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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 14. Mai 2002; 15:05
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BRD/Polizei:

> "... wird moeglicherweise auf Ausuebung seiner Grundrechte
verzichten"

Wie sich das oesterreichische Vermummungsverbot wohl auswirken
wird, koennen wir gerade dieser Tage uns wieder einmal in
Deutschland ansehen, wo dieses ja schon seit vielen Jahren in
Kraft ist.

Die Folgen der Demonstrationsverbote anlaesslich der
NATO-Kriegskonferenz in Muenchen im Februar ziehen immer weitere
Kreise: Bereits Anfang Maerz verschickte der Muenchner
Staatsschutz Anhoerungsboegen zu Bussgeldverfahren an einen Teil
der 800 festgenommenen Demonstranten und Demonstrantinnen. Jetzt
sind auch Menschen betroffen, die an diesem Wochenende weder von
der Polizei kontrolliert geschweige denn in Gewahrsam genommen
worden waren.

So werden die Folgen der fast flaechendeckenden
Videodokumentation der Demonstrationen spuerbar. Der "Roten
Hilfe" sind mehrere Personen bekannt, die an diesen Wochenende
weder festgenommen noch kontrolliert worden sind, denen nun aber
Anhoerungsboegen wegen einem angeblichen Verstoss gegen das
Versammlungsgesetz zugestellt worden sind.

Das zeigt, dass die Polizei die Videoaufzeichnungen des
Wochenendes zur genauen Identifikation der Demonstrantinnen und
Demonstranten auswertet. Leider ist davon auszugehen, dass diese
Daten auch mit anderen Behoerden nach Belieben ausgetauscht
werden.

Das Vorgehen der Muenchner Polizei entlarvt die immer wieder
angebrachte Aussage der Polizei - wer friedlich demonstriere,
habe von polizeilicher Videoueberwachung nicht zu befuerchten -
als glatte Luege. Der Hauptaspekt der Bilddokumentation von
Versammlungen ist naemlich nicht die Verfolgung einzelner
Straftaten, sondern die Datensammlung ueber politisch missliebige
Personen. Sogar das Bundesverfassungsgericht hatte zu diesem
Thema die Messlatte hoeher gelegt, schrieb es doch in seinem
Urteil zur Volkszaehlung (BVerfGE 65, 1) 1983

"Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung
oder einer Buergerinitiative behoerdlich registriert wird und
dass ihm dadurch Risiken entstehen koennen, wird moeglicherweise
auf eine Ausuebung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9
GG) verzichten. Dies wuerde nicht nur die individuellen
Entfaltungschancen des Einzelnen beeintraechtigen, sondern auch
das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare
Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfaehigkeit
seiner Buerger begruendeten freiheitlichen demokratischen
Gemeinwesens ist."

Die Ausuebung elementarer demokratischer Grundrechte - des Rechts
auf Versammlungsfreiheit und des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung - wurde von der Muenchner Polizei nicht
gewaehrt. Nicht nur in der Theorie - sondern ganz praktisch
bekommen Buergerinnen und Buerger jetzt die Rechnung fuer ihr
politisches Engagement.

Zur Erinnerung: Am ersten Februarwochenende demonstrieren trotz
vollstaendigem Versammlungsverbot und einem polizeilichen
Ausnahmezustand fast 10.000 Menschen in der Muenchner Innenstadt.
Sie demonstrieren gegen das Treffen der Welt-Kriegselite im
Bayerischen Hof und die massiven Einschraenkungen von
Grundrechten durch die rot-gruen regierte Stadt Muenchen. Dabei
wurden ueber 800 Menschen in Gewahrsam genommen, und ihnen dabei
teils massiv grundlegende Rechte verwehrt.

*Rote Hilfe Muenchen (gek.)*

Kontakt:rote.hilfe.muenchen@gmx.de
 
 

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