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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 24. September 2002; 14:50
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Demokratie:

> "Untergang" eines Volksbegehrens

Die ueber 600.000 Unterschriften unter das Anti-Abfangjaeger-Volksbegehren
werden zu den Akten gelegt. Und zwar nicht -- wie ueblich bei
Volksbegehren -- erst nach der Behandlung im Nationalrat. Denn die
gesammelten Unterstuetzungen sind mit der Aufloesung des Nationalrats auch
formal wertlos geworden. Da das Plenum seine Aufloesung beschlossen hat,
finden bis zur Neukonstitution keinerlei Sitzungen mehr statt. In einer
neuen Gesetzgebungsperiode werden aber keine "alten" Volksbegehren mehr
behandelt. Nationalratspraesident Heinz Fischer, danach gefragt, wie das
denn zuginge, bemerkte in einer schriftlichen Stellungnahme: "Es ist ein
Verfassungsgrundsatz, dass mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode nicht nur
die Mandate und alle Funktionen im Nationalrat erloeschen, sondern auch alle
Verhandlungsgegenstaende. Regierungsvorlagen, Initiativantraege,
Ausschussberichte, Volksbegehren, Bundesratsinitiativen, Interpellationen,
etc. gehen mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode 'unter'. Daher wird auch
das Volksbegehren gegen die Abfangjaeger das Schicksal saemtlicher anderer
Vorlagen teilen." Doch Fischer hat auch Trost fuer uns: "Natuerlich ist es
moeglich, das Volksbegehren am Beginn der neuen Legislaturperiode als Antrag
von Abgeordneten neu einzubringen." Nur dass es dann eben ein stinknormaler
Initiativantrag ist, wozu es kein Volksbegehren gebraucht haette.

Es ist in sich logisch, dass ein Abgeordneter des aufgeloesten Nationalrats
oder eine zurueckgetretene Regierung keinen Antrag mehr an einen
zukuenftigen Nationalrat stellen kann. Aber das Volk ist doch wohl vor und
nach der Wahl so ziemlich dasselbe -- oder muss sich das auch erst
neukonstituieren?

Die Bestimmung ueber die Nichtbehandlung ist sicher nicht absichtlich gegen
Volksbegehren gerichtet. Sie ergibt sich einfach aus der Logik der tabula
rasa des Parlamentsbetriebs nach Neuwahlen. Aber dass das anscheinden
niemanden bislang gestoert hat, zeigt doch wieder einmal, wie wenig Respekt
den sowieso schon minimalen plebiszitaeren Instrumenten in unserer
buergerlichen politischen Ordnung entgegengebracht wird. Ganz nach dem
Motto: Volksbegehren? Wurscht! Ob mas glei untergehen lassen oder erst
spaeter im Plenum ignorieren, is eh blunzen... *Bernhard Redl*


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