Graz:
> Sittliches Empfinden von OeVP-Sympathisanten" verletzt
UVS : Aeusserung "Stoiber ist ein Rassist" strafbar
Am Dienstag, den 23. April, fand vor dem UVS Steiermark die
Berufungsverhandlung wegen der Protestaktion gegen den Auftritt
des CDU-Politikers Edmund Stoiber statt. Am 6. Oktober 2000 hatte
eine Gruppe junger Leute mit einem Transparent und ein paar
Sprechchoeren am Grazer Hauptplatz demonstriert, was damals zu
einem brutalen Polizeieinsatz und mehreren Verwaltungsstrafen
fuehrte.
Nach einer mehrstuendigen Verhandlung gegen acht Berufungswerber
verkuendete der 3er-Senat des UVS muendlich seine Entscheidung:
Waehrend die Anzeige der "Ordnungsstoerung" wegen angeblichen
Hineindraengens fallengelassen wurde, wurden alle Angezeigten
wegen "Laermerregung" durch Sprechchoere verurteilt (obwohl eine
Tonbandaufnahme den voellig stoerungsfreien Verlauf der
Stoiber-Veranstaltung belegte!). Doch das wirklich Unfassbare:
Der UVS Steiermark qualifizierte die Aeusserung "Stoiber ist ein
Rassist!", die fast alle zugegeben hatten, als
Anstandsregelverletzung! Begruendung: Die Judikatur des
Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte sei in diesem
Fall nicht anzuwenden, da es auch auf Ort und Umstaende der
politischen Aeusserung ankomme. Die Aeusserung "Stoiber ist ein
Rassist!" habe das "sittliche Empfinden der OeVP-Symphatisanten"
verletzt! Dabei hatten die Berufungswerber sogar Zitate von
Edmund Stoiber zu Protokoll gegeben (wie: er wolle keine
"Gesellschaft auf deutschem Boden", die "durchmischt und
durchrasst ist"). *MayDay Graz / gek.*
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