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akin-Pressedienst.
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Aussendungszeitpunkt:  Dienstag,  19.02.2002
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Moderne Zeiten/Recht:
>Die technische Rundschau 
*Treffen
            sich zwei Handies...*
Das von Justizminister Dieter
            Boehmdorfer geplante
Strafrechtsaenderungsgesetz 2002 soll
            neben
Anti-Terror-Massnahmen auch einige weitere Aenderungen
            enthalten.
So sind "umfangreiche Aenderungen" bei den
            Bestimmungen ueber die
Telefon-Ueberwachung in der
            Strafprozessordnung vorgesehen. Dies
geht aus eine Stellungnahme
            des Ministers hervor. Danach plant er
eine gesetzliche Regelung,
            dass die nachtraegliche
Rufdatenerfassung "den Anforderungen der
            Praxis im Hinblick auf
die geringe Eingriffsintensitaet
            gegenueber der inhaltlichen
Ueberwachung angepasst" werden
            soll.
Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher
            Tatverdacht
vorgesehen, die Anordnung soll durch den
            Untersuchungsrichter
erfolgen. Aehnlich soll auch die
            "Standortfeststellung" - also
Feststellung des raeumlichen
            Bereiches, in dem sich ein
Handy-Inhaber zu einer bestimmten Zeit
            aufhielt - geregelt
werden.
Deutlich angehoben werden
            sollen, so der Ministerrats-Vortrag,
die Voraussetzungen fuer die
            Ueberwachung des Inhalts von
Gespraechen, abgesehen von
            bestimmten Delikten der Organisierten
Kriminalitaet. Durch die
            Ausdehnung der Kontroll- und
Rechtsmittelbefugnisse des
            Rechtsschutzbeauftragten will
Boehmdorfer den Schutz beruflicher
            Verschwiegenheitspflichten und
des Redaktionsgeheimnisses
            erweitern. (futurezone/bearb.)
Kommentar
Man sollte
            denken, dass eine solche Novelle nicht nur
Verschlechterungen
            enthaelt. Wer mit wem telefoniert hat, ist
zwar auch ein
            datenschutzrechtlich relevantes Faktum, aber
immerhin nicht so
            heikel wie der Inhalt des Telefonats. Und fuer
inhaltliches
            Belauschen sollen die Bedingungen
            verschaerft
werden.
Allerdings: Auch heutzutage ist ein
            automatisiertes Belauschen
problematisch, weil Computer immer
            noch nicht die Sprache verbal
hundertprozentig auswerten koennen,
            geschweige denn auch nur die
geringste Ahnung haben, wovon
            eigentlich die Rede ist. Da kann
man auf menschliche Mithilfe
            nicht verzichten und das bedeutet
einen enormen Personalaufwand.
            Die Aufzeichnung von Rufdaten von
Gespraechen ueber Handies, aber
            vor allem die erwaehnten
"Standortfeststellungen" von Handies
            (also der Ortung der
jeweiligen "Funkzelle", in der sich das
            Handy, auch wenn gerade
nicht telefoniert wird, befindet) bieten
            vielmehr Information als
nur wer mit wem telefoniert hat. Man
            weiss immer, wo sich die
betreffende Person, sofern sie ihr Handy
            dabei hat (und die
meisten Leute schleppen nunmal dieses Ding
            staendig mit sich rum)
sich gerade aufhaelt. Man kann aufgrund
            der Geschwindigkeit und
der Verkehrswege abschaetzen, mit welchen
            Verkehrsmittel die
Person unterwegs ist. Und man kann davon
            ausgehen, dass zwei
verdaechtige Subjekte Kontakt miteinander
            haben, wenn sich die
beiden Handies in einer Funkzelle treffen.
            Alles Dinge, die mit
der Festnetztelefonie nie moeglich gewesen
            waeren. Und das Beste:
Sowas kann der Computer in grossen Massen
            verarbeiten.
Aber das ist ja alles nur, um Terroristen zu
            fangen. Nur leider
haben die manchmal kein Handy. Osama Bin Laden
            hatte das bedacht.
*br*
Quelle:
URL W³.futurezone.orf.at
*
*BRD-Gericht
            laesst Computer fremdeln*
Die Gegner der Rasterfahndung
            konnten in Nordrhein-Westfalen nur
einen halben Erfolg feiern.
            Die Beschwerden eines Jordaniers und
Marokkaners wies das
            Oberlandesgericht Duesseldorf letzte Woche
in letzter
            ordentlicher Instanz zurueck. Die Einbeziehung
deutscher
            Staatsangehoeriger in die nordrhein-westfaelische
Rasterfahndung
            sei jedoch unverhaeltnismaessig und damit
rechtswidrig
            gewesen.
Die Einwohnermeldeaemter hatten dem
            Landeskriminalamt in
Nordrhein-Westfalen rund 4,7 Millionen
            Datensaetze uebermittelt,
die Hochschulen knapp 500.000 und das
            Auslaenderzentralregister
89.000 Datensaetze. Dabei wurden alle
            maennlichen Personen
zwischen 18 und 41 Jahren erfasst. Anhand
            der
Laender-Rasterkriterien identifizierte die Polizei rund
            11.000
Datensaetze, die restlichen wurden
            geloescht.
"Diese Personenselektion haette erheblich
            eingeschraenkt werden
koennen auf diejenigen Personen, die die
            Staatsangehoerigkeit
eines in der Anlage 2 zur Antragsschrift
            aufgefuehrten Laender
besitzen oder dort geboren sind oder die
            islamische
Religionszugehoerigkeit besitzen." So das
            Gericht.
(telepolis/gek.)
Volltext: URL W³.heise.de
*
*Warnung
            vor Outlook Express*
Wer mit dem Microsoft-Mailprogramm
            Outlook Express arbeitet, hat
eine Menge Sicherheitsloecher zu
            gewaertigen. Die meisten sind
aber fuer die taegliche Arbeit
            wenig relevant. Boese aber ist die
"Blind Carbon Copy"
            (BCC)-Routine. Versender von Massenmails, die
dieses Eingabefeld
            verwenden, um die Mitglieder eines groesseren
Verteilers geheim
            zu halten, koennen dabei boese Ueberraschungen
erleben. Denn nach
            dem Absenden geht das Mail in den Ordner:
"Gesendete Objekte".
            Wenn man es von dort wieder rausholt, sieht
man, dass der
            BCC-Eintrag sauber geloescht ist. Man kann also
dieses Mail ruhig
            an einen anderen Verteiler schicken, ohne dass
dieser alle
            Adressen von der vorherigen Aussendung enthaelt.
Denkste! Das
            Programm zeigt naemlich einfach diese BCC-Liste
nicht mehr an,
            hat sie aber keineswegs geloescht. Die Empfaenger
dieses zweiten
            Mails bekommen alle den kompletten Verteiler der
Erstaussendung
            mitgeschickt.
            *br*
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