Debatte/Gruene/EU/Militaer:
> NATO und UNO inkompatibel
Antwort auf Peter Steyrers Stellungnahme zum Verhalten der
EP-Abgeordneten Echerer und Voggenhuber (akin 15/02, akin-pd
14.5.2002)
Meines Erachtens ist die in guernica geaeusserte Kritik
berechtigt, auch wenn der Beschlusstext des EP nicht gerade
einfach zu lesen ist.Die Kritik an den Entschliessungen des EP
und der Zustimmung der Gruenen Abgeordneten bezog sich auf die
erste Entschliessung (0171), die in ihren
ruestungsbefuerwortenden und NATO-freundlichen Passagen fuer mich
unannehmbar ist. Denn die Grundsaetze der NATO sind mit der
Charta der Vereinten Nationen nicht kompatibel, ich erinnere nur
an die nukleare Erstschlagsoption und deren Bezeichnung als
voelkerrechtswidrig durch den Internationalen Gerichtshof
(Erkenntnis vor etwa 5 Jahren).
Die "Petersberg-Aufgaben" sehen militaerische Aktionen auch ohne
Zustimmung des UN-Sicherheitsrates vor, was gegen die
Verpflichtungen Oesterreichs aus den Vertraegen anlaesslich des
UN-Beitritts und gegen die darauf gruendenden
Verfassungsbestimmungen zur Unterbindung UNO-feindlicher
Aktivitaeten (Art.II Z.3) steht (duerfte auch fuer andere Laender
gelten).
Woher soll das Geld fuer die befuerworteten Ruestungsmassnahmen
kommen? Steuererhoehung? Umschichtung der Ausgaben von zivil zu
militaerisch? NEIN !!! *Georg Lechner*
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