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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 28. Mai 2002; 16:27
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In eigener Sache/An die Regierung:

BRENNTS!

Ach was kann man schoenes in der APA lesen: "Wird einer
Zeitschrift die Publizistikfoerderung ohne Angabe von triftigen
Gruenden verweigert, stellt dies eine Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes dar. Zu diesem Schluss kommt ein nun
rechtskraeftiges Urteil des Wiener Landesgerichts fuer
Zivilrechtssachen, das auf die Vergabe der Publizistikfoerderung
im Jahr 1996 zurueckgeht."

Die Arge Wehrdienstverweigerung hat fuer ihre Zeitschrift "Zoom"
gewonnen. Die Republik muss zahlen. Fuer "Alternative" und akin
war aus rechtlichen Gruenden das Verfahren zurueckgestellt
worden. Wir werden uns nun mit einem Fortsetzungsantrag
beteiligen und es wird der Republik schwerfallen, noch einen
brauchbaren Grund fuer unsere Nichtfoerderung aufzutreiben.

Aus dem Urteil: Der Bund habe nicht nachweisen koennen, dass es
einen "sachlichen Differenzierungsgrund" fuer die abschlaegige
Subventionsentscheidung gegeben habe. Im Gegenzug haette die
Klaegerin aber sehr wohl bewiesen, dass jene Foerderungswerber,
die eine Zusage bekamen, "mit ihr in aeusserlich gleicher
Situation waren" und daher "bevorzugt wurden". Damit sei der
Gleichheitsgrundsatz verletzt worden. Weiters gehe "der Einwand,
die Zeitschrift diene nicht der staatsbuergerlichen Bildung, geht
... voellig fehl".

Nach Ansicht von Maria Windhager, unserer Rechtsvertreterin, kann
dieses Urteil auch in anderen Bereichen, etwa Kultursubventionen,
Folgen haben: "Damit wurde naemlich klargestellt, dass solche
Entscheidungen grundsaetzlich ueberpruefbar sind. Und im
Streitfall muessen sie nachgewiesen und begruendet werden".

Mehr dazu, wenn wir das Urteil im Volltext haben. (akin)

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