BRD:
> Rent A Policeman!
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat kuerzlich Gebuehren in
Hoehe von je 56 EURO bestaetigt, die 50 AntifaschistInnen fuer
ihre vorlaeufige "Ingewahrsamnahme" am 1.Mai 2001 zu bezahlen
haben. Mit Gerichtsgebuehren haben die Betroffenen jetzt
insgesamt 6.000 EURO zu berappen.
Es handelt sich dabei tatsaechlich nicht um eine Strafe, sondern
um die sogenannte "Wegtragegebuehr". Bis vor kurzem war dies eine
Besonderheit des baden-wuertembergischen Polizeigesetz gewesen,
die in den friedensbewegten 80er-Jahren eingefuehrt worde war.
Der Vorteil dabei: Es braucht keine Straftat nachgewiesen zu
werden und man kann trotzdem eine Geldstrafe verhaengen - wenn es
auch formal eine Gebuehr ist (die man deswegen wohl nicht einmal
absitzen kann). Es braucht lediglich einen allgemeinen Nachweis
einer Notwendigkeit von Zwangsgewalt und des entsprechenden
Zeitaufwands der Polizei.
Jetzt scheint sich diese Seuche auszubreiten, seit Dezember 2000
gibt es diese Bestimmung auch im CDU-FDP-gefuehrten Bundesland
Hessen. Die hessischen Demonstranten hatten einen Naziaufmarsch
in Frankfurt erfolgreich blockiert und waren danach festgenommen
worden. Und fuer diese sicher sehr liebevolle Behandlung duerfen
sie nun blechen. (akin)
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