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Aussendungszeitpunkt:  Dienstag,   12.02.2002
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Notizen:
>Vereinsrecht: Glaeserner OeGB?
Der Ministerrat beschloss am
            1.Februar das neue Vereinsgesetz.
Wie es in der jetzigen Form
            genau aussieht ist noch nicht ganz
klar, aber der Justizminister
            meinte in einer Aussendung: "Auch
die Finanzgebarung von Vereinen
            wird reformiert. Damit soll eine
qualifizierte Rechnungslegung
            von grossen Vereinen erreicht
werden. Da es sich in diesem
            Bereich um hohe Geldsummen und
Spenden von Mitgliedern handle,
            ist im Sinne der Oeffentlichkeit,
hoechste Transparenz gefragt."
            Bleibt nur noch zu klaeren, ob
davon auch die Streikfonds des
            OeGB betroffen sein werden. (akin)
> Oesterreich
            verurteilt
"Ich sage nichts ohne meine Anwalt." Den Satz
            kennen wir aus
amerikanischen Filmen. In Oesterreich ist das ein
            bisserl anders:
Bislang war es hierzulande so, dass einem
            Beschuldigten bis nach
der Ersteinvernahme ein Gespraech mit
            seinem Anwalt meist
untersagt worden war. Auch hatte der
            Untersuchungsrichter das
Recht, bis zur Uebermittlung der
            Anklageschrift ein unbelauschtes
Gespraech bis zur Uebermittlung
            der Anklageschrift
vorzuenthalten. Das soll jetzt anders werden:
            Der Europaeische
Gerichtshof fuer Menschenrechte hat diese
            Moeglichkeiten der
Justiz als konventionswidrig
            eingestuft.
Im Justiministerium hiess es dazu, man werde sich
            die
Strassburger Entscheidung im Rahmen der geplanten Reformen
            genau
ansehen. Eine klare Stellung des Verteidigers sei fuer
            alle
wuenschenswert, allerdings sei der unbegrenzte Zugang auch
            eine
Frage der Gueterabwaegung. (Standard/akin)
>
            max macht mobil
Der zweitgroesste oesterreichische
            Mobilfunkbetreiber max.mobil
hat am 2.2. beim
            Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am
30. November 2001
            beschlossenen Ueberwachungsverordnung
eingebracht, die das
            uneingeschraenkte Abhoeren von Handys
erlaubt. Das tun die
            Telefon-Provider natuerlich nicht deswegen,
weil sie so
            polizeikritisch sind. Max.mobil-Sprecherin Manuela
Bruck: "Wir
            akzeptieren die Ueberwachungsverordnung, sind aber
dagegen, dass
            wir die Kosten uebernehmen muessen". Das
Telekom-Gesetz [TKG]
            besagt naemlich, dass die Kosten fuer die
fuer die Ueberwachung
            notwendigen Netzeinrichtungen bei den
Telekom-Betreibern liegen.
            Verbrechensbekaempfung sei aber eine
Aufgabe des Staates, der
            dafuer auch aufkommen muesse, meinen die
Telekom-Betreiber.
            (futurezone/akin)
> Schuetzen wir die
            Polizei!
Was musste wir in den letzten Jahren immer wieder
            erleben, wie
Polizisten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden
            waren, weil sie
sich gegen ungerechtfertigte Anwuerfe nur mit
            unzureichendem
Rechtsbeistand verteidigen konnten! Das wird jetzt
            anders,
verkuendet die FPOe: "Die Regierung hat letzte Woche
            im
Ministerrat eine Gruppenrechtsschutzversicherung
            fuer
Sicherheitsbeamte beschlossen. Diese soll geltend werden,
            wenn
die entsprechen- den Berufsgruppen sich in Verfahren
            gegen
Vorwuerfe verteidigen muessen. Bisher hatten sich die
            Beamten
ihren Rechtsanwalt selbst organisieren und
            vorfinanzieren
muessen. Wie Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer
            ausfuehrte, gelte
die Versicherung fuer Polizei- und
            Gendarmeriebeamte sowie fuer
jene aus dem Bereich der Justiz- und
            Zollwache." Ob diese
Rechtsschutzversicherung auch schon fuer den
            jetzt vor der
Anklage stehenden Polizeigewerkschafter Michael
            Kreissl zur
Anwendung gelangt, war der Aussendung leider nicht zu
            entnehmen.
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