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Aussendungszeitpunkt:  Dienstag,  19.02.2002
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Moderne Zeiten/Recht:

>Die technische Rundschau
*Treffen sich zwei Handies...*

Das von Justizminister Dieter Boehmdorfer geplante
Strafrechtsaenderungsgesetz 2002 soll neben
Anti-Terror-Massnahmen auch einige weitere Aenderungen enthalten.
So sind "umfangreiche Aenderungen" bei den Bestimmungen ueber die
Telefon-Ueberwachung in der Strafprozessordnung vorgesehen. Dies
geht aus eine Stellungnahme des Ministers hervor. Danach plant er
eine gesetzliche Regelung, dass die nachtraegliche
Rufdatenerfassung "den Anforderungen der Praxis im Hinblick auf
die geringe Eingriffsintensitaet gegenueber der inhaltlichen
Ueberwachung angepasst" werden soll.

Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher Tatverdacht
vorgesehen, die Anordnung soll durch den Untersuchungsrichter
erfolgen. Aehnlich soll auch die "Standortfeststellung" - also
Feststellung des raeumlichen Bereiches, in dem sich ein
Handy-Inhaber zu einer bestimmten Zeit aufhielt - geregelt
werden.

Deutlich angehoben werden sollen, so der Ministerrats-Vortrag,
die Voraussetzungen fuer die Ueberwachung des Inhalts von
Gespraechen, abgesehen von bestimmten Delikten der Organisierten
Kriminalitaet. Durch die Ausdehnung der Kontroll- und
Rechtsmittelbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten will
Boehmdorfer den Schutz beruflicher Verschwiegenheitspflichten und
des Redaktionsgeheimnisses erweitern. (futurezone/bearb.)

Kommentar

Man sollte denken, dass eine solche Novelle nicht nur
Verschlechterungen enthaelt. Wer mit wem telefoniert hat, ist
zwar auch ein datenschutzrechtlich relevantes Faktum, aber
immerhin nicht so heikel wie der Inhalt des Telefonats. Und fuer
inhaltliches Belauschen sollen die Bedingungen verschaerft
werden.

Allerdings: Auch heutzutage ist ein automatisiertes Belauschen
problematisch, weil Computer immer noch nicht die Sprache verbal
hundertprozentig auswerten koennen, geschweige denn auch nur die
geringste Ahnung haben, wovon eigentlich die Rede ist. Da kann
man auf menschliche Mithilfe nicht verzichten und das bedeutet
einen enormen Personalaufwand. Die Aufzeichnung von Rufdaten von
Gespraechen ueber Handies, aber vor allem die erwaehnten
"Standortfeststellungen" von Handies (also der Ortung der
jeweiligen "Funkzelle", in der sich das Handy, auch wenn gerade
nicht telefoniert wird, befindet) bieten vielmehr Information als
nur wer mit wem telefoniert hat. Man weiss immer, wo sich die
betreffende Person, sofern sie ihr Handy dabei hat (und die
meisten Leute schleppen nunmal dieses Ding staendig mit sich rum)
sich gerade aufhaelt. Man kann aufgrund der Geschwindigkeit und
der Verkehrswege abschaetzen, mit welchen Verkehrsmittel die
Person unterwegs ist. Und man kann davon ausgehen, dass zwei
verdaechtige Subjekte Kontakt miteinander haben, wenn sich die
beiden Handies in einer Funkzelle treffen. Alles Dinge, die mit
der Festnetztelefonie nie moeglich gewesen waeren. Und das Beste:
Sowas kann der Computer in grossen Massen verarbeiten.

Aber das ist ja alles nur, um Terroristen zu fangen. Nur leider
haben die manchmal kein Handy. Osama Bin Laden hatte das bedacht.
*br*

Quelle:
URL W³.futurezone.orf.at

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*BRD-Gericht laesst Computer fremdeln*

Die Gegner der Rasterfahndung konnten in Nordrhein-Westfalen nur
einen halben Erfolg feiern. Die Beschwerden eines Jordaniers und
Marokkaners wies das Oberlandesgericht Duesseldorf letzte Woche
in letzter ordentlicher Instanz zurueck. Die Einbeziehung
deutscher Staatsangehoeriger in die nordrhein-westfaelische
Rasterfahndung sei jedoch unverhaeltnismaessig und damit
rechtswidrig gewesen.

Die Einwohnermeldeaemter hatten dem Landeskriminalamt in
Nordrhein-Westfalen rund 4,7 Millionen Datensaetze uebermittelt,
die Hochschulen knapp 500.000 und das Auslaenderzentralregister
89.000 Datensaetze. Dabei wurden alle maennlichen Personen
zwischen 18 und 41 Jahren erfasst. Anhand der
Laender-Rasterkriterien identifizierte die Polizei rund 11.000
Datensaetze, die restlichen wurden geloescht.

"Diese Personenselektion haette erheblich eingeschraenkt werden
koennen auf diejenigen Personen, die die Staatsangehoerigkeit
eines in der Anlage 2 zur Antragsschrift aufgefuehrten Laender
besitzen oder dort geboren sind oder die islamische
Religionszugehoerigkeit besitzen." So das Gericht.
(telepolis/gek.)

Volltext: URL W³.heise.de

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*Warnung vor Outlook Express*

Wer mit dem Microsoft-Mailprogramm Outlook Express arbeitet, hat
eine Menge Sicherheitsloecher zu gewaertigen. Die meisten sind
aber fuer die taegliche Arbeit wenig relevant. Boese aber ist die
"Blind Carbon Copy" (BCC)-Routine. Versender von Massenmails, die
dieses Eingabefeld verwenden, um die Mitglieder eines groesseren
Verteilers geheim zu halten, koennen dabei boese Ueberraschungen
erleben. Denn nach dem Absenden geht das Mail in den Ordner:
"Gesendete Objekte". Wenn man es von dort wieder rausholt, sieht
man, dass der BCC-Eintrag sauber geloescht ist. Man kann also
dieses Mail ruhig an einen anderen Verteiler schicken, ohne dass
dieser alle Adressen von der vorherigen Aussendung enthaelt.
Denkste! Das Programm zeigt naemlich einfach diese BCC-Liste
nicht mehr an, hat sie aber keineswegs geloescht. Die Empfaenger
dieses zweiten Mails bekommen alle den kompletten Verteiler der
Erstaussendung mitgeschickt. *br*

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