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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. April 2002; 13:40
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Glosse:

> Rechtsstaat und Verhaeltnismaessigkeit

Acht Monate bedingt bekam jeder der drei Fremdenpolizisten als
Strafe fuer die "fahrlaessige Toetung" Markus Omofumas. Der
Anklage nach §312 StGB (Quaelen oder Vernachlaessigung eines
Gefangenen) wurde vom Schoeffensenat nicht zugestimmt, denn, so
der vorsitzende Richter Alexander Fiala, es waere der Vorsatz
nicht nachweisbar gewesen.

Es gibt aber auch einen Absatz 2 des §312 StGB. Dort steht:
"Ebenso ist ein Beamter zu bestrafen, der seine Verpflichtung zur
Fuersorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenueber groeblich
vernachlaessigt und dadurch, wenn auch nur fahrlaessig, dessen
Gesundheit oder dessen koerperliche oder geistige Entwicklung
betraechtlich schaedigt." Auch hier sieht das Gesetz bei
Todesfolge eine Mindeststrafe von einem Jahr vor.

Aber dann waere auch bei einer bedingten Strafe die Karriere der
Beamten beendet gewesen - und das war wohl nicht im Sinne des
Gerichts. So entschied man sich fuer "fahrlaessige Toetung".
Dieses Delikt kennt keine Mindeststrafe.

In der Strafanstalt Wien-Simmering sitzt derzeit ein Demonstrant
von einer Opernballdemo ein. Einmal abgesehen davon, dass die
Vorwuerfe gegen ihn lediglich Polizeibehauptungen waren und deren
Verlaesslichkeit ja bekannt ist, so ist wenigstens doch nie
jemand soweit gegangen, zu behaupten, er haette jemand vom Leben
in den Tod befoerdert. Die Fremdenpolizisten haben das sehr
wohl - laut sogar diesem Gericht. Die Polizisten verliessen als
freie Menschen den Saal, der Verteidiger will sogar berufen. Der
Demonstrant hat 6 Monate abzusitzen.

Richter Fiala meinte, Omofuma treffe "eine Mitschuld am
Geschehen", weil er sich trotz eines rechtskraeftigen
Abschiebebescheids diesem widersetzt habe. Und wenn man dann noch
vernimmt, dass Verteidiger Harald Ofner meinte: "Haette Omofuma
den Flug ueberlebt, waere er wegen Widerstandes gegen die
Staatsgewalt und Koerperverletzung zur Verantwortung zu ziehen
gewesen", dann weiss man: Das ist kein Zynismus. Es ist die
Wahrheit. *Bernhard Redl*


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