**********************************************************
akin-Pressedienst.
Elektronische Teilwiedergabe der
nichtkommerziellen Wiener Wochenzeitung 'akin'.
Texte im akin-pd muessen aber nicht wortidentisch
mit den in der Papierausgabe veroeffentlichten sein.
Nachdruck von Eigenbeitraegen mit Quellenangabe erbeten.
Namentlich gezeichnete Beitraege stehen in der
Verantwortung der VerfasserInnen.
Ein Nachdruck von Texten mit anderem Copyright
als dem unseren sagt nichts ueber eine
anderweitige Verfuegungsberechtigung aus.
**********************************************************
Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 16. April 2002; 13:47
**********************************************************

Schwulebisch/Prozesse:

> Wieder hartes Urteil

Das Oberlandesgericht Wien hat letzte Woche neuerlich ein hartes
Urteil gegen einen Homosexuellen gefaellt. Es erhoehte die vom
Erstrichter auf Grund des anti-homosexuellen Sonderstrafgesetzes
Par. 209 StGB verhaengte Strafe von 6 Monaten Gefaengnis auf 9
Monate und ordnete sogar an, dass der unbescholtene Angeklagte
ein Drittel davon ohne Bewaehrung zu verbuessen hat.

Der Fall des 36jaehrigen Mannes erregte 1998 Aufsehen, als er bei
der Einreise im Zuge der Grenzkontrolle von Gendarmen aus dem
Auto geholt und festgenommen worden ist, weil sich in seinem
Wagen auch ein 17jaehriger junger Mann befand. Der junge Mann
wurde intensiven Verhoeren unterzogen und gab dabei sexuelle
Kontakte mit dem nun Angeklagten an, woraufhin dieser vier Monate
in Untersuchungshaft verbrachte.

In Beantwortung parlamentarischer Anfragen erklaerten der
damalige Justizminister Michalek und der damalige Innenminister
Schloegl, dass dies alles schon seine Richtigkeit habe. Der
Verwaltungsgerichtshof sah dies anders und erklaerte die
seinerzeitige Festnahme vor kurzem fuer rechtswidrig.

Dessenungeachtet verurteilte das Landesgericht fuer Strafsachen
den Mann letzen Herbst wegen Kontakten mit drei 16- und
17jaehrigen jungen Maennern zu einer Freiheitsstrafe von 6
Monaten. Auf Bewaehrung, weil er, so das Gericht, ohnehin bereits
vier Monate in Untersuchungshaft verbracht habe.

Dem Staatsanwalt war das zuwenig und auf Grund seiner Berufung
auch dem Oberlandesgericht. Wie der Vorsitzende bei der
Berufungsverhandlung am Montag erklaerte, sei die "Milde" des
Erstrichters angesichts der "schweren Schuld" des Angeklagten
"voellig unverstaendlich". Die Freiheitsstrafe wurde auf 9 Monate
angehoben und ein Drittel davon sogar ohne Bewaehrung verhaengt,
obwohl der Mann in jeder Hinsicht unbescholten war.

Zu den menschenrechtlichen Bedenken und dem Ersuchen, ebenso wie
das Oberlandesgericht Innsbruck beim Verfassungsgerichtshof die
Aufhebung des Par. 209 zu beantragen, meinte der Vorsitzende nur
lapidar: "Die Mehrheit der Oesterreicher will das so, damit
muessen Sie sich abfinden".

Derzeit liegt eine Klage in einem Par. 209-Fall beim
Europaeischen Gerichtshof fuer Menschenrechte. Die Republik
Oesterreich hat in diesem Verfahren bis zum 24.Juni Zeit, eine
Stellungnahme zur Rechtfertigung der Rechtslage abzugeben.
(Plattform gegen §209/akin)

Kontakt: Plattform gegen §209: 01/876 30 61,
office@paragraph209.at, http://www.paragraph209.at


**********************************************************
'akin - aktuelle informationen'
a-1010 wien, wipplingerstrasze 23/20
vox: ++43 (0222) 535-62-00
(anrufbeantworter, buero mo + di)
fax: ++43 (0222) 535-38-56
Redaktion: akin.buero@gmx.at
Abo: akin.abo@gmx.at
http://akin.mediaweb.at
Bank Austria, BLZ 12000, 223-102-976/00, Zweck: akin