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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 19.02.2002
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Moderne Zeiten/Recht:
>Die technische Rundschau
*Treffen
sich zwei Handies...*
Das von Justizminister Dieter
Boehmdorfer geplante
Strafrechtsaenderungsgesetz 2002 soll
neben
Anti-Terror-Massnahmen auch einige weitere Aenderungen
enthalten.
So sind "umfangreiche Aenderungen" bei den
Bestimmungen ueber die
Telefon-Ueberwachung in der
Strafprozessordnung vorgesehen. Dies
geht aus eine Stellungnahme
des Ministers hervor. Danach plant er
eine gesetzliche Regelung,
dass die nachtraegliche
Rufdatenerfassung "den Anforderungen der
Praxis im Hinblick auf
die geringe Eingriffsintensitaet
gegenueber der inhaltlichen
Ueberwachung angepasst" werden
soll.
Als "Anordnungsvoraussetzung" ist einfacher
Tatverdacht
vorgesehen, die Anordnung soll durch den
Untersuchungsrichter
erfolgen. Aehnlich soll auch die
"Standortfeststellung" - also
Feststellung des raeumlichen
Bereiches, in dem sich ein
Handy-Inhaber zu einer bestimmten Zeit
aufhielt - geregelt
werden.
Deutlich angehoben werden
sollen, so der Ministerrats-Vortrag,
die Voraussetzungen fuer die
Ueberwachung des Inhalts von
Gespraechen, abgesehen von
bestimmten Delikten der Organisierten
Kriminalitaet. Durch die
Ausdehnung der Kontroll- und
Rechtsmittelbefugnisse des
Rechtsschutzbeauftragten will
Boehmdorfer den Schutz beruflicher
Verschwiegenheitspflichten und
des Redaktionsgeheimnisses
erweitern. (futurezone/bearb.)
Kommentar
Man sollte
denken, dass eine solche Novelle nicht nur
Verschlechterungen
enthaelt. Wer mit wem telefoniert hat, ist
zwar auch ein
datenschutzrechtlich relevantes Faktum, aber
immerhin nicht so
heikel wie der Inhalt des Telefonats. Und fuer
inhaltliches
Belauschen sollen die Bedingungen
verschaerft
werden.
Allerdings: Auch heutzutage ist ein
automatisiertes Belauschen
problematisch, weil Computer immer
noch nicht die Sprache verbal
hundertprozentig auswerten koennen,
geschweige denn auch nur die
geringste Ahnung haben, wovon
eigentlich die Rede ist. Da kann
man auf menschliche Mithilfe
nicht verzichten und das bedeutet
einen enormen Personalaufwand.
Die Aufzeichnung von Rufdaten von
Gespraechen ueber Handies, aber
vor allem die erwaehnten
"Standortfeststellungen" von Handies
(also der Ortung der
jeweiligen "Funkzelle", in der sich das
Handy, auch wenn gerade
nicht telefoniert wird, befindet) bieten
vielmehr Information als
nur wer mit wem telefoniert hat. Man
weiss immer, wo sich die
betreffende Person, sofern sie ihr Handy
dabei hat (und die
meisten Leute schleppen nunmal dieses Ding
staendig mit sich rum)
sich gerade aufhaelt. Man kann aufgrund
der Geschwindigkeit und
der Verkehrswege abschaetzen, mit welchen
Verkehrsmittel die
Person unterwegs ist. Und man kann davon
ausgehen, dass zwei
verdaechtige Subjekte Kontakt miteinander
haben, wenn sich die
beiden Handies in einer Funkzelle treffen.
Alles Dinge, die mit
der Festnetztelefonie nie moeglich gewesen
waeren. Und das Beste:
Sowas kann der Computer in grossen Massen
verarbeiten.
Aber das ist ja alles nur, um Terroristen zu
fangen. Nur leider
haben die manchmal kein Handy. Osama Bin Laden
hatte das bedacht.
*br*
Quelle:
URL W³.futurezone.orf.at
*
*BRD-Gericht
laesst Computer fremdeln*
Die Gegner der Rasterfahndung
konnten in Nordrhein-Westfalen nur
einen halben Erfolg feiern.
Die Beschwerden eines Jordaniers und
Marokkaners wies das
Oberlandesgericht Duesseldorf letzte Woche
in letzter
ordentlicher Instanz zurueck. Die Einbeziehung
deutscher
Staatsangehoeriger in die nordrhein-westfaelische
Rasterfahndung
sei jedoch unverhaeltnismaessig und damit
rechtswidrig
gewesen.
Die Einwohnermeldeaemter hatten dem
Landeskriminalamt in
Nordrhein-Westfalen rund 4,7 Millionen
Datensaetze uebermittelt,
die Hochschulen knapp 500.000 und das
Auslaenderzentralregister
89.000 Datensaetze. Dabei wurden alle
maennlichen Personen
zwischen 18 und 41 Jahren erfasst. Anhand
der
Laender-Rasterkriterien identifizierte die Polizei rund
11.000
Datensaetze, die restlichen wurden
geloescht.
"Diese Personenselektion haette erheblich
eingeschraenkt werden
koennen auf diejenigen Personen, die die
Staatsangehoerigkeit
eines in der Anlage 2 zur Antragsschrift
aufgefuehrten Laender
besitzen oder dort geboren sind oder die
islamische
Religionszugehoerigkeit besitzen." So das
Gericht.
(telepolis/gek.)
Volltext: URL W³.heise.de
*
*Warnung
vor Outlook Express*
Wer mit dem Microsoft-Mailprogramm
Outlook Express arbeitet, hat
eine Menge Sicherheitsloecher zu
gewaertigen. Die meisten sind
aber fuer die taegliche Arbeit
wenig relevant. Boese aber ist die
"Blind Carbon Copy"
(BCC)-Routine. Versender von Massenmails, die
dieses Eingabefeld
verwenden, um die Mitglieder eines groesseren
Verteilers geheim
zu halten, koennen dabei boese Ueberraschungen
erleben. Denn nach
dem Absenden geht das Mail in den Ordner:
"Gesendete Objekte".
Wenn man es von dort wieder rausholt, sieht
man, dass der
BCC-Eintrag sauber geloescht ist. Man kann also
dieses Mail ruhig
an einen anderen Verteiler schicken, ohne dass
dieser alle
Adressen von der vorherigen Aussendung enthaelt.
Denkste! Das
Programm zeigt naemlich einfach diese BCC-Liste
nicht mehr an,
hat sie aber keineswegs geloescht. Die Empfaenger
dieses zweiten
Mails bekommen alle den kompletten Verteiler der
Erstaussendung
mitgeschickt.
*br*
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