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  Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 24. September 2002; 14:50
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  Demokratie: 
> "Untergang" eines Volksbegehrens
  
  Die ueber 600.000 Unterschriften unter das Anti-Abfangjaeger-Volksbegehren
  werden zu den Akten gelegt. Und zwar nicht -- wie ueblich bei
  Volksbegehren -- erst nach der Behandlung im Nationalrat. Denn die
  gesammelten Unterstuetzungen sind mit der Aufloesung des Nationalrats auch
  formal wertlos geworden. Da das Plenum seine Aufloesung beschlossen hat,
  finden bis zur Neukonstitution keinerlei Sitzungen mehr statt. In einer
  neuen Gesetzgebungsperiode werden aber keine "alten" Volksbegehren mehr
  behandelt. Nationalratspraesident Heinz Fischer, danach gefragt, wie das
  denn zuginge, bemerkte in einer schriftlichen Stellungnahme: "Es ist ein
  Verfassungsgrundsatz, dass mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode nicht nur
  die Mandate und alle Funktionen im Nationalrat erloeschen, sondern auch alle
  Verhandlungsgegenstaende. Regierungsvorlagen, Initiativantraege,
  Ausschussberichte, Volksbegehren, Bundesratsinitiativen, Interpellationen,
  etc. gehen mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode 'unter'. Daher wird auch
  das Volksbegehren gegen die Abfangjaeger das Schicksal saemtlicher anderer
  Vorlagen teilen." Doch Fischer hat auch Trost fuer uns: "Natuerlich ist es
  moeglich, das Volksbegehren am Beginn der neuen Legislaturperiode als Antrag
  von Abgeordneten neu einzubringen." Nur dass es dann eben ein stinknormaler
  Initiativantrag ist, wozu es kein Volksbegehren gebraucht haette.
  
  Es ist in sich logisch, dass ein Abgeordneter des aufgeloesten Nationalrats
  oder eine zurueckgetretene Regierung keinen Antrag mehr an einen
  zukuenftigen Nationalrat stellen kann. Aber das Volk ist doch wohl vor und
  nach der Wahl so ziemlich dasselbe -- oder muss sich das auch erst
  neukonstituieren?
  
  Die Bestimmung ueber die Nichtbehandlung ist sicher nicht absichtlich gegen
  Volksbegehren gerichtet. Sie ergibt sich einfach aus der Logik der tabula
  rasa des Parlamentsbetriebs nach Neuwahlen. Aber dass das anscheinden
  niemanden bislang gestoert hat, zeigt doch wieder einmal, wie wenig Respekt
  den sowieso schon minimalen plebiszitaeren Instrumenten in unserer
  buergerlichen politischen Ordnung entgegengebracht wird. Ganz nach dem
  Motto: Volksbegehren? Wurscht! Ob mas glei untergehen lassen oder erst
  spaeter im Plenum ignorieren, is eh blunzen... *Bernhard Redl*
  
  
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