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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 4. Juni 2002; 04:25
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Schwarzblau/Medien/Recht:

> RIS in Gefahr?

Das kostenlose Nachschlagewerk fuer Gesetzestexte koennte
abgedreht werden.

Seit vielen Jahren ist es in Oesterreich - wie auch in vielen
anderen Staaten - moeglich, von einem staatlichen Internet-Dienst
Auskuenfte ueber Gesetzestexte in der jeweils gueltigen Fassung
zu bekommen. Das ist - bald heisst es vielleicht: war - das
Rechtsinformationssystem des Bundes. Damit war erstmals eine
Moeglichkeit geschaffen, dass auch interessierte Buerger oder
NGO-Vertreter jederzeit gratis an Gesetzestexte herankommen
konnten.

Nun steht aber die Reform des "Bundesgesetzblattgesetzes" an.
Neben einem Wust an kleinen Reparaturen wird dartin auch der
Internetzugang zu den Bundesgesetzblaettern neu geregelt. So wird
ausdruecklich bestimmt, dass unter http.//www.bgbl.at saemtliche
Bundesgesetzblaetter abrufbar sein sollen. Die
Gesetzesblattsammlung ist jedoch eher fuer Archivare von
Interesse und hat kaum praktische Bedeutung. Da viele
Gesetzesaenderungen durch blosse Wortaenderungen, Beifuegungen
und Streichungen beschlossen werden, ist die Sammlung all dieser
Aenderungen extrem unuebersichtlich und fuer die Buerger
praktisch unlesbar.

Der grosse Unterschied zwischen BGBls und dem RIS ist, dass ein
BGBl ueber Stammfassungen und Aenderungen Auskunft gibt, nicht
jedoch ueber den jeweils aktuellen Gesetzesstand. Genau dafuer
ist aber das RIS hilfreich. Doch dieser Dienst wird in der
Gesetzesvorlage nicht erwaehnt - und gelehrnte Oesterreicher
ahnen, dass das gleichbedeutend mit dem Abdrehen des System sein
koennte... (arge daten/akin)

Leider ist die Begutachtungsfrist fuer dieses Gesetz abgelaufen,
aber vielleicht sollte man doch noch an das Bundeskanzleramt (
v2@bka.gv.at ) oder die NR-Abgeordneten zu schreiben. Deren
Mailadressen lassen sich unter
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pad/av/padavnr.html finden.
Weitere Infos: http://www.argedaten.at/news/pw20020524.html#3
 

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