistungsabkommen GATS, das aber hier nicht Thema sein soll. (Nur
soviel: Das GATS sieht den sogenannten necessity-test vor, wonach
Gesetzgebungsvorhaben - von der Ladenoeffnungszeit bis zu
Gesundheitsauflagen - daraufhin ueberprueft werden sollen, ob sie dem
Postulat der FreihandelsanhaengerInnen widersprechen!)
Ein anderer Weg, auf dem ein MAI-neu daherkommt, ist die Vorbereitung eines
Investitionsabkommens im Rahmen der WTO. Bei der 4. Ministerkonferenz der
WTO in Doha wurden die Aufnahme des Themas Investitionen zwar nur
VOR-vereinbart. Das heisst, es wurde lediglich vereinbart, dass darueber
verhandelt wird, ob das Thema Investitionen in einen Verhandlungsprozess
ueberhaupt aufgenommen werden soll. ABER: Es steht zu erwarten, dass durch
die geballte Macht der Industriestaaten diese Vereinbarung so interpretiert
wird, als sei ein Investitionsabkommen konkret auszuverhandeln.
Die Einschraenkung des Rechts von Regierungen auf Regulierung im
oeffentlichen Interesse steht im Zentrum der vorgeschlagenen Verhandlungen.
Insbesondere die Entwicklungserfahrungen der OECD-Laender und der
asiatischen "Tiger"-Oekonomien haben gezeigt, wie wichtig das Einschreiten
von Regierungen ist, um heimische Industrien zu foerdern und Bedingungen
fuer auslaendische Investitionen festzulegen. Die investitionspolitischen
Vorschlaege der EU dagegen werden die Macht der Regierungen der
Entwicklungslaender einschraenken, Vorteile aus auslaendischen Investitionen
zu maximieren und ihre Kosten zu minimieren. Dadurch wird die Moeglichkeit
der aermsten Nationen beschraenkt, ihre Oekonomien zu diversifizieren und zu
entwickeln.
Den Rechten der auslaendischen Investoren wird Vorrang vor der Foerderung
der Armutsreduzierung gegeben. "Guenstige Investitionsbedingungen" werden in
vielen Faellen begleitet von unguenstigen Arbeitsbedingungen, z.B. in Form
von Ausnahmen von nationalen Arbeitsgesetzen und von eingeschraenkter
sozialer Sicherung. Dies trifft insbesondere weibliche Beschaeftigte, die
mehrheitlich in arbeitsintensiven Exportproduktionen ohne Sozialversicherung
arbeiten.
Zudem besteht - als Kernaufgabe nachhaltiger Entwicklung - fuer Regierungen
die Notwendigkeit zu wirtschaftspolitischen Eingriffen, die sicherstellen,
dass Investitionen eine nachhaltige Entwicklung foerdern, anstatt sie zu
unterminieren. Die Notwendigkeit, oekologische Grenzen fuer die Produktion
zu setzen, wuerde als "unnoetiges Hemmnis" fuer auslaendische Investoren in
Frage gestellt werden. Auch die Schaffung von Anreizen fuer nachhaltige
Ressourcennutzung durch lokale Gemeinschaften wuerde als Diskriminierung
auslaendischer Investoren unter Strafe gestellt werden.
(Buendnis fuer Eine Welt/OeIEKaernten/ bearb.; Kontakt: Rathausg. 2, 9500
Villach, Tel. 04242 24617; Fax: DW 4, e-mail: buendnis.oeie@aon.at )
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Eine Gruppe europaeischer NGOs organisiert von Friends of the Earth fordert
nun in einem Aufruf an die EU:
- die grundsaetzliche Neuorientierung der Regeln des Handelssystems, um
Armutsreduktion und Nachhaltige Entwicklung zu foerdern;
- sowie die Ruecknahme der Vorschlaege fuer Investitionsverhandlungen in der
WTO!
Statt dessen sollte die EU ein neues Systems multilateraler Regeln fuer
internationale Konzerne initiieren, das u.a. verbindliche Vorschriften fuer
eine Rechenschaftspflicht von Konzernen (Corporate Accountability)
beinhaltet.
Dieser Aufruf sowie weitere Infos finden sich im englischen Original unter
http://www.s2bnetwork.org. Zustimmungserklaerungen von NGOs sind bitte an
"Freunde der Erde", mftz@foeeurope.org zu schicken.
Eine Analyse der Ergebnisse von Doha hat Walden Bello von "Focus on the
Global South" in Bangkok, Thailand erstellt, nachzulesen unter
http://de.geocities.com/globlernen/g-Von_Doha_lernen.html
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