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Aussendungszeitpunkt: Dienstag, 12.02.2002
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Notizen:
>Vereinsrecht: Glaeserner OeGB?
Der Ministerrat beschloss am
1.Februar das neue Vereinsgesetz.
Wie es in der jetzigen Form
genau aussieht ist noch nicht ganz
klar, aber der Justizminister
meinte in einer Aussendung: "Auch
die Finanzgebarung von Vereinen
wird reformiert. Damit soll eine
qualifizierte Rechnungslegung
von grossen Vereinen erreicht
werden. Da es sich in diesem
Bereich um hohe Geldsummen und
Spenden von Mitgliedern handle,
ist im Sinne der Oeffentlichkeit,
hoechste Transparenz gefragt."
Bleibt nur noch zu klaeren, ob
davon auch die Streikfonds des
OeGB betroffen sein werden. (akin)
> Oesterreich
verurteilt
"Ich sage nichts ohne meine Anwalt." Den Satz
kennen wir aus
amerikanischen Filmen. In Oesterreich ist das ein
bisserl anders:
Bislang war es hierzulande so, dass einem
Beschuldigten bis nach
der Ersteinvernahme ein Gespraech mit
seinem Anwalt meist
untersagt worden war. Auch hatte der
Untersuchungsrichter das
Recht, bis zur Uebermittlung der
Anklageschrift ein unbelauschtes
Gespraech bis zur Uebermittlung
der Anklageschrift
vorzuenthalten. Das soll jetzt anders werden:
Der Europaeische
Gerichtshof fuer Menschenrechte hat diese
Moeglichkeiten der
Justiz als konventionswidrig
eingestuft.
Im Justiministerium hiess es dazu, man werde sich
die
Strassburger Entscheidung im Rahmen der geplanten Reformen
genau
ansehen. Eine klare Stellung des Verteidigers sei fuer
alle
wuenschenswert, allerdings sei der unbegrenzte Zugang auch
eine
Frage der Gueterabwaegung. (Standard/akin)
>
max macht mobil
Der zweitgroesste oesterreichische
Mobilfunkbetreiber max.mobil
hat am 2.2. beim
Verfassungsgerichtshof eine Klage wegen der am
30. November 2001
beschlossenen Ueberwachungsverordnung
eingebracht, die das
uneingeschraenkte Abhoeren von Handys
erlaubt. Das tun die
Telefon-Provider natuerlich nicht deswegen,
weil sie so
polizeikritisch sind. Max.mobil-Sprecherin Manuela
Bruck: "Wir
akzeptieren die Ueberwachungsverordnung, sind aber
dagegen, dass
wir die Kosten uebernehmen muessen". Das
Telekom-Gesetz [TKG]
besagt naemlich, dass die Kosten fuer die
fuer die Ueberwachung
notwendigen Netzeinrichtungen bei den
Telekom-Betreibern liegen.
Verbrechensbekaempfung sei aber eine
Aufgabe des Staates, der
dafuer auch aufkommen muesse, meinen die
Telekom-Betreiber.
(futurezone/akin)
> Schuetzen wir die
Polizei!
Was musste wir in den letzten Jahren immer wieder
erleben, wie
Polizisten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden
waren, weil sie
sich gegen ungerechtfertigte Anwuerfe nur mit
unzureichendem
Rechtsbeistand verteidigen konnten! Das wird jetzt
anders,
verkuendet die FPOe: "Die Regierung hat letzte Woche
im
Ministerrat eine Gruppenrechtsschutzversicherung
fuer
Sicherheitsbeamte beschlossen. Diese soll geltend werden,
wenn
die entsprechen- den Berufsgruppen sich in Verfahren
gegen
Vorwuerfe verteidigen muessen. Bisher hatten sich die
Beamten
ihren Rechtsanwalt selbst organisieren und
vorfinanzieren
muessen. Wie Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer
ausfuehrte, gelte
die Versicherung fuer Polizei- und
Gendarmeriebeamte sowie fuer
jene aus dem Bereich der Justiz- und
Zollwache." Ob diese
Rechtsschutzversicherung auch schon fuer den
jetzt vor der
Anklage stehenden Polizeigewerkschafter Michael
Kreissl zur
Anwendung gelangt, war der Aussendung leider nicht zu
entnehmen.
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