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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 25. Juni 2002; 14:35
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Prozesse:

> Ein Beamter irrt sich nie!

Der Fall des Georg L., der im Mai 2000 waehrend der
Spontandemonstration perlustriert worden war, ging am 18. Juni
2002 in die zweite Instanz.

Der Protest im Mai 2000 richtete sich gegen Polizeigewalt. Der
Anlass war die Toetung Imre B.s durch einen SEK-Beamten. Vor
kurzem wurde der wegen fahrlaessiger Toetung angeklagte Beamte im
Zweifel freigesprochen.

Georg hingegen wurde auch in zweiter Instanz zu 9 Monaten
Freiheitsstrafe, 3 davon unbedingt, verurteilt. Ihm wurde
vorgeworfen waehrend des Protestes einen Beamten an einer
Amtshandlung gehindert zu haben, indem er ihn mit dem Fahrrad
niederfuhr.

Doch mehrere ZeugInnen konnten bestaetigen, waehrend der gesamten
Dauer der Demonstration an Georgs Seite gewesen zu sein und ihn
niemals mit einem Fahrrad oder in der Naehe eines Fahrrades
gesehen zu haben. Bereits in erster Instanz strotzte der Prozess
vor Widerspruechen.

Die eindeutige Entlastung Georgs durch mehrere ZeugInnen fuehrte
jedoch in der Berufung nicht zur Aufhebung des Urteils. Vielmehr
wurde beteuert, dass der Beamte Georg eindeutig identifiziert
haette und es somit keinen Zweifel an seiner Schuld gaebe, denn
ein Beamter irrt sich nicht!
(prison watch international, info@pwi.action.at/bearb.)

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